Mitterlehner im EU-Unterausschuss: Vorleistungen der Mitgliedstaaten bei sauberer Energie müssen
angerechnet werden
Brüssel/Wien (pk) - Mit ihrem sogenannten "Winterpaket" hat die EU vier Verordnungs- und
vier Richtlinienvorschläge vorgelegt, mit dem die Energieunion vervollständigt und der 2014 festgelegte
Rahmen für die Klima- und Energiepolitik der EU bis 2030 sowie auch der Pariser Klimavertrag umgesetzt werden
soll. Demnach ist geplant, die Treibhausgasemissionen in Europa um mindestens 40% bis zum Jahr 2030 zu reduzieren.
Der Anteil an erneuerbaren Energien im Verbrauch soll dann mindestens 27% betragen. Letztere ist eine europaweite
Marke, die nicht auf die Mitgliedstaaten heruntergebrochen wird. Diese legen ihre eigenen Ziele fest.
Priorität legt die Kommission auf die Energieeffizienz. Sie soll bis zum Jahr 2030 um 30% gegenüber 1990
steigen, statt wie bisher geplant um 27%. Erreichen will dies die Union vor allem durch Maßnahmen im Bereich
der Gebäude, etwa bei der Wärmedämmung und durch mehr Effizienz bei technischen Anlagen. Ziel ist
es, die Einfuhr von Öl und Gas zu verringern.
Mit Hilfe des Pakets will die EU beim Übergang zu einem umweltfreundlichen Energiesystem eine Vorreiterrolle
übernehmen. Die EU-Kommission ist auch überzeugt davon, dass der Übergang zu sauberer erneuerbarer
Energie der Wachstumssektor der Zukunft ist und damit zur Steigerung von Wachstum und Beschäftigung beiträgt.
Dritte Stoßrichtung der rund 3.500 Seiten umfassenden Vorschläge ist die stärkere Einbeziehung
der KonsumentInnen und die Versorgungssicherheit mit leistbarer Energie, wie Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
am 21.03. im EU-Unterausschuss des Nationalrats betonte. Nach derzeitigem Stand wird im Rahmen des Winterpakets
der Atomstrom nicht als erneuerbare Energie angerechnet, hielt er gegenüber den Ausschussmitgliedern fest.
Österreich befinde sich jedenfalls auf gutem Weg – auch aufgrund der schwächeren wirtschaftlichen Entwicklung
nach der Finanz-und Wirtschaftskrise, wie Mitterlehner einräumte. Der heimische Anteil an erneuerbaren Energien
betrage 34%, auch bei der Energieeffizienz liege man gut, das Energieeffizienzgesetz sei diesbezüglich richtig
und wichtig gewesen. Was das CO2-Ziel betrifft, so habe man dieses de facto bereits erreicht, informierte der Minister.
Abschluss der Verhandlungen erst unter österreichischer Präsidentschaft möglich
Die Ausschussmitglieder diskutierten heute das gesamte Winterpaket, bestehend aus einer Verordnung über den
Elektrizitätsbinnenmarkt und einer Richtlinie zu gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt;
ferner gehören dazu eine Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und Kompetenzerweiterungen
für die Agentur der EU für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) - ebenfalls
in Form einer Verordnung; weitere Richtlinien betreffen die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren
Quellen und die Energieeffizienz sowie die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden; schließlich geht es
um die Verordnung über das Governance-System der Energieunion.
Minister Mitterlehner sprach im Ausschuss von einem komplexen Vorschlag, der energie- und klimapolitische Herausforderungen
koppelt. Da es den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin überlassen bleibt, für welchen Energiemix sie
sich entscheiden, und sie dementsprechend unterschiedliche Zielrichtungen in die Diskussion einbringen, rechnet
Mitterlehner nicht mit einem Abschluss der Verhandlungen bis Ende 2017, wie von der Kommission angepeilt. Dieser
ambitionierte Zeitplan werde nicht einzuhalten sein, merkte er in Richtung ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka
und Franz Leonhard Eßl (V) an. Wahrscheinlich werde sich die österreichische Ratspräsidentschaft
mit dem Thema befassen müssen.
