Informationsgespräch zwischen LH Platter und allen Bezirkshauptmannschaften
Innsbruck (lk) - Kürzlich fand im Landhaus in Innsbruck ein Austauschgespräch zwischen LH Günther
Platter und den Bezirkshauptleuten statt. Hauptthemen waren dabei die Verwaltungsreform, der einheitliche Vollzug
der Mindestsicherung sowie die Wachsamkeit gegenüber politischen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Türkei-Referendum.
„Die Bezirkshauptmannschaften sind die wichtigsten Bindeglieder zwischen Landesverwaltung und Bevölkerung
und gleichzeitig zentrale Anlaufstellen für die Menschen. Deshalb ist mir der Kontakt und der regelmäßige
Austausch mit den Bezirkshauptleuten sehr wesentlich“, betonte LH Platter.
Verwaltungsreform wird umgesetzt
Beim Thema Verwaltungsreform geht es jetzt in die konkrete Umsetzung, bei der wiederum den Bezirkshauptmannschaften
eine zentrale Rolle zukommt. "Durch das Tiroler Verwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz werden Landesgesetze
aufgehoben oder entrümpelt. Darüber hinaus haben wir Maßnahmen zur Projekt- und Verfahrensbeschleunigung
beschlossen“, erläuterte LH Platter. Unter anderem wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Koordinierung von
Bau- und Betriebsanlagenverfahren eingeführt, was konkrete spürbare Vorteile für die Antragstellung
bringt.“
Mindestsicherung Neu
„Nachdem wir zuerst genügend Plätze für Migrantinnen und Migranten geschafft haben, stehen wir jetzt
vor der Herausforderung, deren Integration sicherzustellen. Deshalb ist der einheitliche Vollzug der Mindestsicherung
ein Gebot der Stunde. Denn unser Ziel muss es sein, dass die Asylberechtigten möglichst rasch eine Beschäftigung
finden um sich selbst erhalten zu können und nicht in der Mindestsicherung verweilen“, betonte LH Platter
in der BH-Sitzung. Die Novelle zur Mindestsicherung ist derzeit in Begutachtung und soll mit 1. Juli 2017 in Kraft
treten.
Für die Abwicklung der Aufgaben im Rahmen der Mindestsicherung wurden auf den Bezirkshauptmannschaften insgesamt
15 neue Dienstposten geschaffen, um einerseits einen einheitlichen und konsequenten Vollzug sicherstellen zu können
und andererseits die gesamten Integrationsschritte auf Bezirksebene und die AkteurInnen in der Integration noch
besser zu vernetzen.
LH Platter erinnerte in diesem Zusammenhang an die Eckpunkte der im Jänner von der Landesregierung beschlossenen
„Mindestsicherung Neu“: Für Personen, die in Wohngemeinschaften leben, wird künftig ein reduzierter Richtsatz
eingezogen. Dieser lag bisher bei 633 Euro pro Person und wird künftig mit 473 Euro neu festgesetzt. Durch
das gemeinsame Wirtschaften in diesen Wohngemeinschaften ergeben sich Synergien, die im Optimalfall zu weniger
Ausgaben etwa in den Bereichen Hausrat, Strom und Heizung für jede/n Einzelne/n führen.
Wohnen wird künftig zudem vermehrt als Sachleistung geregelt: Das Land Tirol hat die Möglichkeit, MindestsicherungsempfängerInnen
eine Wohnung zuzuweisen, die Tiroler Sozialen Dienste können mit der Bereitstellung von Wohnungen beauftragt
werden. Wird eine Wohnung von den BezieherInnen nicht angenommen, kann dies zum Entfall der Wohnleistung führen.
Das Anreizsystem zur Aufnahme einer Arbeit wird ausgebaut: Betroffene sollen für eine befristete Zeit eine
Aufzahlung aus der Mindestsicherung bekommen, wenn die Bezahlung der Beschäftigung geringfügig über
dem Richtsatz der Mindestsicherung liegt. Die Regelung soll noch attraktiver gestaltet werden, damit MindestsicherungsbezieherInnen
möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess finden.
Türkei-Referendum
„Der polarisierende türkische Wahlkampf zum Referendum am 16. April 2017 darf nicht von außen nach Tirol
hereingetragen werden. Deshalb auch die Absage des geplanten Konzerts in der Olympiaworld“, erklärte LH Platter
und rief zu besonderer Wachsamkeit bei Bekanntwerden von Veranstaltungen auf, die für parteipolitische Zwecke
missbraucht werden. In diesem Zusammenhang begrüßt Tirols Landeshauptmann auch die rasche Einigung der
Bundesregierung auf eine gesetzliche Regelung, die Wahlauftritte ausländischer PolitikerInnen verhindern soll.
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