Außerordentliche Revision bei VwGH beantragt
St. Pölten (nlk) - Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 10.07.2012 wurden gemäß
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz der Flughafen Wien AG die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb
des Vorhabens "Parallelpiste 11R/29L" erteilt. Die Entscheidung der NÖ Landesregierung wurde aufgrund
eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens und insbesondere aufgrund eines Umwelt-verträglichkeitsgutachtens
getroffen.
Mit Erkenntnis des BVwG vom 02.02.2017 wurde der Antrag der Flughafen Wien AG und der Antrag des Landes NÖ
abgewiesen und ausgesprochen, dass die Revision nicht zulässig sei. Die NÖ Landesregierung als UVP-Behörde
hat heute gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.02. 2017 fristgerecht eine außerordentliche
Revision eingebracht.
Dr. Josef Muttenthaler, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energierecht beim Amt der NÖ Landesregierung:
„Schwerwiegende rechtliche Bedenken haben die Behörde veranlasst, den Verwaltungsgerichtshof mit dem Antrag
anzurufen, die außerordentliche Revision zuzulassen und das erwähnte Erkenntnis zu beheben.“
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