Ausschuss begrüßt Ziele des Winterpakets, Detailregelungen sorgen noch für viel Diskussionsstoff
Wie der Wirtschaftsminister bewerteten auch die Ausschussmitglieder das Winterpaket differenziert. Die Ziele des
Kommissionsvorschlags – Energieeffizienz, umweltfreundliches Energiesystem und stärkerer Fokus auf die KonsumentInnen
– wurden von den Abgeordneten weitgehend begrüßt. Es stelle sich aber die Frage, ob mit den vorgeschlagenen
Maßnahmen diese Ziele auch erreicht werden, merkte die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner,
an. Seitens des Wirtschaftsministeriums pocht man jedenfalls auf weniger Bürokratie und einfachere Spielregeln,
Mitterlehner drängt zudem darauf, dass Vorleistungen, die einzelne Staaten auf dem Sektor der erneuerbaren
Energien erbracht haben, auch entsprechend angerechnet werden.
Die Grünen stoßen sich vor allem an den Plänen der EU, den Einspeisevorrang für erneuerbare
Energien abzuschaffen. Man sei nicht grundsätzlich gegen die Marktintegration für die Erneuerbaren, aber
solange es keinen fairen Energiemarkt gibt, halten die Grünen die Abschaffung dieses Privilegs für falsch.
Man brauche einen Markt für erneuerbare Energien und hier gebe es noch sehr viele Fragezeichen, meinte Brunner.
Die Rücknahme des Einspeisevorrangs beeinträchtige in keiner Weise die Klimaziele, stellte dazu der Minister
fest, in bestehende Verträge werde nicht eingegriffen. Auch wenn er diesen Schritt für richtig hält,
werde man darüber diskutieren müssen, was fair ist. Dem hielt Werner Kogler (G) entgegen, dass der Energiemarkt
aufgrund von Subventionen und mangelnde Kostenwahrheit durch eine Schieflage gekennzeichnet sei und hier ein "Filigranismus
der Sonderklasse" bestehe. Hätten wir tatsächlich eine Marktwirtschaft, würde man keine Förderungen
brauchen, so Kogler.
Thema waren auch die Preiszonen, wobei der Minister Kritik an der Kompetenzausweitung der EU-Agentur ACER übte.
Die Festlegung der Preiszonen sollte den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben, sagte Mitterlehner, der es für
einen Widerspruch hält, einerseits den Binnenmarkt zu vervollständigen und auf der anderen Seite regionale
Regelungen zu erlassen. Er teilte in dieser Hinsicht die Kritik von NEOS-Abgeordnetem Josef Schellhorn an der Aufhebung
der deutsch-österreichischen Preiszone. Dieser Schritt könnte von EU-Torpedierern stammen, meinte Schellhorn
und sah darin keinerlei Sinnhaftigkeit. Österreich steht in dieser Frage jedoch auf verlorenem Posten, wie
Mitterlehner ausführte. Man verhandle darüber derzeit intensiv mit Deutschland im Interesse einer salomonischen
Lösung. Die Verhandlungen seien jedoch noch nicht in eine entscheidende Phase getreten. Auch seien vorerst
die Auswirkungen der Veränderungen unklar.
In der Diskussion plädierte der Minister wie auch SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter für die
Festlegung realistischer nationaler Ziele, um der Gefahr zu entgehen, trotz guter Basis im Endeffekt schlecht dazustehen.
