Stabile Partnerschaft zwischen Bund und öffentlich Bediensteten sichert hohe Qualität
der öffentlichen Verwaltung
Wien (pk) - Genau vor fünfzig Jahren trat das Bundesgesetz über die Personalvertretung bei den
Dienststellen des Bundes (Bundes-Personalvertretungsgesetz 1967) in Kraft. Zur Feier dieses bedeutenden Meilensteins
für gelebte Demokratie im Öffentlichen Dienst luden Nationalratspräsidentin Doris Bures und GÖD-Vorsitzender
Norbert Schnedl am 09.03. zu einer Festsitzung in den Sitzungssaal des Nationalrats ein. Zu den prominenten RednerInnen
des Festakts gehörte Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der ein Bekenntnis zur österreichischen
Sozialpartnerschaft ablegte.
Das System der gesetzlich geregelten, institutionalisierten Mitbestimmung der Personalvertretungsorgane ergänze
in idealer Weise das System der sozialpartnerschaftlichen Mitbestimmung durch die Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst (GÖD), betonte auch Fritz Neugebauer, Zweiter Präsident des Nationalrates a.D., der die Moderation
der Veranstaltung übernahm.
Bures: Partnerschaft zwischen Republik und ihren DienstnehmerInnen sichert Qualität der öffentlichen
Verwaltung
In ihrer Begrüßung hob Nationalratspräsidentin Bures die im internationalen Vergleich außerordentlich
hohe Zufriedenheit der ÖsterreicherInnen mit den öffentlichen Dienstleistungen hervor. Maßgeblicher
Faktor dafür sei ein Öffentlicher Dienst, der unter Berücksichtigung der Erfordernisse von Sparsamkeit
und Effizienz in gesetzeskonformer Weise verlässlich qualitativ hochwertige Serviceleistungen anbieten könne.
Voraussetzung dafür sei die gute Partnerschaft zwischen der Republik als Dienstgeber und ihren hochmotivierten
öffentlich Bediensteten. Die Personalvertretung spiele für das Funktionieren dieser Partnerschaft eine
entscheidende Rolle. Bures zollte den PersonalvertreterInnen höchsten Respekt für ihren Einsatz, den
diese mit großem Verantwortungsbewusstsein sowohl für die Anliegen der öffentlichen Bediensteten,
als auch für die Erfordernisse der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen.
Jabloner: Österreichische Verwaltung baut auf hohe Identifikation mit Aufgaben der Republik
Universitätsprofessor Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofs a.D., umriss in seinem
Vortrag die Erfordernisse einer demokratischen öffentlichen Verwaltung. Er erinnerte an die Konzeption des
Verfassungsrechtlers Hans Kelsen, wonach eine strikt an die Gesetze gebundene, hierarchisch aufgebaute Verwaltung
nicht im Gegensatz zur Demokratie stehe, sondern diese unter bestimmten Voraussetzungen erst zur Vollendung bringe.
Die wesentlichste Voraussetzung sei dabei die hohe Professionalität eines Berufsbeamtentums, das in der Qualität
der erbrachten Leistungen mit der Privatwirtschaft mithalten könne. Jabloner unterstrich in diesem Zusammenhang,
dass die staatliche Verwaltung selber ein hohes Niveau von Expertise wahren müsse und sich nicht zu stark
auf den Zukauf von Leistungen von außen verlassen dürfe. Eine Ausgliederung von öffentlichen Aufgaben
berge zudem stets auch die Gefahr, dass die Grenzen der klaren Zurechenbarkeit staatlichen Handelns verwischt werden.
Wesentlich für das Funktionieren des Modells, das Kelsen postuliert habe, sei nicht zuletzt eine besondere
Identifikation der DienstnehmerInnen mit dem Dienstgeber Republik, die man früher mit dem Wort "Treue"
bezeichnete. Hohe Professionalität, eine strenge Auffassung der Amtspflichten und eine entsprechende Anerkennung
der erbrachten Leistungen seien nicht zuletzt ein wichtiger Schutz gegen die Korrumpierung des Apparats der staatlichen
Verwaltung, unterstrich Jabloner. Der Personalvertretung im Öffentlichen Dienst komme unter diesen Aspekten
eine Rolle zu, die anders gelagert sei als in der Privatwirtschaft. Ihre Kernaufgabe ist die Sicherstellung einer
korrekten Vollziehung dienstrechtlicher Vorgaben. Sie müsse auch stets mit der Problematik zurechtkommen,
in parteipolitische Supra- und Infrastrukturen eingebunden zu sein. Er habe sich aber überzeugen können,
dass die Personalvertretung dieses Spannungsverhältnis stets im Sinne einer guten Vertretung der DienstnehmerInnen
zu meistern versteht.
