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19. März: 320.000 Kärntnerinnen und |
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Klagenfurt (pgk) - Unter dem Motto „Ich bin da.für“ findet am Sonntag, dem 19. März, österreichweit die Pfarrgemeinderatswahl statt. In Kärnten werden bei dieser Wahl rund 2.500 Frauen und Männer für eine fünfjährige Amtsperiode in die Pfarrgemeinderäte der 336 Pfarren gewählt werden. Rund 320.000 KatholikInnen sind in Kärnten wahlberechtigt. Der Pfarrgemeinderat gestaltet gemeinsam mit dem Vorsteher der Pfarre, der gleichzeitig auch Vorsitzender des Pfarrgemeinderates ist, die Entwicklung des pfarrlichen Lebens. Innerhalb der Pfarrgemeinderäte gibt es verschiedene Zuständigkeiten, um die verschiedenen Aufgaben einer Pfarre, wie zum Beispiel Liturgie, Jugendarbeit oder Finanzen, erfüllen zu können. Gemeinsam mit den gewählten Mitgliedern, die rund zwei Drittel der Pfarrgemeinderäte ausmachen, bilden amtliche Mitglieder wie Priester, Diakone, PastoralassistentInnen sowie berufene bzw. entsandte Mitglieder, zum Beispiel PfarrsekretärInnen, ReligionslehrerInnen, MessnerInnen etc., die Pfarrgemeinderäte. Die Größe der Pfarrgemeinderäte hängt von der KatholikInnenanzahl in der jeweiligen Pfarre ab. Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss aber auf jeden Fall zumindest gleich groß sein wie die Anzahl der amtlichen, berufenen und entsandten Mitglieder zusammen. In den Kärntner Pfarren kommen drei Wahlmodelle zum Einsatz, nämlich die klassische Wahl mit Namensliste,
die Urwahl, bei der die WählerInnen Namen auf den leeren Stimmzettel schreiben und die Genannten nach der
Wahl befragt werden, ob sie als PGR tätig sein wollen, sowie als „Mischform“ beider Modelle eine Namensliste
mit Ergänzungsmöglichkeit. Bei der letzten Wahl im Jahr 2012 ist der Anteil der Frauen unter den Gewählten
erstmals auf mehr als 50 Prozent gestiegen, das Durchschnittsalter der Pfarrgemeinderäte lag 2012 bei 45 Jahren. |
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