Das rief Widerspruch bei Christiane Brunner (G) hervor, die sich für Österreich eine Vorreiterposition
wünscht. Bei den erneuerbaren Energien sei Österreich längst nicht mehr Spitzenreiter, sondern nehme
die vierte Position ein. Man verfüge zwar noch über ein hohes Niveau, betonte sie, bleibe aber stabil
und es sei zu befürchten, dass Österreich im Vergleich zur dynamischen Entwicklung anderer Länder
weiter an Boden verliert. Sie hätte sich auch gewünscht, dass man die bisherigen Ziele aufgrund eigener
Anstrengungen und weniger aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums erreicht hätte. In Anlehnung an die gestrige
Diskussion im Verfassungsausschuss zum Deregulierungsgrundsätzegesetz, wonach bei der Umsetzung von EU-Richtlinien
die vorgegebenen Standards nicht ohne Grund übererfüllt werden sollen, stellte der Minister klar, dass
im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien Österreich seine Ziele selbst festsetzen könne und seitens
der EU keine Vorgaben bestehen.
Völlig abgelehnt wird das Gesamtpaket von den Freiheitlichen. Johannes Hübner (F) sieht dafür keinerlei
Notwendigkeit, er meinte, diese Regelungen hätten im nationalen Verantwortungsbereich zu bleiben. Für
ihn läuft auch die Energiewende aus dem Ruder, wobei Hübner vor allem Kritik an der aus seiner Sicht
ineffizienten Windenergie übte, die noch dazu einen Schaden für die Landschaft darstelle. Dem konnte
sich der Wirtschaftsminister in keiner Weise anschließen. Er plädiere zwar für einfache Spielregeln,
aber wenn man das gesamte Paket ablehne, dann sage man auch nein zu den Klima- und Energiezielen, sagte er. Mitterlehner
sieht bei der Forcierung umweltfreundlicher Energie auch die Chance für einen Technologiefortschritt. Ebenso
ist aus seiner Sicht die Beurteilung der Windkraft durch Hübner unrichtig.
Beim gesamten Gesetzespaket sieht Grün-Abgeordnete Brunner noch weitere Fragen offen. So hält sie beispielsweise
die Governance-Verordnung noch nicht Paris-konform, ihr fehlen eine genaue Aufteilung auf die Mitgliedstaaten und
entsprechende Sanktionsmöglichkeiten. Nachholbedarf ortet sie auch noch im Rahmen der Effizienzrichtlinie.
Positiv beurteilt sie den Vorschlag zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Problematik bei diesem Gesetzesvorschlag
liegt in der Tatsache, dass diese Fragen sowie der Energieausweis Landessache sind, informierte er Philipp Schrangl
(F).
Die Vorschläge der EU-Kommission zum Winterpaket
Mit der Verordnung über das Governance-System der Energieunion soll die rechtliche Grundlage zur Erstellung
der integrierten nationalen Energie- und Klimapläne geschaffen, die geltenden Planungs-, Berichtserstattungs-
und Überwachungsvorschriften in den Bereichen Energie und Klima gestrafft und konsequenter aufeinander abgestimmt
werden. Demgemäß werden die Mitgliedstaaten angehalten, in den integrierten nationalen Energie- und
Klimaplänen ihre nationalen Ziele bzw. Beiträge sowie ihre Strategien und Maßnahmen zu erläutern.
Zudem müssen sie die aktuelle Lage und Prognose mit derzeitigen Strategien und Maßnahmen beschreiben
und für die von ihnen geplanten Strategien und Maßnahmen eine Folgenabschätzung durchführen.
Seitens des Wirtschaftsministeriums warnt man vor allzu großem bürokratischen Aufwand. Die Vorgaben
für die Pläne seien zu ambitioniert und zu detailliert, Anpassungen und Präzisierungen seien dadurch
kaum möglich. Die Pläne sollten ein strategisches Element darstellen, die regionalen Kooperationen zwischen
den Mitgliedstaaten sowie die Folgenabschätzung sollten praktikabel sein, so die Bedenken.