Duzdar: Republik ist ein guter Arbeitgeber
Die Staatssekretärin für den Öffentlichen Dienst Muna Duzdar stellte fest, im Personalvertretungsgesetz
komme Kontinuität und Stabilität der Verwaltung zum Ausdruck. Sie wolle dabei jenen besonders danken,
die es in oft mühsamer Kleinarbeit mit Leben erfüllen. Bei den großen Organisationsreformen der
letzten Jahre haben die GÖD und die Personalvertretungen stets eine wichtige Rolle gespielt, wenn es darum
ging, tragfähige Lösungen für die öffentlich Bediensteten zu finden. Sie leisten damit einen
wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes, sagte die Staatssekretärin.
Duzdar verwies in diesem Zusammenhang auf ihren Vorschlag, von den 20.000 Arbeitsplätzen, die durch die Beschäftigungsinitiative
der Bundesregierung für ältere Langzeitarbeitslose geschaffen werden sollen, 1.000 als zusätzliche
Planstellen in der Verwaltung zu schaffen. Sie habe diesen Vorschlag sehr bewusst gemacht, da sie um den Personalmangel
in gewissen Teilen des Öffentlichen Dienstes wisse, wie etwa bei der Polizei oder in Schulen. Ihr Vorschlag
habe bereits große Resonanz gefunden. Sie habe viele Bewerbungen qualifizierter Personen erhalten. Das lasse
auch erkennen, dass die Republik als guter Dienstgeber geschätzt werde. Der Öffentliche Dienst biete
nicht nur eine angemessene, transparente Entlohnung, er betreibe auch konsequente Frauenförderung, was sich
in einem hohen Anteil von Frauen in Führungspositionen widerspiegle. Sie sei daher überzeugt, dass der
Öffentliche Dienst auch weiter talentierte und engagierte Menschen anziehen und sich im Sinne von Verwaltungsinnovationen
weiter entwickeln werde, sagte Duzdar.
Neisser: Personalvertretung ist ein Meilenstein gelebter Demokratie im Öffentlichen Dienst
Wenn ein Gesetz 50 Jahre Bestand hat, dann sei dies auch ein besonderes Markenzeichen, unterstrich Zweiter Nationalratspräsident
a.D Heinrich Neisser, der als Zeitzeuge an die zwei Jahrzehnte der Entstehungsgeschichte erinnerte. Herrschte am
Beginn noch Misstrauen nach dem Motto "Ja, derfen's denn des" vor, seien Mitbestimmung und eine selbstbewusste
Vertretung der öffentlich Bediensteten heute eine Selbstverständlichkeit. In diesem Sinn interpretierte
er das Bundes-Personalvertretungsgesetz als Meilenstein gelebter Demokratie im Öffentlichen Dienst und Ausdruck
der Verankerung der Verwaltung im demokratischen Rechtsstaat. In Anbetracht der Veränderungen in der Verwaltung
und der damit einhergehenden neuen Spannungsfelder stellte Neisser fest, die Mitbestimmung der öffentlich
Bediensteten werde vor diesem Hintergrund in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen.
Van der Bellen bekennt sich zur Sozialpartnerschaft
Bundespräsident Alexander Van der Bellen sprach den Kontext von Personalvertretung und Sozialpartnerschaft
an und bekannte sich mit Nachdruck zu gewerkschaftlicher Mitbestimmung und Dialog. Der Aufstieg der Zweiten Republik
sei untrennbar mit der Sozialpartnerschaft verbunden, ging es doch darum, Konflikte auf dem Verhandlungstisch auszutragen
und das Miteinander über das Gegeneinander zu stellen. Van der Bellen bezeichnete es in diesem Zusammenhang
als bedauerlich, dass der Wert der heimischen Sozialpartnerschaft im Ausland oft höher eingeschätzt werde
als in Österreich.
50 Jahre institutionalisierte gesetzliche Mitbestimmung seien jedenfalls Ausdruck gelebter Demokratie, pflichtete
er seinem Vorredner bei und wertete das Personalvertretungsgesetz auch als großen Erfolg der Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst. Gerade die Verbindung von gewerkschaftlicher und gesetzlicher Mitbestimmung mache erst
jenen Interessenausgleich möglich, der notwendig ist, um nicht der Willkür einzelner Vorgesetzter ausgeliefert
zu sein, resümierte der Bundespräsident mit Blick auf seine eigene Tätigkeit als Personalvertreter
im Jahr 1968.
Schnedl: Digitalisierung als große Herausforderung für den Öffentlichen Dienst
Der Vorsitzende der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Norbert Schnedl nahm seine Dankesworte zum Anlass für
einen Ausblick auf die Herausforderungen der Zukunft und verwies dabei auf die Veränderungen der Arbeitswelt
im Öffentlichen Dienst als Folge der fortschreitenden Digitalisierung. Durch die zunehmende Trennung der Arbeitsleistung
von der Person werde die soziale Dimension der Arbeit zurückgedrängt, warnte er und betonte, gerade unter
diesem Aspekt sei Mitbestimmung wichtiger denn je. An Staatssekretärin Mona Duzdar richtete Schnedl den Appell,
bei der nächsten Novellierung des Personalvertretungsgesetzes das Thema der Digitalisierung besonders zu berücksichtigen.
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