Große Ökostromnovelle soll bis Ende des Jahres am Tisch liegen
Wien (pk) - Der Wirtschaftsausschuss hat die sogenannte kleine Ökostromnovelle in seiner Sitzung vom
14.03. mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP auf den Weg in das Nationalratsplenum gebracht. Das Ökostrom-Novellenpaket
enthält u.a. eine Aufstockung der Investitionsförderung für Kleinwasserkraftanlagen und ermöglicht
künftig die gemeinschaftliche Nutzung von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern. Zuversichtlich
zeigten sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen, dass ein gemeinsamer Gesetzesentwurf für die große
Ökostromnovelle wie geplant bis Ende des Jahres am Tisch liegt.
Kleine Ökostromnovelle soll Verwaltungsvereinfachungen bringen
Das Ökostrom-Novellenpaket ( 1519 d.B.) sieht Änderungen bei einer Reihe von Gesetzen vor. Neben dem
Ökostromgesetz selbst gibt es Neuerungen im Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG),
im Gaswirtschaftsgesetz und Anpassungen des KWK-Punkte-Gesetzes und des Energie-Control-Gesetzes. Neben Verwaltungsvereinfachungen
werden mit der Novellierung auch Anpassungen des Fördervolumens von Anlagen vorgenommen.
Im Sinne der Entbürokratisierung wird etwa eine Anerkennung von Ökostromanlagen durch den Landeshauptmann
nur noch bei rohstoffabhängigen Anlagen nötig sein. Die Verfallsfrist für bereits eingereichte Anträge,
die noch auf eine Förderung warten, wird von drei auf vier Jahre erstreckt. Beim Unterstützungsvolumen
soll der sogenannte Resttopf ab 2018 von 13 Mio. € auf 12 Mio. € reduziert werden, mit der damit freiwerdenden
Million wird das Förderkontingent für Kleinwasserkraft von derzeit 1,5 Mio. € auf 2,5 Mio. € aufgestockt.
Die Mittel für Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen werden darüber hinaus von
jährlich 16 Mio. € auf 20 Mio. € erhöht.
Ab 2018 wird für neue Biogasanlagen kein zusätzliches jährliches Unterstützungsvolumen mehr
zur Verfügung stehen. Was Photovoltaikanlagen betrifft, ist eine Verkürzung der Errichtungsfrist von
zwölf auf neun Monate geplant. Antragsteller von Photovoltaikanlagen haben zudem binnen drei Monaten die Bestellung
der Module nachzuweisen.
Die Änderungen im ElWOG zielen darauf ab, die gemeinsame Nutzung von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere
Photovoltaikanlagen, in Mehrfamilienhäusern und anderen Gebäuden zu ermöglichen. Dabei soll aber
kein Zwang zur Teilnahme entstehen, die erzeugte Energie und die damit verbundenen Betriebskosten werden vielmehr
zwischen jenen TeilnehmerInnen, die sich für die gemeinsame Nutzung entscheiden, vertraglich aufgeteilt. Die
Erzeugungsanlage wird zudem über einen eigenen Zählpunkt an die Hauptleitung angeschlossen, die Messung
erfolgt durch einen Smart Meter oder einen Lastprofilzähler.
Mit dem Paket erwartet sich die Regierung mehr Ökologie im Stromsektor sowie mehr Arbeitsplätze, wie
Wolfgang Katzian (S) im Ausschuss sagte. Die Novelle sei bewusst klein gehalten worden, um langwierige Genehmigungsverfahren
in Brüssel zu vermeiden, bestätigte neben Katzian auch Josef Lettenbichler von der ÖVP. Mit der
kleinen Ökostromnovelle würden zwar keine strukturellen Probleme gelöst, das erwartet sich Katzian
aber von der zweiten Novelle Ende des Jahres, die unmittelbar nach Beschluss der vorliegenden Änderungen angegangen
werden und Bestandteil der integrierten Energie- und Klimastrategie sein soll. Für Lettenbichler ist mit der
Novelle in Sachen Entbürokratisierung ein großer Wurf gelungen. Nicht vergessen dürfe man aber,
dass bereits jetzt 75% des heimischen Stroms aus erneuerbarer Energie bezogen werden.