Der Verordnungsentwurf in Bezug auf den Elektrizitätsbinnenmarkt enthält neue Kernprinzipien für
den EU-Markt und den Stromhandel. So soll das Privileg für Ökostrom entfallen, der Einspeisevorrang soll
abgeschafft werden. Prinzipiell soll der Einspeisevorrang nur noch für kleine Anlagen bis zu 500 kW gelten.
In Mitgliedstaaten, in denen die gesamte installierte Kapazität 15% übersteigt, wird dieser Einspeisevorrang
auf 250 kW heruntergesetzt. Bereits bestehende Ökostrom-Kraftwerke sollen jedoch ihre Einspeisetarife behalten,
auch Kleinanlagen - etwa Solarzellen auf Hausdächern - sollen weiterhin Vorrang genießen. Die Kommission
will mit der Abschaffung des Einspeisevorrangs eine Subventionsspirale verhindern. Der Energiemarkt soll laut Kommission
wettbewerbsorientiert, verbraucherzentriert, flexibel und nicht-diskriminierend gestaltet sein, das betrifft auch
die Preisbildung. Das Wirtschaftsministerium sieht die Einbeziehung der erneuerbaren Energien in den Markt positiv.
Die Kommission will außerdem die Strukturen des Strommarkts modernisieren, weil voraussichtlich im Jahr 2030
die Hälfte des Stroms in der EU aus erneuerbaren Quellen kommt und dafür der Strommarkt der Union nach
Meinung der Kommission nicht gerüstet ist, weil es an Leitungen mangelt. Vorgeschlagen wird daher die Einrichtung
von Preiszonen, was Anreiz für den Leitungsbau und den Bau von Kraftwerken bilden soll. Die Festlegung von
Strompreiszonen im Rahmen der sogenannten "Bidding Zone Review" soll weg von den Mitgliedstaaten in die
Entscheidungskompetenz der Kommission fallen, was kritisch gesehen wird.
Zudem sollen regionale Betriebszentren (ROCs) mit einer einseitigen Anordnungsbefugnis eingerichtet werden. Außerdem
ist die Einrichtung einer Europäischen Organisation (EU DSO Entity) als Repräsentations- und Arbeitsgremium
für die Verteilnetzbetreiber vorgesehen. Zu deren Aufgabe soll unter anderem das Datenmanagement und der Datenschutz,
die Erstellung von Netzkodizes und die Entwicklung der Steuerung der Nachfrage durch intelligente Technologie (Demand
Response) zählen.
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Zusätzlich dazu hat die Kommission einen Richtlinienvorschlag zu gemeinsamen Vorschriften für den
Elektrizitätsbinnenmarkt vorgelegt. Er zielt auf die Stärkung der StromkundInnen ab. Die Rechte der KonsumentInnen
sollen gestärkt werden, sie haben laut Vorlage die Möglichkeit, Strom zu speichern und zu verkaufen.
Auch wird darin das Recht auf verbesserte Information und auf Smart Meter festgeschrieben. Lokale Energiebehörden
sollen zudem autonome Gemeinschaftsnetze betreiben können. Ferner werden neue Aufgaben für Übertragungs-
und Verteilernetzbetreiber im Hinblick auf Speicher für Aufladestationen für E-Fahrzeuge geschaffen.
Die geplante Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor enthält einheitliche Vorgaben,
um durch koordiniertes Vorgehen, gemeinsame Methoden und Zusammenarbeit Krisensituationen zu verhindern und zu
bewältigen. So muss demnach jedes Mitgliedsland zuständige Behörden nennen und Risikobewertungen
bezüglich regionaler und nationaler Elektrizitätskrisenszenarien vorlegen. Weiters enthält der Vorschlag
Vorgaben für Risikovorsorgepläne. Vorgesehen ist zudem ein Management im Hinblick auf ein Frühwarnsystem
und die Ausrufung des Krisenfalls, ferner auf die Zusammenarbeit und Unterstützung sowie bezüglich der
Beachtung der Marktregeln. Derzeit mangle es an ausreichender Information und Transparenz, die Risiken würden
unterschiedlich bewertet, unterschiedliche Maßnahmen würden zu unterschiedlichen Zeitpunkten gesetzt,
Aufgaben und Zuständigkeiten würden uneinheitlich sein und es gebe keine gemeinsame Definition von Krisensituationen,
begründet die EU-Kommission diesen Vorstoß.
