Burgenlands Landeshauptmann-Stv. Tschürtz sieht bewährtes Rettungswesen in Gefahr
und will mit parteiübergreifender Landtagsinitiative gegensteuern
Brüssel/Eisenstadt (blms) - 2014 hat die Europäische Union eine neue Richtlinie zur Vergabe von
öffentlichen Aufträgen beschlossen. Sie wird jetzt in österreichisches Recht gegossen. Wenn das
nicht umsichtig geschieht, könnte das bewährte Rettungsverbundsystem zerschlagen werden. Zwar sind nach
Artikel 10 „Rettungsdienste“ und der „Einsatz von Krankenwagen“ von der Vergabe-Richtlinie ausgenommen, aber diese
sind nur ein Teil des Rettungsverbundsystems, nämlich, der notärztlichen Notfallrettung. Das bedeutet:
Alle anderen Teile müssten unionsweit ausgeschrieben werden. Damit können diese Dienstleistungen dann
auch von kommerziellen Firmen erbracht werden und das Rettungsverbundsystem wäre aus einem Guss zerschlagen.
Das hätte für Patientinnen und Patienten in Österreich und damit natürlich auch im Burgenland
gravierende Nachteile und würde das Rettungswesen außerdem verteuern.
„Deshalb muss bei der Umsetzung in Bundesrecht klargestellt sein, dass das gemeinnützig organisierte Rettungswesen
in seiner Gesamtheit bewahrt bleibt und bei der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie strengstens darauf geachtet
werden, dass das bewährte System der Rettungsdienste nicht gefährdet wird. Vor allem die flächendeckende
Versorgung im ländlichen Raum im bisherigen Verbundsystem muss völlig außer Streit gestellt sein“,
forderte das ressortzuständige Mitglied der Burgenländischen Landesregierung Sicherheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter
Johann Tschürtz in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Friederike Pirringer, Präsidentin ÖRK,
Landesverband Burgenland, Mag. Wolfgang Dihanits, GF Samariterbund Burgenland Rettung u. Soziale Dienste GmbH,
sowie Mag. Nicole Schlaffer, Amt der Bgld. Landesregierung, Abteilung 6 - Soziales und Gesundheit, Hauptreferatsleiterin
Soziales.
Österreich verfügt im internationalen Vergleich über ein vorzügliches Rettungssystem. Es gibt
keinen Landstrich, der unversorgt ist. „Im Gegenteil, gerade im Burgenland kann man sich auf die Rettungsdienste
in jeder Situation verlassen. Dieses System ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn orientiert. Es wird mit
Hilfe von tausenden Freiwilligen betrieben und bietet hochqualitative und leistbare rettungsdienstliche Versorgung
in allen - auch strukturschwachen - Regionen. Das muss auch in Zukunft so bleiben“, so Tschürtz. Das Verbundsystem
ist außerdem Teil der Katastrophenbewältigung. Es kann mit einer Katastrophe ‚mitwachsen‘. Denn hinter
den Helferinnen und Helfern, die gerade Dienst versehen, steckt im Burgenland ein Pool aus hunderten weiteren hervorragend
ausgebildeten und gut ausgerüsteten Freiwilligen, die jederzeit abrufbar sind.
All dies sehen das Rote Kreuz und andere Rettungsorganisationen nun gefährdet. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner
will sich Tschürtz deshalb bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass bei der durch die EU-Konzessionsrichtlinie
erforderlichen Novelle des Bundesvergabegesetzes der durch die Richtlinie ermöglichte Gemeinnützigkeitsvorbehalt
für Rettungs-Verbundsysteme - bestehend aus Notfallrettung und Sanitätseinsätzen - aufgenommen
wird und „so die Länder und Gemeinden vor teuren und aufwendigen Ausschreibungsverfahren bewahrt werden und
somit der weitere Einsatz der bewährten österreichischen Rettungsorganisationen sichergestellt wird“.
Landeshauptmann- Stellvertreter Johann Tschürtz kündige deshalb auch eine parteiübergreifende Landtagsinitiative
zur Unterstützung der vom Roten Kreuz initiierten Petition „Rettet die Rettung“ an.
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