Stellungnahme des Datenschutzrates zur geplanten automatisierten Mauterhebung
Wien (bka) - Das Verkehrsministerium (BMVIT) will das geltende System zur Mautentrichtung auf zeitgemäße
Weise weiterentwickeln: Künftig soll es den Mautschuldnern ermöglicht werden, statt einer Klebevignette
eine digitale Vignette zu erwerben, indem sie das Kennzeichen im Mautsystem registrieren lassen.
"Das setzt aber ein Mautsystem voraus, in dem die Kennzeichendaten gespeichert werden. Dieses Mautsystem wird
als öffentliches Register konzipiert, in das jede Person Einsicht nehmen kann", gibt Johann Maier Vorsitzender
des Datenschutzrates zu bedenken. "Doch es gibt einen grundrechtlichen Anspruch des Menschen auf Bewegung
im öffentlichen Raum ohne systematische Beobachtung, konkret das Recht auf spurenfreie Mobilität."
Nach Ansicht des Datenschutzrates müssen daher Systeme zur automatisierten Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren
technisch so ausgestaltet werden, dass bei rechtskonformer Nutzung im Mautsystem entweder überhaupt keine
personenbezogenen Daten anfallen oder aber die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten derart begrenzt
wird, dass im Gesamtergebnis eine annähernd anonyme Nutzung gewährleistet ist. "In letzterem Fall
muss daher vor allem die Entstehung von Bewegungsprofilen schon auf technischer Ebene ausgeschlossen werden",
stellt der Datenschutzratsvorsitzende fest.
Aus Anlass der Einführung der digitalen Vignette sollte auch die schon bisher praktizierte automatische Überwachung
der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut auf eine klarere, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes
nachvollziehende rechtliche Grundlage gestellt werden. Die Stellungnahme wurde im Datenschutzrat einstimmig beschlossen,
so Maier abschließend.
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