Trotz grundsätzlicher Zustimmung zu Maßnahmen im Interesse der Sicherung der Elektrizitätsversorgung
auf Unionsebene liegt von Seiten Österreichs dazu einen Prüfvorbehalt vor, da es noch viele Unklarheiten
gibt und der Gesetzentwurf nicht losgelöst von anderen Legislativvorschlägen zum Winterpaket beurteilt
werden kann, heißt es seitens des Wirtschaftsressorts.
Schließlich sollen per EU-Verordnung für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden auch
die Aufgaben und Kompetenzen von ACER, der Agentur der EU für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden,
ausgeweitet und gestärkt werden, vor allem auch hinsichtlich der Angemessenheit der Stromerzeugung und der
Risikovorsorge. ACER soll zudem gegenüber regionalen Betriebszentren (ROCs) sowie nominierten Strommarktbetreibern
(NEMOs) Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben können.
Die Tätigkeit von ACER ist für Österreich deshalb eine sensible Materie, weil Österreich sowohl
im Strom- als auch im Gasbereich mit seinen Nachbarn stark international vernetzt ist und in beiden Bereichen auch
als Transitland fungiert. Demgemäß haben zahlreiche Belange österreichischer Regulierung grenzüberschreitende
Wirkung und sind damit potentiell von ACER-Entscheidungen betroffen. Man müsse daher jede Kompetenz sorgfältig
und kritisch prüfen, so das Wirtschaftsministerium in seinen Erläuterungen. Minister Mitterlehner drängt
auf ordnungsgemäße, transparente Verfahren und Prozesse, die im Einklang mit grundlegenden rechtlichen
Prinzipien (wie z.B. Parteiengehör) geführt werden. Zudem dürfe die Festlegung von Strompreiszonen,
die im Rahmen der sogenannten "Bidding Zone Review" Ende 2017 und 2018 in eine entscheidende Phase kommt,
nicht als technische Angelegenheit, sondern als politisch wesentliche Entscheidung der Kommission und vor allem
der Mitgliedstaaten gesehen werden.
Die Richtlinie betreffend die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen schlägt eine
Reihe von Maßnahmen vor, die vor allem dazu beitragen sollen, das EU-Gesamtziel - 27% erneuerbare Energien
bis 2030 – zu erreichen. Sie enthält zudem Förderregelungen, Verfahrensabläufe und Nachhaltigkeitskriterien.
Die Richtlinie legt aber keine konkreten Vorgaben für die nationalen Fördersysteme fest, vielmehr ist
dies die Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer integrierten Energie- und Klimapläne. Die Öffnung
der Fördersysteme zugunsten von Ökostrom aus anderen Mitgliedstaten wird aus heimischer Sicht kritisch
gesehen.
Umfasst ist auch der Heizungs-/Kühlungssektor, der Anteil an erneuerbarer Energie soll bis 2030 jährlich
um jeweils einen Prozentpunkt gesteigert werden.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Integration erneuerbarer Energien in den Elektrizitätsmarkt. Die Verfahren
sollen vereinfacht werden, Prinzip soll das One-Stop-Shop sein, für Kleinanlagen soll es vereinfachte Verfahren
geben. Insgesamt sollen Genehmigungsverfahren nicht länger als 3 Jahre dauern.
"Energieeffizienz an erster Stelle" ist das Leitmotiv der Energieunion. Demnach will sich die EU mit
der Vorlage zur Energieeffizienz-Richtlinie ein verbindliches Ziel von 30% bis 2030 gegenüber 1990 setzen.
