Der Innenminister legt dem Koalitionspartner SPÖ einen Kompromiss vor
Wien (bmi) - Innenminister Wolfgang Sobotka zeigt sich auf Grund der Gesprächsbereitschaft der SPÖ
sehr erfreut. Nach dem Vorschlag des Innenministers sollen drei Punkte mittels Initiativantrag eingebracht werden,
der Rest soll in Begutachtung gehen. In Bezug auf Lex Erdogan zeigte sich die SPÖ bereits kompromissbereit.
Sobotka erachtet allerdings folgende zwei Punkte, die rein technische Vorkehrungen für die Polizei sind, noch
als unbedingt notwendig: Die 72 Stundenfrist der Anmeldung und die Einrichtung von Schutzzonen. „Die Novellierung
des Versammlungsgesetzes 1953 ist aufgrund der heutigen politischen Situation äußerst notwendig, am
Beispiel der Auseinandersetzung zwischen Türken und Kurden aus dem Vorjahr erkennt man, dass die rechtzeitige
Anmeldung (Forderung sind 72 Stunden vor Beginn) und die Einrichtung von Schutzzonen absolut erforderlich sind.
Den reinen Wahlkampfauftritt zu verbieten ist wichtig aber unzureichend.“
Der Innenminister betont, dass hier definitiv keine Einschränkung des Grundrechts der Demonstrationsfreiheit
vorliegt, das bestätigten bereits im Vorfeld die unabhängigen Gutachten von Prof Raschauer und Prof Pichler.
„Das Demonstrationsrecht ist ein hart umkämpftes Recht der Menschen das gewährleistet bleiben muss, wir
brauchen jedoch ein Instrument, dass das friedliche demonstrieren weiterhin ermöglicht. Beide Vorschläge
sollen zu Deeskalation möglicher ausschreitender Demonstrationen beitragen. Gerade angesichts dessen, was
bei einer ähnlichen Situation wie in den Niederlanden anstünde, brauchen wir aus Sicht der Experten,
der Praktiker, die genannten Instrumente, auch zu Schutz der Exekutive - ohne sie wäre eine Bestimmung Wahlkampfauftritte
ausländischer Politiker betreffend zahnlos und würde nichts bringen", so der Innenminister.
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