Bildungsministerin Hammerschmid, Staatssekretär Mahrer, LH Haslauer und LH Kaiser loben
die konstruktiven Verhandlungen, die zu positivem Ergebnis führten
Wien (bmb) - „Nur mit einer gestärkten Autonomie der Schulen sowie einer Entpolitisierung der Verwaltung
können wir den dringend benötigten Schwung ins Bildungssystem bringen, von dem letztlich alle Schülerinnen
und Schüler profitieren werden. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sind wir diesem Ziel einen wichtigen
Schritt nähergekommen“, so Bildungsministerin Sonja Hammerschmid am 17.03.
Staatssekretär Harald Mahrer meint zustimmend: „Gemeinsam mit den Ländern und allen Schulpartnern stellen
wir mit dem Autonomiepaket wichtige Weichen für die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft. Die Schule von
morgen wird moderner, regionaler, vernetzter und stellt die Kinder stärker in den Mittelpunkt. Wir geben den
einzelnen Standorten mehr Freiheit und Eigenverantwortung und ermöglichen individuelle Förderung. Durch
die Möglichkeit, Schulcluster zu bilden, ist auch der Erhalt von Kleinstschulen in den Regionen gewährleistet.
Gleichzeitig schaffen wir ein unbürokratischeres und transparenteres Schulmanagement.“
Den verschiedenen Anforderungen der Schulen wird mit dem Autonomiepaket endlich Rechnung getragen – der Handlungsspielraum
an den einzelnen Schulstandorten wird durch pädagogische, organisatorische und personelle Freiräume entscheidend
gestärkt. Die Ausrichtung des Bildungsangebots kann dadurch optimal mit der spezifischen Bedarfslage des Schulstandortes
abgestimmt werden, was die Chancengerechtigkeit der Schülerinnen und Schüler maßgeblich vorantreiben
wird.
Die wichtigsten Maßnahmen des Autonomiepakets
Die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort wissen am besten, was die Schülerinnen und Schüler
brauchen, um sich optimal zu entwickeln. Durch die Schulautonomie wird ihnen der nötige Freiraum gegeben.
Mehr Freiräume in der Unterrichtsgestaltung: Klassen- und Gruppengrößen können flexibel je
nach pädagogisch-didaktischer Gestaltung der Lernphase variiert werden. Es gibt keine zentral vorgegebenen
Mindest- oder Maximalzahlen für Gruppen. Die Dauer von Unterrichtseinheiten kann flexibel gewählt werden,
wobei die 50-Minuten Stunde als Berechnungsgröße dient. Projektunterricht oder Blockungen werden dadurch
vereinfacht. Die Öffnungszeiten der Schule werden schulpartnerschaftlich festgelegt, was eine bessere Nutzung
der Infrastruktur bedeutet.
Mehr Freiräume in der Schulentwicklung: Die Leitung der Schule bzw. des Schulclusters führt den Auswahlprozess
für neu hinzukommende PädagogInnen selbst durch. Die Behörde übernimmt die dienstrechtliche
Abwicklung und greift nur dann steuernd ein, wenn sich keine passenden BewerberInnen finden. Neue Schul- bzw. Schulcluster-Leitungen
werden durch ein österreichweites standardisiertes Verfahren ausgewählt. Schulinterne Fort- und Weiterbildungen
werden ausgebaut und sich verstärkt an den Bedarfen der Standorte bzw. der Cluster orientieren. Bei der Umsetzung
der Schulautonomie werden die Schulen bzw. die Cluster durch geeignete Angebote begleitet.
Möglichkeit der Bildung von Schulclustern: Zwei bis maximal acht Schulstandorte in einer Region können
sich zu einem Schulcluster zusammenschließen. Die Schulclusterleitung übernimmt die Aufgaben der bisherigen
Schulleitungen und nimmt eine standortübergreifende Leitungsfunktion ein. Die Lehrfächerverteilung wird
im Schulcluster vorgenommen. Die Cluster erhalten administrative Unterstützung. Außerdem hat jeder Schulstandort
weiterhin eine Ansprechperson, welche die Clusterleitung vor Ort unterstützt. Die Schulpartner erhalten durch
einen eigenen Schulclusterbeirat eine zusätzliche Mitsprachemöglichkeit. In Ergänzung zu den Clustern
kann künftig auch ein Clusterverbund bzw. in der Stadt ein Bildungscampus gebildet werden, der eine Plattform
für alle Bildungseinrichtungen innerhalb einer Region bietet.
Die neuen Bildungsdirektionen
Mit den Bildungsdirektionen wurde eine gemeinsame Bund-Länder-Behörde geschaffen. Sie ist künftig
die zentrale, in allen Bundesländern gleiche und transparente Bildungsbehörde. Die bisherigen Landesschulräte
bzw. der Stadtschulrat für Wien sowie die Bildungsbehörden in den Ländern werden von der Bildungsdirektion
abgelöst. Die Bildungsdirektionen sind so konstruiert, dass sie künftig die gesamte Bildungslaufbahn
vom Kindergarten bis zur Matura unter einem Dach verwalten können.
