Wien (bmi) - Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka und der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl
(BFA), Mag. Wolfgang Taucher, stellten am 22.03. am Praterstern in Wien die neue Infokampagne "Freiwillige
Ausreise – Ein Neustart mit Perspektiven" vor. Ziel der Kampagne ist es, Asylwerber und Fremde noch gezielter
über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und die bestehenden Unterstützungsleistungen zu informieren.
Das BFA möchte damit und durch den Ausbau der Rückkehrberatung die freiwillige Rückkehr weiter forcieren.
"Österreich liegt im weltweiten Vergleich auf Platz drei der Top-10-Länderliste bei freiwilligen
Ausreisen", sagte der Innenminister. Zur bestehenden Rückkehrhilfe bietet das BFA eine Sonderinitiative
an. Die ersten 1.000 Asylwerber, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren, erhalten 1.000 Euro als
finanzielle Starthilfe, Familien maximal 3.000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Antragsstellung auf internationalem
Schutz vor dem 15. März 2017 erfolgte. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese finanziellen Unterstützungsleistungen.
Außerdem kann man die Leistungen nur einmal in Anspruch nehmen, sollten sie bewilligt werden. "Österreich
nimmt mit diesen Maßnahmen im europäischen Vergleich eine Vorreiterrolle ein, da wir damit bereits die
aktuellen Empfehlungen des Aktionsplans der EU für den Rückkehrbereich umsetzen. Die freiwillige Rückkehr
hat gegenüber der zwangsweisen Rückführung absolute Priorität und Vorrang. Wir möchten
daher mit dieser Initiative die freiwillige Ausreise noch attraktiver machen", erklärte BFA-Direktor
Wolfgang Taucher.
Neben der Aktion "1.000 Euro für die 1.000 Personen" hat das BFA ein neues Rückkehrhilfeprogramm
("2-Phasen-Modell") entwickelt, das sowohl das alte Modell (max. 370 Euro) als auch das Pilotprojekt
"Gestaffelte Rückkehrhilfe" ersetzen wird. Das neue Konzept soll Personen, die freiwillig in ihr
Herkunftsland zurückkehren wollen, den Neustart erleichtern. Je früher Asylwerber in ihr Herkunftsland
zurückkehren, desto mehr Unterstützungsleistungen erhalten sie. Das bedeutet, dass bei freiwilliger Rückkehr
im laufenden Verfahren I. Instanz (Phase 1) Asylwerber eine finanzielle Starthilfe von 500 Euro erhalten. Kehren
sie hingegen erst nach abgeschlossenem negativem Asylverfahren I. Instanz in ihr Herkunftsland zurück, stehen
ihnen nur noch 250 Euro (Phase 2) zu. Auch illegale Fremde fallen bei Vorliegen der Voraussetzungen in Phase 2.
Keine Unterstützung gibt es weiterhin für Personen aus den Westbalkanstaaten. Um Missbrauchsfällen
vorzubeugen, gibt es zusätzliche Ausschlussgründe wie z. B. ausreichend Eigenmittel, die Unterstützungsleistung
wurden bereits bezogen oder die Person hat eine Straftat begangen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rückkehrberatungsorganisationen Caritas und Verein Menschenrechte
Österreich (VMÖ) beraten interessierte Personen österreichweit über die Möglichkeiten
der freiwilligen Rückkehr und die verschiedenen Unterstützungsleistungen.
2016 erfolgten insgesamt 10.677 Außerlandesbringungen, davon 5.797 freiwillige Ausreisen (54 %) und 4.880
zwangsweise Außerlandesbringungen (46 %). Von den 5.797 freiwilligen Ausreisen reisten 4.405 Personen im
Rahmen einer durch das BFA unterstützten freiwilligen Rückkehr aus dem Bundesgebiet aus. Im Vergleich
zum Jänner bis Dezember 2015 gab es damit im Jahr 2016 um 17 Prozent mehr unterstützte freiwillige Rückkehrer.
Die Top drei Nationalitäten der freiwilligen Rückkehrer waren der Irak (1.349), Afghanistan (597) und
der Iran (567).
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