GEMEINSAM.SICHER in Österreich

 

erstellt am
27. 03. 17
13:00 MEZ

BMI und ZA verhandelten über hauptamtliche Unterstützung
Wien (bmi) - GEMEINSAM.SICHER in Österreich" wird auf ganz Österreich ausgeweitet. Zusätzlich soll es in Ballungszentren hauptamtliche Polizisten und Polizistinnen für "GEMEINSAM.SICHER in Österreich" geben. Das wurde am 24.03. in der dritten Verhandlungsrunde von Vertretern des Innenministeriums und Vertretern des Zentralausschusses verhandelt.

Gemeinsam mit der Bevölkerung und anderen Partnern Lösungen für ihre Anliegen im Bereich der Sicherheit entwickeln und umsetzen – das ist "GEMEINSAM.SICHER in Österreich". Die Polizei in Österreich folgt damit einem Trend, der sich auch international widerspiegelt. Ähnliche Projekte gibt es in fast allen europäischen Ländern. Diese Art der polizeilichen Arbeit bringt Entlastung für die Polizistinnen und Polizisten. Denn Probleme werden frühzeitig und durch die Mitwirkung aller Zuständigen gelöst. Dadurch können spätere, rein polizeiliche Amtshandlungen oft verhindert werden. Bürgerinnen und Bürgern bauen Ängste ab, weil sie aktiv mitwirken können und durch die Einbindung vieles besser verstehen.

Vertreter des Innenministeriums und aller Fraktionen des Zentralausschusses vereinbarten am 24.03., dass die gemeinsame Lösung von Sicherheitsfragen mit allen Betroffenen in "Sicherheitsforen" auf ganz Österreich ausgedehnt wird. Auf Ebene der Polizeiinspektionen wird der Kommandant oder sein Stellvertreter bzw. ein von ihm nominierter Mitarbeiter als Sicherheitsbeauftragter für die Umsetzung zuständig sein. In Ballungszentren Österreichs sollen darüber hinaus hauptamtliche Polizistinnen und Polizisten für "GEMEINSAM.SICHER in Österreich" in den Stadt- bzw. Bezirkspolizeikommanden eingerichtet werden.

Weitere Gesprächsthemen der Verhandlung waren: Das Vorziehen der E2b-Zulage, das Bewertungssystem der Polizeiinspektionen und das Nachtzeitguthaben. Zu den ersten beiden Themen werden in Arbeitsgruppen mit Vertretern des Dienstgebers und den Fraktionen des Zentralausschusses gemeinsam Lösungen erarbeitet. Im Anschluss werden die notwendigen Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen geführt.

 

 

 

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