Die Aufgaben der Bildungsdirektion beinhalten die Aufsicht des gesamten Schulrechts sowie die Vollziehung des Dienstrechts
und des Personalvertretungsrechts der Bundes- und Landeslehrpersonen. Geleitet wird die neue Verwaltungsbehörde
von einem/einer BildungsdirektorIn, dessen/deren fachliche Eignung anhand von gesetzlich festgelegten Qualifizierungserfordernissen
von einer Kommission festgestellt wird. Die BildungsdirektorInnen sind Bundesbedienstete, die für den Bundesschulbereich
an Weisungen der Bildungsministerin gebunden sind, für den Landesschulbereich an die Weisungen des zuständigen
Mitglieds der Landesregierung.
Der/Die BildungsdirektorIn wird bei der Aufgabenerfüllung von zwei maßgeblichen Leitungspersonen unterstützt
- der Leitung des Präsidiums, die für alle rechtlichen Agenden verantwortlich ist und die gesamte Administration
sowie die Schulerhaltung der Bundesschulen, sowie von der Leitung des Pädagogischen Dienstes, die für
die gesamte Schulaufsicht und damit das pädagogische Qualitätsmanagement im jeweiligen Bundesland verantwortlich
ist.
Ressourcenzuteilung und Ressourcensicherheit
Die erweiterten schulautonomen Möglichkeiten bei der Gestaltung der Unterrichtsorganisation haben keine
Auswirkung auf die Ressourcenzuteilung. Die Kontinuität der Ressourcenausstattung – und damit der sichere
Rahmen für die Gestaltung einer schulautonomen Unterrichtsorganisation – ist dadurch sichergestellt. Die Ressourcenzuteilung
an die einzelnen Schulen ist eine der zentralen Aufgaben der neuen Bildungsdirektionen. Die zuständige Ministerin
kann zur Berücksichtigung des sozio-ökonomischen Hintergrunds der Schülerinnen und Schüler
durch Verordnung entsprechende Kriterien festlegen. Die Kriterien sowie die Rahmenbedingungen für das Bildungscontrolling
werden durch das Bildungsministerium festgelegt.
Landeshauptmann Wilfried Haslauer ist seit Beginn der Verhandlungen zur Bildungsreform im Jahr 2014 bemüht,
dass dadurch das Bildungsangebot für die Kinder verbessert wird. „Die Stärkung der Schulautonomie besteht
aus einer Fülle von Einzelmaßnahmen, die im Ergebnis ein Ziel haben: Ein bestmögliches Bildungsangebot
für unsere Kinder. Die Schulautonomie bringt die richtigen Antworten auf eine sich ändernde Gesellschaft.
Stärkere Flexibilität am Standort ermöglicht, sich der Lebensrealität der Menschen anzupassen.
Neu ist, dass die pädagogischen, organisatorischen und personellen Spielräume nun direkt an die Schulen
kommen, womit die Freiheit und Eigenverantwortung gestärkt wird. Auch in Bezug auf die Schuldemokratie wurde
eine gute Balance zwischen den zukünftig stärkeren Managementaufgaben der Schulleitung und der bewährten
schulpartnerschaftlichen Mitbestimmung gefunden. Die zukünftige Möglichkeit der Clusterbildung sowie
eine stärkere bedarfsorientierte, regionale Ressourcensteuerung trägen zur nachhaltigen Absicherung des
regionalen und lokalen schulischen Angebots im ländlichen Raum bei. Nicht zuletzt wird durch die Zusammenführung
der Bundes- und Landesschulverwaltung in die neue Bildungsdirektion ein Meilenstein gesetzt und eine Jahrzehntelange
Diskussion über die Doppelgleisigkeit in diesem Bereich beendet.“
Reformen in der Bildungspolitik müssten sorgsam erarbeitet werden. Deshalb sei der vorläufige Abschluss
eines ausführlichen Diskussionsprozesses schließlich erfreulich, so Kärntens Landeshauptmann und
Bildungsreferent Peter Kaiser: „Heute ist ein guter Tag für die Zukunft der Bildung und viel mehr noch ein
guter Tag für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer. Mit dem Schulautonomie-Paket setzen wir
einen Meilenstein in der überfälligen Modernisierung der Österreichischen Bildungspolitik. Mehr
Flexibilität, deutlich mehr Eigenverantwortung für Pädagoginnen und Pädagogen, insbesondere
für die neuen pädagogischen Leitungen werden Kindern und Jugendlichen neue Gestaltungsmöglichkeiten,
neue Perspektiven und Chancen eröffnen“.
„Letztlich kommt es darauf an, dass mit den neuen Freiräumen pädagogische Verbesserungen für die
Schülerinnen und Schüler – und um die geht es – einhergehen“, so Hammerschmid, Mahrer, Haslauer und Kaiser
abschließend.
|