Minister Leichtfried legt Bericht über EU-Vorhaben 2017 in den Bereichen Verkehr und Infrastruktur
Brüssel/Wien (pk) – Eine Reihe von Maßnahmen im Verkehrsbereich kündigen die Europäische
Kommission und die EU-Ratspräsidentschaften für das Jahr 2017 an. Einen Überblick gibt der Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie Jörg Leichtfried in einem Bericht zur Jahresvorschau auf die
Programme von EU-Kommission (EK) und Ratspräsidentschaft.
EK berät über Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen
Eine vordringliche Aufgabe ist aus österreichischer Sicht die Umsetzung des Aktionsplans für emissionsarmen
Mobilität der EK. Hier geht es unter anderem um Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen von PKW
und leichten Nutzfahrzeugen (LNF). Im Sinne der langfristigen Ziele und zur Planungssicherheit für die Industrie
erachtet Österreich eine konkrete Festlegung von Zielwerten nach 2020 für sinnvoll. Das gleiche gilt
für die Umsetzung eines globalen marktbasierten Systems (GMBM) zur Reduktion von CO2-Emissionen. Dieses System
wird unter dem Titel "Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation (CORSIA)" laufen
und soll in der Pilotphase von 2012 bis 2023 und in der ersten Phase 2024-2026 auf Freiwilligkeit beruhen. Eine
für alle Staaten verpflichtende zweite Phase folgt 2027-2035. Nach Vorlage des Maßnahmenpakets durch
die EK werden das Verkehrs- und Lebensministerium eine gemeinsame österreichische Position erarbeiten, informiert
der Verkehrsminister.
2017 werden die Beratungen über eine Verordnung über grenzüberschreitende Paketdienste fortgesetzt.
Österreich vertritt die Auffassung, dass Eingriffe in diesem vollständig liberalisierten Markt nur äußerst
behutsam erfolgen sollten.
Österreich: REFIT-Initiativen sollen keine Liberalisierung der Kabotage bringen
Die EK plant 2017 auch eine Reihe von REFIT-Initiativen. Den angekündigten Überarbeitungen der Richtlinien
zum Kombinierten Verkehr und zu Ausbildung, Qualifikation und Lizenzen im Straßenverkehr steht Österreich
positiv gegenüber. Zurückhaltender ist die Österreichische Position, was die Überarbeitung
der Verordnungen über ein besseres Funktionieren des Marktes für den Kraftomnibusverkehr betrifft. Grundsätzlich
wird diese zwar positiv gesehen, doch sollte dabei keine Liberalisierung der Bestimmungen zur Kabotagebeförderung
erfolgen, heißt es aus dem BMVIT. Unklarheiten in der Frage der Kabotage und möglicherweise geplante
Liberalisierungen in diesem Bereich sind auch der Grund, warum Österreich der angekündigten Überarbeitung
von zwei Verordnungen über den Zugang zum Güterverkehrsmarkt der EU sehr kritisch gegenübersteht.
Vielmehr sollte zuerst die Anwendung und Effizienz der bestehenden Bestimmungen sichergestellt werden, heißt
es dazu aus dem Verkehrsministerium.
Begrüßenswert ist aus österreichischer Sicht hingegen eine Überarbeitung der Verordnungen
und Richtlinien zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr. Damit sollen die Straßenverkehrssicherheit
und Arbeitsbedingungen für FahrerInnen verbessert und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Marktteilnehmern
bekämpft werden. Positiv sieht Österreich auch eine Überarbeitung von Richtlinien zur Sicherheit
im Straßenverkehr und von Tunneln.
Differenziert wird der Vorschlag einer Neufassung der Richtlinie über den Europäischen Kodex für
die elektronische Kommunikation und der Vorschlag zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen
für elektronische Kommunikation (GEREK) gesehen.
Vorschläge zur Marktüberwachung bei KFZ und zu Roamingaufschlägen
Derzeit noch anhängig ist eine Entscheidung über den Vorschlag zu einer Neufassung der Richtlinie über
die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern. Österreich
ist für eine Stärkung des Typengenehmigungssystems und der Marktüberwachung. Im ersten Quartal 2017
wird die formale Zustimmung der EU-Institutionen zu einem bereits erarbeiteten Kompromiss über die Nutzung
des Frequenzbands 470-790 MHz erwartet. Österreich spricht sich für die rasche Verabschiedung des Dossiers
aus.
