Aktuelle Herausforderungen für die
Tiroler Bezirkshauptmannschaften

 

erstellt am
23. 03. 17
13:00 MEZ

Informationsgespräch zwischen LH Platter und allen Bezirkshauptmannschaften
Innsbruck (lk) - Kürzlich fand im Landhaus in Innsbruck ein Austauschgespräch zwischen LH Günther Platter und den Bezirkshauptleuten statt. Hauptthemen waren dabei die Verwaltungsreform, der einheitliche Vollzug der Mindestsicherung sowie die Wachsamkeit gegenüber politischen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Türkei-Referendum. „Die Bezirkshauptmannschaften sind die wichtigsten Bindeglieder zwischen Landesverwaltung und Bevölkerung und gleichzeitig zentrale Anlaufstellen für die Menschen. Deshalb ist mir der Kontakt und der regelmäßige Austausch mit den Bezirkshauptleuten sehr wesentlich“, betonte LH Platter.

Verwaltungsreform wird umgesetzt
Beim Thema Verwaltungsreform geht es jetzt in die konkrete Umsetzung, bei der wiederum den Bezirkshauptmannschaften eine zentrale Rolle zukommt. "Durch das Tiroler Verwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz werden Landesgesetze aufgehoben oder entrümpelt. Darüber hinaus haben wir Maßnahmen zur Projekt- und Verfahrensbeschleunigung beschlossen“, erläuterte LH Platter. Unter anderem wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Koordinierung von Bau- und Betriebsanlagenverfahren eingeführt, was konkrete spürbare Vorteile für die Antragstellung bringt.“

Mindestsicherung Neu
„Nachdem wir zuerst genügend Plätze für Migrantinnen und Migranten geschafft haben, stehen wir jetzt vor der Herausforderung, deren Integration sicherzustellen. Deshalb ist der einheitliche Vollzug der Mindestsicherung ein Gebot der Stunde. Denn unser Ziel muss es sein, dass die Asylberechtigten möglichst rasch eine Beschäftigung finden um sich selbst erhalten zu können und nicht in der Mindestsicherung verweilen“, betonte LH Platter in der BH-Sitzung. Die Novelle zur Mindestsicherung ist derzeit in Begutachtung und soll mit 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Für die Abwicklung der Aufgaben im Rahmen der Mindestsicherung wurden auf den Bezirkshauptmannschaften insgesamt 15 neue Dienstposten geschaffen, um einerseits einen einheitlichen und konsequenten Vollzug sicherstellen zu können und andererseits die gesamten Integrationsschritte auf Bezirksebene und die AkteurInnen in der Integration noch besser zu vernetzen.

LH Platter erinnerte in diesem Zusammenhang an die Eckpunkte der im Jänner von der Landesregierung beschlossenen „Mindestsicherung Neu“: Für Personen, die in Wohngemeinschaften leben, wird künftig ein reduzierter Richtsatz eingezogen. Dieser lag bisher bei 633 Euro pro Person und wird künftig mit 473 Euro neu festgesetzt. Durch das gemeinsame Wirtschaften in diesen Wohngemeinschaften ergeben sich Synergien, die im Optimalfall zu weniger Ausgaben etwa in den Bereichen Hausrat, Strom und Heizung für jede/n Einzelne/n führen.

Wohnen wird künftig zudem vermehrt als Sachleistung geregelt: Das Land Tirol hat die Möglichkeit, MindestsicherungsempfängerInnen eine Wohnung zuzuweisen, die Tiroler Sozialen Dienste können mit der Bereitstellung von Wohnungen beauftragt werden. Wird eine Wohnung von den BezieherInnen nicht angenommen, kann dies zum Entfall der Wohnleistung führen.

Das Anreizsystem zur Aufnahme einer Arbeit wird ausgebaut: Betroffene sollen für eine befristete Zeit eine Aufzahlung aus der Mindestsicherung bekommen, wenn die Bezahlung der Beschäftigung geringfügig über dem Richtsatz der Mindestsicherung liegt. Die Regelung soll noch attraktiver gestaltet werden, damit MindestsicherungsbezieherInnen möglichst schnell wieder in den Arbeitsprozess finden.

Türkei-Referendum
„Der polarisierende türkische Wahlkampf zum Referendum am 16. April 2017 darf nicht von außen nach Tirol hereingetragen werden. Deshalb auch die Absage des geplanten Konzerts in der Olympiaworld“, erklärte LH Platter und rief zu besonderer Wachsamkeit bei Bekanntwerden von Veranstaltungen auf, die für parteipolitische Zwecke missbraucht werden. In diesem Zusammenhang begrüßt Tirols Landeshauptmann auch die rasche Einigung der Bundesregierung auf eine gesetzliche Regelung, die Wahlauftritte ausländischer PolitikerInnen verhindern soll.

 

 

 

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