Die Begeisterung über die Änderungen im Ökostromgesetz hieltsich bei seinem Fraktionskollegen Hermann
Schultes in Grenzen. Er hofft, dass es im Bereich der Biogasanlagen vor Beschlussfassung noch zu einem Umdenken
kommt. Grundsätzlich meinte Christoph Matznetter (S), dass man vom Eindruck der Dauersubventionierung erneuerbarer
Energien wegkommen sollte.
Die Grünen drängen darauf, mit der geplanten großen Novelle so viel Ökostrom wie möglich
ins Netz zu bringen. Geht es nach der Oppositionsfraktion, ist nun aufgrund der niedrigen Ökostromkosten sowie
Zinsen ein geeignetes Zeitfenster dafür, wie Abgeordnete Christiane Brunner klarmachte. "Wir könnten
mit dem Paket Investitionen auslösen und zeigen, dass Klima, Umwelt und Wirtschaft gemeinsam funktionieren",
so Brunner. Ihre Fraktion will sich konstruktiv in die weiteren Ökostrom-Verhandlungen einbringen. Klar ist
für Brunner aber, dass Ökostrom unter fairen Marktbedingungen gegenüber fossilen Energien konkurrenzfähig
wäre. Neben Brunner drängte ebenfalls Josef Schellhorn (N) darauf, die große Ökostromnovelle
rasch auf den Weg zu bringen.
"Ich habe mir den Paris-Virus nicht eingefangen", meinte wiederum Leopold Steinbichler vom Team Stronach,
der die Situation aus seiner Sicht "realistischer" betrachtet. Fakt sei, dass Österreich Atomstrom
importiere. Seiner Meinung muss der Holzmarkt außerdem dringend regionalisiert werden.
Von einer "klitzekleinen" Novelle, die wenig ambitioniert ist, sprach Axel Kassegger von der FPÖ.
Für ihn ist die Novelle kein Bekenntnis zum Ausbau erneuerbarer Energie, vor allem im Windbereich ortet er
einen Investitionsrückbau. Geht es nach ihm, braucht es in Zukunft aber auch Infrastruktur für fossile
Energieträger. Die Versorgungssicherheit dürfe neben der Leistbarkeit nicht ganz außer Acht gelassen
werden.
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner entgegnete der FPÖ-Kritik, dass mit den geplanten Novellen auf negative
Entwicklungen bei den Strompreisen und Verwerfungen im System eingegangen werde. Angebot und Nachfrage müssten
etwa nach einer Überförderung in Deutschland wieder in Einklang gebracht werden. Die Änderungen
im Ökostromgesetz seien eine ausgewogene und seriöse Vorgangsweise.
Forderungen von Grünen und NEOS zur Förderung von Ökostrom vertagt
Einmal mehr befasste sich der Ausschuss auch mit dem Antrag der Abgeordneten Christiane Brunner (G) nach 100 Prozent
Ökostrom bis 2030 ( 1493/A(E)), der vor allem eine ökostromfreundliche Anpassung der entsprechenden gesetzlichen
Grundlagen verlangt. Nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag der NEOS, in dem Josef Schellhorn
seine Vorstellungen einer Reform der Ökostromförderung formuliert hat ( 1260/A(E)). So sollten etwa die
Netzbetreiber verpflichtet werden, innerhalb einer einheitlichen und angemessenen Frist einen Netzzugangsvertrag
für Ökostromanlagen auszustellen. Handlungsbedarf besteht nach Ansicht der NEOS auch bei gesetzlichen
Anpassungen, um eine Direktlieferung im Nahbereich von Ökostromanlagen zwischen Privatpersonen zu ermöglichen.
Die Vorstellungen von Grünen und NEOS zur Ökostrom-Förderung wurden von SPÖ und ÖVP aufgrund
der laufenden Regierungsverhandlungen über die große Ökostromnovelle in die Warteschleife geschickt.
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