Tschürtz: „Geändertes gesellschaftliches Umfeld verlangt klare gesetzliche Bestimmungen“
Eisenstadt (blms) - -Die Anpassung des in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1986 stammenden Landes-Polizeistrafgesetzes
kündigt Sicherheitsreferent Landeshauptmannstellvertreter Johann Tschürtz an: „In den letzten Jahrzehnten
hat sich das gesellschaftliche Umfeld bedeutend verändert. Wertvorstellungen und das Zusammenleben sind heute
anders. Deshalb braucht es wirksame und auch neue gesetzliche Bestimmungen, die der Exekutive klare Vorgehensrichtlinien
geben“, so Tschürtz beim Pressegespräch am 23.03.
Lärm- und Geruchsbelästigung, Anstandsverletzung, Teilbereiche der Prostitution, verbotene Tierhaltung
oder die Verwendung von Wappen sind Bereiche, die im Landes-Polizeistrafgesetz geregelt sind. Das aus dem Jahr
1986 stammende Gesetz sei „novellierungsbedürftig, weil sich das Gesellschaftsleben seit den Siebziger-, Achtzigerjahren
grundlegend verändert hat“. Einige Strafbestimmungen würden einer dringenden Anpassung, zum Teil auch
Verhärtung, bedürfen.
Tschürtz nennt als ein Beispiel die „nur marginal definierte“ „Anstandsverletzung“, die zu viel Deutungsspielraum
zuließe („Es ist verboten, den öffentlichen Anstand zu verletzen“).
Änderungsbedarf ortet er auch etwa bei den Bestimmungen zum Schutz kritischer Infrastruktur, bei Belästigung
von Bürgern, oder bei aggressiver Bettelei. Verbieten will er das Fotografieren durch Privatpersonen an Unglücksorten
und der Verbreitung dieser Fotos in sozialen Netzwerken. Bestimmten Vergehen wie Lärmerregung könnte
wiederum mit Sicherstellung von Gegenständen wirksam begegnet werden.
Ausgangspunkt für die geplante Novellierung seien unter anderem zahlreiche Wünsche, die Bürger an
ihn herangetragen hätten. Tschürtz kündigt an, einen Gesetzesentwurf einzubringen und diesen mit
dem Regierungspartner und den Landtagsfraktionen sowie mit Vertretern der Exekutive zu diskutieren. Man werde sich
dabei auch die Gesetze der anderen Bundesländer sehr genau anschauen. Das neue burgenländische Landes-Polizeigesetz
könne noch heuer beschlossen und solle „ein breites, das modernste und effizienteste Polizeistrafgesetz Österreichs“
werden.
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