Bundeskriminalamt stellt Geldwäschebericht 2016
 auf 3. österreichischer Geldwäsche-Tagung vor

 

erstellt am
23. 03. 17
13:00 MEZ

Neue gesetzliche Grundlagen der Geldwäsche-Bekämpfung und die Weiterentwicklung krimineller Erscheinungsformen behandelt.
Wien (bka) - Am 21 und 22.03. fand die 3. österreichische Geldwäsche-Tagung statt. Die Veranstaltung wurde im Rahmen des Projektes „Gemeinsam Sicher mit der Wirtschaft“ durchgeführt. Als Vortragende nahmen neben Vertretern des Bundeskriminalamtes (BK) auch Experten der Finanz-, Justiz- und Wirtschaftsministerien sowie der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Kammer für Wirtschaftstreuhänder teil. Rund 320 Interessierte aus den Branchen der Finanzdienstleistung, rechtsberatenden Berufe sowie Vertreter der Strafverfolgungs- und Bezirksverwaltungsbehörden besuchten die zweitägige Konferenz in der Wirtschaftskammer Wien.

Zentrales Thema der Veranstaltung war die Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie und die legistischen Folgen für Österreich. Aber auch weitere aktuelle Themenbereiche, wie etwa die neuesten Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung der Geldwäscherei standen auf dem Programm.

Bericht 2016
Im Jahr 2016 wurden bei der Geldwäschemeldestelle im BK insgesamt 2.822 (2015: 2.521) Akteneingänge verzeichnet. Bei 2.150 Einlaufstücken (2015: 1.793) handelte es sich um Verdachtsmeldungen, davon 2.002 Meldungen von Banken. In 61 Fällen erfolgten Meldungen aufgrund der Legitimierung anonymer Sparbücher. Des Weiteren langten in der Meldestelle 401 Anfragen über die internationalen Kanäle und 123 Assistenzersuchen inländischer Dienststellen ein.

Analyse der Verdachtsmeldungen
Ein deutlicher Anstieg konnte sowohl im Bereich der Terrorismusfinanzierung (174) als auch in Zusammenhang mit Nichtoffenlegung von Treuhandbeziehungen (34) festgestellt werden.

In 297 Fällen leiteten die Ermittler der Meldestelle internationalen Schriftverkehr ein, um nähere Informationen zu den übermittelten Sachverhalten und den gemeldeten Firmen oder Personen einzuholen. In 77 Fällen erfolgte die Kommunikation via Interpol. 1.696 Akteneingänge wurden nach der Analyse zur weiteren Erledigung bzw. zur Ermittlung der Vortat an andere Dienststellen weitergeleitet, 1.166 Fälle wurden durch die Geldwäschemeldestelle weiter bearbeitet.

Aktivitäten der Geldwäschemeldestelle
Die Geldwäschemeldestelle stellte insgesamt 301 Anfragen an meldepflichtige Berufsgruppen. In 93 Fällen wurden Konten ausgewertet. In 318 Fällen erfolgte eine Erkenntnisanfrage bei inländischen Behörden. In 18 Fällen wurden Informationen mit Finanzbehörden ausgetauscht und in 174 Fällen Erkenntnismitteilungen an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) übermittelt. 46 Sachverhalte wurden der Staatsanwaltschaft berichtet und 33 der FMA mitgeteilt.

Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Die 2015 begonnene Länderprüfung Österreichs durch die Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) fand im Jahr 2016 ihren Abschluss. An dieses Ergebnis knüpfen sich einige Konsequenzen für die nationalen Anti-Geldwäsche-Systeme im Allgemeinen und die Geldwäschemeldestelle im Besonderen. So konnte bereits im Zuge der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie durch Verlautbarung des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes ein gesetzlicher Rahmen für die Durchführung künftiger Analyseaktivitäten geschaffen werden. Da die Rechtsänderung erst mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten ist, bleibt die detaillierte praktische Umsetzung im Wirkungsbereich der Geldwäschemeldestelle abzuwarten.

Über die Geldwäschemeldestelle
In der Meldestelle sind 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Neben dem mit einer Mitarbeiterin besetzten Sekretariat und der Leiterin des Fachbereichs erledigen 14 Exekutivbedienstete den Meldestellenbetrieb. Drei Mitarbeiter sind dauerhaft im Ausland eingesetzt. Die Ermittlungsbeamtinnen und -beamte verfügen neben einer profunden polizeilichen und wirtschaftlichen Ausbildung über praktische Erfahrung im Bereich der nationalen und internationalen Polizeikooperation. Um dieses Wissen ständig zu erweitern, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geldwäschemeldestelle regelmäßig an nationalen und internationalen Schulungen teil.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bundeskriminalamt.at

 

 

 

 

 

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