Ombudsstelle wird für Unternehmen und MitarbeiterInnen aktiv - Umsetzung zwei Monate vorgezogen
Wien (bmask) - Wie von Sozialminister Alois Stöger angekündigt, hat das Sozialministerium eine
neue Ombudsstelle im Arbeitsinspektorat eingerichtet. Unternehmen können sich mit Fragen und Anliegen genauso
an den neuen Ombudsmann Tony Griebler wenden, wie MitarbeiterInnen, die auf potentielle Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
hinweisen wollen. "Mit der neuen Ombudsstelle führen wir die Modernisierung des Arbeitsinspektorats konsequent
weiter. Damit stellen wir sicher, dass das Arbeitsinspektorat seine wichtigen Aufgaben für alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer noch effizienter durchführen kann", betont Stöger. Die Einrichtung einer Ombudsstelle
im Arbeitsinspektorat wurde im überarbeiteten Regierungsprogramm für Mai 2017 vereinbart. "Das ist
eine zentrale Verbesserung für den Arbeitnehmerschutz. Ich freue mich, dass die Umsetzung schon jetzt gelungen
ist und wünsche dem neuen Ombudsmann Tony Griebler viel Erfolg im Sinne aller Beschäftigten", so
Stöger weiter.
Griebler: "Unbürokratische Hilfe bei Konflikten"
Der neue Ombudsmann Tony Griebler ist bereits seit 30 Jahren als Arbeitsinspektor in Wien und Niederösterreich
tätig und damit bestens mit den aktuellen Herausforderungen der Arbeitsinspektion vertraut. "Durch meine
langjährige Arbeit mit Unternehmen und Beschäftigten weiß ich, dass zahlreiche Probleme und Konflikte
aus Missverständnissen oder ungenauen Informationen entstehen. Besonders in diesen Fällen ist rasche
und unbürokratische Hilfe wichtig. Dafür ist die neue Ombudsstelle ab sofort da", erklärt Griebler,
der bei arbeitsrechtlichen Problemen sowohl Unternehmen als auch MitarbeiterInnen zur Seite stehen wird.
Modernisierung des Arbeitsinspektorats
Das Arbeitsinspektorat überprüft im Rahmen von rund 70.000 Betriebskontrollen pro Jahr ob die Vorschriften
zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden. Darüber hinaus werden jährlich
mehr als 30.000 Beratungsgespräche mit Unternehmen durchgeführt. Darunter fallen auch rund 11.000 kostenlose
Beratungen bei betrieblichen Neu- oder Umbauprojekten, um Problemen bereits in der Planungsphase vorzubeugen. "Die
Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren leisten durch ihre Kontrollen und die tausenden Gespräche eine großartige
Arbeit für alle Beschäftigten. Die Beratung der Unternehmen steht dabei klar im Vordergrund und wird
jetzt mit der neuen Ombudsstelle weiter gestärkt", erklärt Stöger.
Das Sozialministerium wird den bereits eingeleiteten Modernisierungsprozess - etwa zur Überarbeitung unzeitgemäßer
Verfahren wie die Aufzeichnungspflicht von Beinahe-Unfällen - zügig fortsetzen und noch im ersten Halbjahr
2017 eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes und
des Arbeitsruhegesetzes vorlegen. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes
werden im Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018 eine umfassende und praxistaugliche
Entlastung zu erreichen.
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