Lockerung beim Kündigungsschutz für ältere
 ArbeitnehmerInnen vom Bundesrat befürwortet

 

erstellt am
17. 03. 17
13:00 MEZ

Fünfjährige Funktionsperiode für alle Betriebsräte und Anpassung bei betrieblichen Pensionskassen ebenfalls bestätigt
Wien (pk) - Der Bundesrat verabschiedete am 16.03. eine Initiative , von der bessere Jobchancen für Ältere erwartet werden: Ab Juli kommt es zu einer Lockerung beim Kündigungsschutz für Arbeitslose über 50, die in den Arbeitsmarkt eintreten. Weiters stimmte die Länderkammer Gesetzesänderungen zu, die die bereits verlängerte Funktionsperiode auch auf Betriebsräte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und in der Personalvertretung von Post und Telekom ausdehnt. Dazu kam eine einstimmige Befürwortung der Anpassungen bei betrieblichen Pensionskassen als Folge der Einführung des neuen Kinderbetreuungsgeld-Kontos. Diese sahen die BunderätInnen einhellig als notwendige Gesetzesadaptierung an.

Lockerung des Kündigungsschutzes soll bessere Jobchancen für ältere Arbeitslose bringen
Die Länderkammer bestätigte heute eine Initiative, von der sich bessere Jobchancen für Arbeitslose ab 50 Jahren erwartet werden. Konkret sollen damit die geltenden Sonderbestimmungen für ältere Beschäftigte künftig nicht mehr zum Tragen kommen, wenn die ArbeitnehmerInnen zum Zeitpunkt ihrer Einstellung bereits älter als 50 Jahre waren. Der Beschluss geht auf einen Antrag der NEOS zurück, der von den Regierungsparteien und vom Team Stronach mitgetragen wurde.

Anneliese Junker (V/T) erkannte im bestehenden Kündigungsschutz eine psychologische Hürde für Unternehmen, ältere ArbeitnehmerInnen einzustellen, was sich durch die häufigeren Ablehnungen auch negativ auf die Psyche der Arbeitssuchenden auswirke. Ihr Fraktionskollege Josef Saller (V/S) betonte, dass es sich bei der Lockerung um einen wichtigen Schritt zur Integration älterer ArbeitnehmerInnen in den Arbeitsmarkt handle, auch um die Strategie "Beschäftigungsaktion 20.000" der Bundesregierung umzusetzen. Renate Anderl (S/W) wog zwischen den Vor- und Nachteilen einer Aufhebung des Kündigungsschutzes ab. Sie strich aber hervor, dass die finanzielle und psychische Belastung von Arbeitslosen eine solche Maßnahme rechtfertige und die Wirtschaft dies auch als Chance sehe, ältere ArbeitnehmerInnen einzustellen. Dennoch betonte Anderl, genau darauf achten zu wollen, dass die Unternehmen diese Chance auch wahrnehmen. Eine ähnliche Diskrepanz ortet auch Peter Samt (F/St), wobei die Befürchtung überwiegt, dass es durch die Maßnahme zu mehr älteren Arbeitslosen kommt. Er schlägt vielmehr eine sektorale Arbeitsmarktschließung und eine massive Senkung der Lohnnebenkosten vor, um die Arbeitslosenzahlen zu senken. David Stögmüller (G/O) nannte die Aufhebung des Kündigungsschutzes zahn- und wirkungslos, da es ohnehin keinen echten Kündigungsschutz gebe. Sozialminister Alois Stöger betonte, dass die Maßnahme für Unternehmen Anreiz sein soll, ältere ArbeitnehmerInnen aufzunehmen.

Fünfjährige Funktionsperiode jetzt für alle Betriebsräte
Änderungen im Post-Betriebsverfassungsgesetz und im Landarbeitsgesetz führen die fünfjährige Funktionsperiode nun für sämtliche Betriebsräte ein. Dies befürwortete heute auch die Länderkammer. Die im Dezember 2016 beschlossene Verlängerung von vier auf fünf Jahre, die bislang nur für Betriebsräte galt, die nach dem Arbeitsverfassungsgesetz eingerichtet wurden. Nun wird die Verlängerung ausdrücklich auch auf Betriebsräte in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie auf die Personalvertretung der Post und Telekom Austria ausgeweitet.

Die Verlängerung der Funktionsperiode begründeten Anneliese Junker (V/T) und Peter Samt (F/St) mit den veränderten Arbeitsbedingungen, wodurch mehr Anforderungen an die BetriebsrätInnen gestellt werden. Renate Anderl (S/W) erkannte in den Gesetzesänderungen eine wichtige Ausdehnung auf jene Berufssparten, die nicht im Arbeitsverfassungsgesetz berücksichtigt waren. Kritik kam hingegen von David Stögmüller (G/O), der befürchtete, dass dadurch die Interessen der Stammbelegschaften höher gewichtet werden. Zudem forderte der grüne Bundesrat, das Wahlalter für Betriebsratswahlen auf 16 Jahre zu senken. Dies sei ihm ein Anliegen, betonte Sozialminister Alois Stöger, es fehle aber die nötige Unterstützung in der Regierung.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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