Sehr weit auseinander liegen hingegen noch die Positionen zum Dossier über Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte.
Nachdem Roamingaufschläge ab dem 15. Juni 2017 nicht mehr zulässig sein sollen, geht es nun um Regelungen
der finanziellen Obergrenzen (caps), die Betreiber auf der Vorleistungsebene für den Zugang zum Netz eines
anderen Betreibers in einem anderen EU-Mitgliedsstaat verrechnen dürfen. Österreich sieht sich in dieser
Frage in der Mehrheitsgruppe der Mitgliedsstaaten, die sich für niedrige Vorleistungsentgelte aussprechen,
da auf dem österreichischen Markt hohe Entgelte zu einer Verdrängung kleiner und virtueller Netzbetreiber
führen könnten.
Aktuelles Achtzehnmonatsprogramm der Ratspräsidentschaften
Das aktuelle Achtzehnmonatsprogramm des Rats endet mit der maltesischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr
2017, das neue Trioprogramm des Rats befindet sich derzeit in Erarbeitung. Federführend zuständig ist
das BMVIT lediglich bei einigen Themen, die in die Unterabschnitte "Binnenmarkt" und "Investitionen
in die Zukunft" fallen. Bei der Vertiefung des Binnenmarkts stehen besonders die Bereiche digitale Wirtschaft
und Dienstleistungen im Vordergrund. Im Bereich Investitionen ist vor allem die Connecting Europe Fazilität
(CEF-Verordnung) für Österreich von Bedeutung, da sie Mittel für den Ausbau der Transeuropäischen
Netze (TEN) in den Bereichen Energie, Telekom vor allem im Bereich Verkehr (TEN-V) bereitstellt. Die Umsetzung
des TEN-V-Programms sieht Österreich als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
und zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Österreich leistet mit Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
einen wichtigen Beitrag zur Realisierung des TEN-V. So schaffe etwa der Rahmenplan der ÖBB 2017-2022 die Finanzierungsgrundlagen
zur Realisierung des TEN-V Kernnetzes auf der Schiene in Österreich, betont das Verkehrsministerium. Vom 21.
bis 22. September veranstaltet die EK eine TEN-V Konferenz in Tallin.
Ein Schwerpunkt der Ratspräsidentschaften war die rasche Annahme des Vierten Eisenbahnpakets, das aus sechs
Rechtsvorschriften besteht. Sowohl die drei Vorschriften der so genannte "technische Säule" als
auch die drei der "politischen Säule" sind 2016 verabschiedet worden. Die "technische Säule"
enthält zwei Richtlinien, die bis 15. Juni 2019 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen sind. Die Vorschriften
der "politischen Säule" sind formal noch nicht in Kraft getreten.
Die maltesische Ratspräsidentschaft will sich auch mit Fragen der weiteren Entwicklung der geplanten Weltraumstrategie
für Europa und der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Europäischen Weltraumorganisation
ESA befassen. Unter anderem ist eine Konferenz gemeinsam mit der ESA betreffend "Mittelmeer und Weltraum"
für Ende Mai/Anfang Juni geplant.
Das Verkehrsministerium weist in seiner Jahresvorschau auch auf einen zufriedenstellenden Stand der EU-Raumfahrtprogramme
hin. Das Satellitennavigations- und Zeitgebungssystem Galileo befindet sich nun in der Betriebsphase. Das System
EGNOS, das die Satellitenpositionierung verbessert, hat sich im Vollbetrieb bewährt.
Das EU-Leitprogramm COPERNICUS verfügt unterdessen über vier Sentinel Satelliten im Orbit, die bereits
jetzt qualitativ bessere und mehr Daten liefern als ursprünglich geplant. Unter anderem wird der Sicherheitsdienst
des Programms erfolgreich für Grenzüberwachung (Frontex), Meeresüberwachung (EMSA) und zur Unterstützung
des Europäischen Auswärtigen Dienstes genutzt. 2018 sollen "Useruptake"-Maßnahmen dafür
sorgen, dass COPERNICUS zum größtmöglichen Nutzen für für Politik und BürgerInnen
der Union verwendet wird. Neben dem Sicherheitsthema liegt ein weiterer Schwerpunkt auf CO2-Monitoring, um Emissionen
global zu messen und einzelnen Ländern zuzuordnen.
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