Novelle z. neuen Privatkonkurs-Recht soll diese Woche in Begutachtung gehen; rasche Arbeit
d. ExpertInnen-Kommission ermöglicht rasche Umsetzung d. Regierungsvorhabens.
Wien (asb) - Die wesentlichen Eckpunkte der Insolvenzrechts-Novelle:
Die Entschuldung ist schon nach drei Jahren (statt bisher sieben Jahren) möglich und die Hürde der Mindestquote
bei der Rückzahlung entfällt. „Das sind ganz wesentliche Verbesserungen im Privatkonkurs, von dem bisher
ausgerechnet jene Menschen ausgeschlossen waren, die den Neustart am dringendsten brauchten: Gescheiterte Selbstständige
mit sehr hohen Schulden und Menschen mit sehr niedrigem Einkommen“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer
der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen und Mitglied der ExpertInnen-Kommission
im Justizministerium.
Die Vorgaben der Regierung (konkret formuliert im Ende Jänner präsentierten Arbeitsprogramm) werden
nun rasch in einen Gesetzestext gegossen, der voraussichtlich schon am Freitag in die Begutachtung geht. Das ist
nicht zuletzt deshalb möglich, weil sowohl die beteiligten Ministerien, wie auch die meisten anderen Interessensvertretungen
die Erleichterungen im Privatkonkurs als wichtige sozialpolitische Maßnahme unterstützen. „Österreich
ist damit auch endlich nicht mehr Schlusslicht in Europa, wo schon seit vielen Jahren der Trend Richtung einer
verkürzten Verfahrensdauer und einer Entschuldung ohne Mindestquote geht“, sagt Clemens Mitterlehner.
Keine Aufforderung zum Schulden-Machen
Zuletzt geäußerte Befürchtungen seitens der Gläubigerschutzverbände können die
Schuldenberatungen entkräften: Der Wegfall der Mindestquote bedeutet nicht, dass SchuldnerInnen plötzlich
nichts mehr zahlen müssen. Zahlungsunfähigkeit (und nicht Zahlungsunwilligkeit!) bleibt Voraussetzung
für die Konkurseröffnung. Weiterhin wird das Vermögen der SchuldnerInnen verkauft und das Einkommen
wird auf das Existenzminimum reduziert. Allerdings erhalten nun auch jene Menschen eine Chance auf eine Schuldenregelung,
die bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren. Wer zu wenig besitzt und verdient, um bisher auf die Mindestquote
von zehn Prozent zu kommen, kann sich nach den neuen Regelungen trotzdem entschulden. „Das ist eine lupenreine
Maßnahme der Armutsbekämpfung. Niemand – auch nicht die Wirtschaft – hat etwas davon, Menschen viele
Jahre unterhalb der Armutsgrenze zu halten. Und niemandem ist geholfen, wenn sich eine Alleinerzieherin oder ein
gescheiterter Jungunternehmer nicht entschulden können und sie bis an ihr Lebensende exekutiert werden“, sagt
Clemens Mitterlehner.
Die Erleichterungen im Privatkonkurs können auch kaum als Aufforderung zum Schulden-Machen verstanden werden.
„Wenn jemand absichtlich Schulden in dem Wissen macht, dass er diese nicht zurückzahlen wird können,
ist das ein klarer Fall von Betrug. Daran ändert das neue Insolvenzrecht nichts,“ klärt Clemens Mitterlehner
auf und zieht eine klare Grenze zwischen Strafrecht und Insolvenzrecht.
Sofern der weitere Fahrplan hält, tritt das neue Insolvenzrecht mit 1.7.2017 in Kraft.
Kontakt zu den GeschäftsführerInnen der Schuldenberatungen in den Bundesländern:
- Schuldnerberatung Wien, Tel. 0676-811 866 901– DSA Alexander A. Maly
- Schuldnerberatung Niederösterreich, Tel. 02742-35 54 20 – Michael
Lackenberger
- Schuldnerberatung Oberösterreich, Tel. 0732-77 55 11, 0699-1 777
555 0 – Mag. Thomas Berghuber
- Schuldnerhilfe OÖ, Tel. 0732-77 77 34, 0699-81 66 57 54 – Mag.
(FH) Ferdinand Herndler
- Schuldenberatung Salzburg, Tel. 0662-879901, 0676-50 75 200 – Mag. Peter
T. Niederreiter
- Schuldenberatung Tirol, Tel. 0512-57 76 49-14 – Mag. Thomas Pachl
- ifs Schuldenberatung Vorarlberg, Tel. 05-1755 580, 0664-608 84 100 –
DSA Peter Kopf
- Schuldnerberatung Steiermark, Tel. 0316-37 25 07, 0676-880 15 160 –
Mag. Christof Lösch
- Schuldnerberatung Kärnten, Tel. 0463-51 56 39 – Mag. Karl Kleindl
- Schuldenberatung Burgenland, Tel. 02682-600 215 – Mag.a Gabriela Perusich
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