FPÖ und Grüne haben gemeinsames Verlangen eingebracht
Wien (pk) - Der erste Schritt für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Eurofighter-Kauf
ist gesetzt. FPÖ und Grüne haben in der Sondersitzung des Nationalrats am 14.03. – wie angekündigt
– ein entsprechendes Verlangen eingebracht. Untersuchungsgegenstand soll demnach "die Vollziehung des Bundes
betreffend das Kampfflugzeugsystem 'Eurofighter Typhoon' von Anfang 2000 bis Ende 2016" sein. Das Verlangen
ist ausreichend unterstützt, damit kann der U-Ausschuss auch ohne Mehrheitsbeschluss des Nationalrats eingesetzt
werden. Zuvor ist allerdings noch der Geschäftsordnungsausschuss am Wort: Er muss den Untersuchungsgegenstand
auf seine Zulässigkeit prüfen sowie diverse Beschlüsse fassen, etwa was die Vorlagepflicht von Akten
und die Wahl des Verfahrensrichters betrifft.
Vier Untersuchungsabschnitte sieht das von FPÖ und Grünen eingebrachte Verlangen vor. Zunächst möchten
die beiden Oppositionsparteien den vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos im Jahr 2007 geschlossenen
Vergleich mit der Eurofighter GmbH genauer unter die Lupe nehmen. Damals wurden unter anderem eine Reduzierung
der Stückzahl von 18 auf 15 sowie Abstriche bei der Ausrüstung der Flugzeuge vereinbart. Gleichzeitig
soll die Arbeit der vom Verteidigungsministerium eingesetzten Task Force "Luftraumüberwachungsflugzeug"
beleuchtet werden.
Im Zentrum des Untersuchungsabschnitts II stehen mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um die
Beschaffung der Eurofighter. Dabei geht es insbesondere um Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an
Dritte, die in den Preis eingeflossen sind. Unter anderem will man untersuchen, ob PolitikerInnen oder BeamtInnen
Geld erhalten haben, ob durch Provisionen gegen Ausschreibungs- oder Vertragsbedingungen verstoßen wurde
und welcher Schaden für den Bund dadurch entstanden ist.
Der "Informationslage bei Vertragsabschluss" ist der dritte Untersuchungsabschnitt des Verlangens gewidmet.
FPÖ und Grüne erwarten sich etwa Aufklärung darüber, inwieweit die Entscheidungsträger
und zuständigen Bediensteten über die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags, die Leistungsfähigkeit
der Flugzeuge, die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Lieferfähigkeit des Herstellers informiert waren.
Und zwar nicht nur konkret bei Vertragsabschluss, sondern auch bei den späteren Vergleichsverhandlungen und
bei der Abnahme der gelieferten Flugzeuge.
Schließlich wollen die beiden Oppositionsparteien prüfen, ob die damalige Bundesregierung dem ersten
Eurofighter-Untersuchungsausschuss, der im Oktober 2006 eingesetzt wurde und bis Anfang Juli 2007 tagte, Informationen
bzw. Akten vorenthalten hat.
Eine erste Debatte zum Thema gibt es bereits heute. Die Grünen haben eine Dringliche Anfrage an Verteidigungsminister
Hans Peter Doskozil eingebracht. Ausgelöst wurde die neuerliche Diskussion über die Eurofighter durch
eine Strafanzeige des Verteidigungsministeriums gegen Airbus: Die Republik fühlt sich in Bezug auf den wahren
Kaufpreis sowie über die Lieferfähigkeit der Luftraumüberwachungsflugzeuge falsch informiert und
arglistig getäuscht.
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