Linz (lk) - Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Landesrat KommR Elmar Podgorschek unterzeichneten am
09.03. gemeinsam mit dem Bürgermeister der Stadt Linz MMag. Klaus Luger und dem Bürgermeister der Stadtgemeinde
Steyregg Mag. Johann Würzburger sowie Vertretern der am Chemiepark Linz ansässigen Betrieben die neue
„CPL-Vereinbarung“.
Bereits im Jahr 1999 wurde zwischen dem Land Oberösterreich, der Landeshauptstadt Linz, der Stadtgemeinde
Steyregg und den Unternehmen am Chemiepark Linz eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei Schadensereignissen
geschlossen, welche letztmalig im Dezember 2004 überarbeitet wurde. Diese Vereinbarung regelt vor allem neben
den Informationsflüssen im Falle eines Zwischen- bzw. Störfalls auch die Zusammenarbeit im Hinblick auf
jährlich durchzuführende Übungen sowie die Installierung eines Lenkungsausschusses samt CPL-Notfallmanagement-Team.
„Die neue Vereinbarung wird aufgrund der im Juli 2015 in Kraft getretenen Novelle zum Oberösterreichischen
Katastrophenschutzgesetz und auch aufgrund organisatorischer Änderungen seit der letzten Auflage notwendig.
Durch das neue Abkommen ist die Zusammenarbeit sowohl präventiv, bei Übungen, als auch im Falle von Zwischen-
und Störfällen klar geregelt. Damit ist rasches Handeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger
im Katastrophenfall möglich“, erklärt Landeshauptmann Pühringer.
Der Begriff eines „Industrieparks“ ist definiert als räumlich zusammenhängendes und klar nach außen
abgegrenztes Gelände, in dem zumindest ein Seveso-Betrieb der oberen Klasse sowie ein weiterer Seveso-Betrieb
ihren Standort haben, die durch ein gemeinsames Notfallmanagementsystem sicherstellen, dass von keinem der Seveso-Betriebe
eine Gefährdung der im § 24 Abs. 1 Oö. KatSchG 2015 genannten Zwecke außerhalb der einzelnen
Betriebsgelände ausgehen kann.
„Es besteht nunmehr auch die rechtliche Möglichkeit, den schon über Jahre bestehenden Chemiepark Linz,
welcher mit dem vorhandenen „Allgemeinen Alarm- und Gefahrenabwehrplan“ seit Jahren über ein erprobtes gemeinsames
Notfallmanagement verfügt, als „Industriepark“ zu deklarieren und somit im Hinblick auf das Gefahrenabwehrmanagement
– vereinfacht gesagt – als einen Betrieb anzusehen. Damit einher geht, dass die im Sinn der Gewährleistung
der bestmöglichen Sicherheit bzw. Gefahrenabwehr bereits seit Jahren erprobten und gelebten Verständigungen,
Alarmierungen und Abläufe im Falle eines außergewöhnlichen Ereignisses nun in dieser Weise auch
in die „CPL-Vereinbarung“ aufgenommen werden“, so Landesrat Podgorschek.
In der „CPL-Vereinbarung“ sind auch die Meldewege innerhalb des Amtes der Oö. Landesregierung – wie sie auch
bei anderen „Seveso-Unfällen“ vorgesehen sind – geregelt. Diese wurden bei der Überarbeitung der „CPL-Vereinbarung“
im Jahre 2004 dahingehend geändert, dass sowohl detaillierte Ablauf- und Verständigungsdiagramme ergänzt
und zwischenzeitliche amtsinterne Organisationsänderungen entsprechend berücksichtigt wurden.
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