Überdachung der Eislauffläche, Zubau NMS, Parkkrallen, E-Cars
Eisenstadt (magistrat) - Insgesamt 14 Tagesordnungspunkte umfasste die Sitzung des Eisenstädter Gemeinderates
am 08.03. Alle 13 Beschlüsse wurden dabei einstimmig gefasst. Zu den wichtigsten Tagesordnungspunkten zählen
die Vergabe der Arbeiten für den Zubau der NMS sowie die Eislaufplatzüberdachung. Weiters wurden Erleichterungen
für die Besitzer von Elektroautos beschlossen und eine Resolution an das Land Burgenland verabschiedet.
Überdachung Eislauffläche
Für die Überdachung des Eislaufplatzes wurden sowohl die Baumeisterarbeiten sowie die Spengler- und
Zimmererarbeiten vergeben. Die Kunsteisbahn ist seit 1977 in Betrieb und eine der wenigen Wintersportanlagen im
Burgenland. Die beiden Eisflächen werden jährlich von rund 30.000 Besuchern frequentiert sind sowohl
für Schüler als auch für Sportler ein unverzichtbares Freizeit- und Sportangebot. Die Anlage wird
von vier Eisenstädter Eissportvereinen bzw. Vereinen aus Rust und anderen Gemeinden genutzt. Durch milde Winter
und oftmalig nachteilige Wetterlagen (Fön, Sonneneinstrahlung, Schnee und Regen) wird die Nutzungszeit immer
kürzer.
"Eine Überdachung der großen Eisfläche wird hier die notwendige Abhilfe schaffen sowie Nutzung
und Betrieb der Anlage sichern. Besonders erfreulich ist, dass hier seitens des Landes die überregionale Bedeutung
des Eisenstädter Allsportzentrums erkannt wurde und eine Unterstützung in Aussicht gestellt wurde",
erklärt Bürgermeister Thomas Steiner. Nach dem Beschluss der Vergabe kann nach dem Ende der Eislauf-Saison
mit der Errichtung der Überdachung begonnen werden.
Die Gesamtbausumme der Überdachung beträgt rund 800.000 Euro, wovon über 500.000 Euro durch die
Landeshauptstadt finanziert werden und das verbleibende Drittel durch Förderungen seitens des Landes gedeckt
ist.
Zubau NMS
Ebenfalls zum Beschluss gebracht wurden am Mittwoch die Baumeister- und Zimmererarbeiten für den Zubau
der Neuen Mittelschule Rosental. Beide Aufträge wurden dabei an zwei ortsansässige Firmen vergeben, die
aus dem Ausschreibungsverfahren als Bestbieter hervorgingen. Die Gesamtinvestitionssumme beträgt dabei rund
800.000 Euro.
Vergabe Straßenbau
Die Arbeiten für das diesjährige Straßenbauprogramm für die Projekte Gartenäcker,
Obere Kirchtaläcker West, Untere Kirchtaläcker Ost und Hotterweg standen ebenfalls zur Abstimmung. Hier
erhielt die Firma Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. den Zuschlag als Bestbieter mit einem Auftragsvolumen
von 878.010,58 Euro.
Vergabe an heimische Firmen
Der Gemeinderat vergab gestern Aufträge mit einem Gesamtvolumen von rund 2,4 Millionen Euro. Bei allen
drei Vergaben kamen großteils in Eisenstadt ansässige Firmen zum Zug.
Keine Parkgebühr für Elektro-Autos
Ab dem 1. April 2017 erhalten Elektrofahrzeuge eigene Nummerntafeln mit grüner Schrift. Diese neuen Nummerntafeln
sind einerseits ein sichtbares Zeichen für umweltfreundlichen Verkehr nach außen, aber andererseits
bedeutet das auch eine Erleichterung für die Verwaltung. Denn E-Fahrzeuge sind in Eisenstadt von der Kurzparkzonengebühr
befreit, mussten bisher aber diese Befreiung beantragen und dann eine spezielle Karte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe
hinterlegen.
"Dies fällt nun weg. Mit den neuen grünen Kennzeichen können die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung
rasch erkennen, welche Fahrzeuge von der Kurzparkzonengebühr befreit sind. Besitzer von E-Autos ersparen sich
so nicht nur einen zusätzlichen Behördengang sondern auch eine Verwaltungsabgabe", freut sich Bürgermeister
Steiner.
Resolution Parkkrallen
Wie auch in anderen Städten nutzen in Eisenstadt ausländische Fahrzeuglenker den Umstand, dass eine
Vollstreckung im Ausland - mit Ausnahme von Deutschland - praktisch nicht möglich ist und lösen keine
Parktickets. Die ausgestellten Organstrafverfügungen werden von den ausländischen Kfz-Lenkern nicht einbezahlt
und Zulassungsbesitzer - bzw. Lenkeranfragen von einer ausländischen, meist ungarischen Behörde nicht
beantwortet.
Abhilfe sollen hier Parkkrallen schaffen, deren Einsatz aber erst nach einer Gesetzesänderung des burgenländischen
Kurzparkzonengebührengesetzes möglich ist. Eine entsprechende Resolution an den Burgenländischen
Landtag wurde einstimmig verabschiedet.
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