und zu bilateralen Gesprächen nach Rom – Bures: Europäische Einigung erforderte immer
harte Arbeit – aber Interessensausgleich zwischen europäischen Staaten ist unabdingbar
Rom/Wien (pk) - Nationalratspräsidentin Doris Bures reist am Mittwoch für einen mehrtägigen
Arbeitsbesuch nach Rom, wo sie bilaterale Gespräche führt und an der Außerordentlichen EU-ParlamentspräsidentInnen-Konferenz
anlässlich "60 Jahre Römer Verträge" teilnimmt.
Die Nationalratspräsidentin stattet am Mittwoch ihrer Amtskollegin Laura Boldrini, Präsidentin der italienischen
Abgeordnetenkammer, die im Dezember 2015 zu Gast in Wien war, einen Gegenbesuch ab. Nach dem Austausch mit Boldrini
trifft Bures am Nachmittag den italienischen Senatspräsidenten Pietro Grasso zu einem Arbeitsgespräch.
Überdies trifft die Nationalratspräsidentin am Mittwochabend mit Südtiroler Senatoren und Abgeordneten
zusammen. Thema bei den Gesprächen werden unter anderem Fragen zur Zukunft der EU, zur sozialen Sicherheit
in Europa und zu Migrations- und Flüchtlingsbewegungen sein.
Am Freitag hält die Nationalratspräsidentin eine Rede bei der Außerordentlichen Konferenz der EU-ParlamentspräsidentInnen
anlässlich des 60. Jahrestages der Römer Verträge. Im Zentrum der Konferenz stehen die historischen
Dimension der EU-Gründungsverträge und Reformvorschläge, die die Einhaltung der Friedens- und Wohlstandsversprechen
der Union sichern sollen.
"Die europäische Einigung erforderte immer harte Arbeit, immense Überzeugungskraft und die kritische
Auseinandersetzung mit den historischen und politischen Gegebenheiten der jeweiligen Zeit. Die Geschichte zeigt
aber klar, der Interessensausgleich zwischen den europäischen Staaten ist unabdingbar", so Nationalratspräsidentin
Bures.
Die Römer Verträge wurden am 25. März 1957 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich,
Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Rom unterzeichnet und traten am 1. Januar 1958 in Kraft; sie umfassten
den EWG-Vertrag (Errichtung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft), den EURATOM-Vertrag (Errichtung der
Europäischen Atomgemeinschaft) und das Abkommen über gemeinsame Organe für die Europäischen
Gemeinschaften. Die Römer Verträge gelten seither als "Geburtsdokumente" der Europäischen
Union.
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