Linz (lk-oö) - „Die Landwirtschaftskammer fordert für die künftige Gemeinsame Agrarpolitik vor
allem eine gezielte Stärkung der bäuerlichen Familienbetriebe. Konkret werden eine EU-weite Degression
bei den Flächenzahlungen (Bevorzugung der ersten x-Hektar) sowie eine Differenzierung der Direktzahlungen
zwischen Tierhaltern und Nichttierhaltern gefordert. Die Gemeinsame Agrarpolitik muss auch in Zukunft einen zentralen
Beitrag zur Stärkung der EU als Agrar- und Lebensmittelproduktions-standort leisten“, forderte Präsident
Reisecker vor der am 15.03. tagenden LK-Vollversammlung.
Internet-Konsultation zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik
Anfang Februar hat die EU-Kommission eine zwölf Wochen dauernde EU-weite Internetkonsultation zur Zukunft
der Gemeinsamen Agrarpolitik gestartet. Bürger, Landwirte und Organisationen sind aufgerufen, ihre Meinung
zur Zukunft der GAP zu äußern. Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich ruft die Bäuerinnen
und Bauern auf, sich an dieser Konsultation intensiv zu beteiligen. In die Ausrichtung der künftigen EU-Agrarpolitik
muss auch die Erfahrung und Expertise aus der bäuerlichen Praxis einfließen. Die öffentliche Diskussion
darüber darf nicht nur verschiedenen politischen Gruppierungen und den Umwelt- bzw. Tierschutz-NGOs überlassen
werden.
Die EU-Kommission hat angekündigt, auf Basis der erzielten Ergebnisse bis Jahresende ein Optionenpapier zur
Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik vorzulegen. Zudem soll um den Jahreswechsel ein erster Vorschlag zum mehrjährigen
Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2025 vorgelegt werden. Die Diskussion zur Zukunft der EU-Finanzierung
und damit auch der Agrarfinanzierung dürfte sich aufgrund des bevorstehenden Brexit und der umfangreichen
Finanzierungserfordernisse in Zusammenhang mit der Migrations- und Flüchtlingskrise äußerst schwierig
gestalten. In der ersten Jahreshälfte 2018 will die EU-Kommission einen ersten konkreten Legislativvorschlag
zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik vorlegen. Die bäuerliche Berufsvertretung will sich von Beginn an
intensiv in die politischen Diskussionen auf EU-Ebene einbringen.
EU-Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor stärken
Die EU-Nettoexporte an Agrargütern und Lebensmitteln konnten in den letzten sechs Jahren von 2,6 auf fast
19 Milliarden Euro gesteigert werden. Das gesamte Exportvolumen lag in diesem Bereich zuletzt bei über 130
Milliarden Euro. Um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Land- und Lebensmittelwirtschaft auf den Weltmärkten
sicher zu stellen sind Direktzahlungen und Ausgleichszahlungen auch in der neuen GAP-Periode zumindest im bisherigen
Umfang abzusichern. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert in einer einstimmig beschlossenen Resolution
für die erste Säule eine EU-weit einheitliche Ausgestaltung der Direktzahlungen unter Berücksichtigung
der jeweiligen Kaufkraftstandards auf nationaler Ebene.
Marktordnung muss weiter ein Sicherheitsnetz bieten
„Bestehende Instrumente der Risikoabsicherung im Rahmen der Marktordnung, wie die öffentliche Intervention,
Beihilfen für die private Lagerhaltung und EU-Absatzförderungsmaßnahmen müssen auch in der
künftigen GAP weitergeführt werden. Die gewährten Direktzahlungen sind gleichzeitig die einfachste
und beste Form der Risikoabsicherung für die bäuerlichen Betriebe“, erklärte Reisecker. Ein Transfer
von GAP-Mitteln weg von der Landwirtschaft hin zu Risikoversicherungen wird abgelehnt. Bestehende Elementar- bzw.
Ernterisikoversicherungen sind auf nationaler Ebene mit Unterstützung nationaler Finanzmittel weiter auszubauen.
Schwerpunkt Verwaltungsvereinfachung
Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer fordert für die künftige GAP wesentliche bürokratische
Vereinfachungen bei den Direktzahlungen. Konkret wird gefordert, das bisherige System der Zahlungsansprüche
durch eine einfache Flächenzahlung zu ersetzen. Gleichzeitig müssen Toleranzgrenzen bei der Flächenkontrolle
gerade für kleinere Feldstücke spürbar ausgeweitet werden. Mit Nachdruck gefordert werden zudem
ein Entfall der bisherigen Regelungen zur Dauergrünlandwerdung, der Wegfall der Regelungen zur Haushaltsdisziplin
sowie der Wegfall der bisherigen Kleinlandwirte-Regelung, da diese nicht die erwartete Verwaltungsvereinfachung
gebracht hat. Dringend erforderlich sind zudem eine Beschränkung der Cross Compliance-Kontrollparameter sowie
massive Vereinfachungen bei der Förderungsabwicklung von investiven Maßnahmen im Programm Ländliche
Entwicklung. Insbesondere die dort vorgesehenen Auswahlverfahren sind administrativ äußerst aufwändig
und führen auch inhaltlich nicht zu den ursprünglich erwarteten Ergebnissen. Eine wesentliche Vereinfachung
wäre dadurch erzielbar, wenn die künftige GAP keine grundlegende Reform, sondern eine Vereinfachung durch
die prinzipielle Beibehaltung bzw. Adaption bewährter Maßnahmen und Instrumente bringen würde.
Zur Sicherung der flächendeckenden Bewirtschaftung in Berg- und benachteiligten Gebieten sind für die
LK-Vollversammlung auch in der neuen Förderperiode die Fortführung der Bergbauern-Ausgleichszulage sowie
ein umfangreiches Agrarumweltprogramm ÖPUL unverzichtbar. Zur Verbesserung der EU-Versorgung mit Eiweißfuttermitteln
werden zudem entsprechende finanzielle Anreize im Bereich der Direktzahlungen gefordert. Weiters muss auch die
künftige Gemeinsame Agrarpolitik einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Förderung von Junglandwirten
setzen. Darüber hinaus sind entsprechende Maßnahmen zur Stärkung der Position der Landwirte in
der Lebensmittelkette sowie zur Stärkung der Gemeinschaftspräferenz für EU-Lebensmittel erforderlich.
„Die Landwirtschaftskammer wird die speziellen Interessen der OÖ Landwirtschaft mit Nachdruck in die begonnenen
Diskussionen zur künftigen inhaltlichen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik einbringen“, betont LK-Präsident
Reisecker.
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