Beschluss im Ministerrat: Hürden für internationale Start-Ups werden gesenkt - Vorteile
für Akademiker: Gut integrierte Fachkräfte im Land halten statt nur teuer auszubilden
Wien (bmwfw) - Auf Initiative von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald
Mahrer wird die Rot-Weiß-Rot-Karte praxistauglich reformiert und um ein neues Start-Up-Visum ergänzt.
„Wir machen die Rot-Weiß-Rot-Karte attraktiver, indem wir bürokratische Hürden abbauen und den
Zugang vereinfachen. Davon profitieren vor allem innovative Start-Ups und Uni-Absolventen“, sagt Mitterlehner anlässlich
des Beschlusses im Ministerrat vom 28.02. „Österreich soll ein Start-up-Magnet werden. Mit der Gründerland-Strategie
und unserem 185 Millionen Euro-Paket sind wir dabei auf einem guten Weg. Deshalb wollen wir auch internationale
innovationsorientierte Gründer nach Österreich holen und mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte gründen
lassen, eine klare Verbesserung für Start-up-Gründer/innen aus Drittstaaten“, sagt Staatssekretär
Mahrer.
Derzeit ist es einem Gründer aus einem Drittstaat nur schwer möglich in Österreich Fuß zu
fassen. Daher wird künftig im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte eine eigene Kategorie für Start-Up-Gründer
eingeführt. Wenn die Voraussetzungen passen, ist auf diesem Weg eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für
zwei Jahre möglich. Eine Verlängerung ist an die Schaffung von Arbeitsplätzen, einen bestimmten
Jahresumsatz oder die weitere Finanzierung geknüpft. Zusätzlich soll das Start-Up tatsächlich innovative
Produkte oder Dienstleistungen anbieten bzw. entwickeln.
Als weiterer Schritt wird die Rot-Weiß-Rot-Karte auf Bachelor- und Doktorratsabsolvent/innen ausgeweitet.
Bisher waren nur Master und Diplomstudien umfasst. Weiters sollen Absolventen aus Drittstaaten künftig zwölf
statt sechs Monate Zeit haben, um nach dem Studienabschluss eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die
Praxis zeigt, dass die aktuelle Suchdauer zu kurz angesetzt ist, zumal hier die Verfahrensdauer zur Beantragung
eingerechnet wird. „Wir wollen gut integrierte Fachkräfte öfter im Land halten anstatt sie nur teuer
auszubilden“, bekräftigt Mitterlehner. Darüber hinaus wird das zulässige Beschäftigungsausmaß
neben dem Studium für Bachelor und Master-Studierende aus Drittstaaten auf 20 Stunden angeglichen. Bisher
waren für Bachelor-Studierende nur zehn Stunden Arbeit möglich, für Master-Studierende 20 Stunden.
Zusätzlich wird das Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen dahingehend geändert, dass
Sprachkompetenz und Berufserfahrung im Gegensatz zum Kriterium des Alters aufgewertet werden. Damit haben auch
ältere Fachkräfte mit qualifizierter Berufs- und Spracherfahrung eine Möglichkeit, die RWR-Karte
zu erlangen. „Unsere Reform nützt dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Unabhängig davon müssen
wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf
langfristig zu sichern“, bekräftigt Mitterlehner.
Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll im Frühjahr vom Parlament beschlossen werden und am 1. Juli 2017
in Kraft treten.
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