Dies verringere die Abhängigkeit von Energieeinfuhren, senke die Emissionen und fördere Wachstum und
Beschäftigung, ist man überzeugt.
Die bestehende Energieeinsparungsverpflichtung der Energieversorger von 1,5% jährlich soll unverändert
bleiben, sie wird lediglich bis 2030 verlängert. Dabei bleibt für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit
erhalten, sowohl Verpflichtungssysteme als auch alternative Maßnahmen zu nutzen, versichert die Kommission
in ihrem Papier.
Österreich ist darauf bedacht, dass es keine Benachteiligung von jenen Mitgliedstaaten gibt, die bereits weitreichende
Energieeffizienzfortschritte erzielt haben. Das Wirtschaftsministerium pocht daher darauf, bisherige Leistungen
anzuerkennen. Außerdem wird ein allzu hoher bürokratischer Aufwand befürchtet.
Da Gebäude mit einem Anteil von 40% am Endenergieverbrauch die größte Kategorie von Energieverbrauchern
in Europa bilden, jedoch etwa 75% der Gebäude nicht energieeffizient sind, je nach Mitgliedstaat aber nur
0,4% bis 1,2% des Gebäudebestands renoviert werden, hat die Kommission auch eine Änderung der Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgelegt, mit dem vorrangigen Ziel, die kostenwirksame
Renovierung bestehender Gebäude zu beschleunigen und die private Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen
zu fördern. Der Entwurf ist auch im Rahmen des "Clean Energy Package for all Europeans" zu sehen.
Dazu soll vor allem die Initiative "Intelligente Finanzierung für intelligente Gebäude" beitragen.
Vorgesehen ist die Förderung öffentlicher und privater Investitionen. Intelligente Technologien sollen
vermehrt genutzt werden, um den effizienten Betrieb von Gebäuden sicherzustellen.
Die Kommission soll zu einer Delegierten Verordnung ermächtigt werden, wie ein "smartness indicator"
– dieser dient zur Bestimmung der Energieeffizienz und Umweltqualität von Gebäuden – als zusätzliche
Information für MieterInnen oder KäuferInnen festzulegen und verwenden ist. Zudem sind zusätzliche
Anforderungen im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Wohnbauförderung sowie die Nutzung von Informationen
aus Energieausweisen vorgesehen. Neu aufgenommen in der Richtlinie werden auch Anforderungen hinsichtlich der Errichtung
von erforderlicher Infrastruktur für die Elektromobilität.
Da diese Angelegenheiten in Österreich weitgehend in die Kompetenz der Bundesländer fallen, ist das Ministerium
hier an deren einheitliche kritische Stellungnahme gebunden, wie Mitterlehner im Ausschuss betonte.
Der EU-Ausschuss des Bundesrats hat ebenfalls bereits einige Gesetzesvorschläge des Winterpakets beraten und
dazu kritische Stellungnahmen abgegeben. Siehe dazu Meldungen der Parlamentskorrespondenz Nr. 29/2017, Nr. 130/2017
und Nr. 269/2017.
Ratsbeschluss zu CETA-Unterschrift: Grüne wollen Nationalrat damit befassen
Am Beginn der Sitzung übte Werner Kogler (G) daran Kritik, dass der Nationalrat nach Beschluss des Rats zur
Unterzeichnung von CETA, des Freihandelsvertrags zwischen der EU und Kanada, nicht informiert worden sei. Die Grünen
vertreten sogar die Auffassung, dass Minister Mitterlehner von der bindenden Stellungnahme, die der EU-Unterausschuss
am 22. Juli 2016 gefasst hat, abgewichen ist, und in diesem Fall der Nationalrat sogar noch vor dem Ratsbeschluss
hätte befasst werden sollen.
Sowohl Christine Muttonen (S) als auch Reinhold Lopatka (V) wiesen darauf hin, dass diese Frage derzeit sowohl
in der Präsidiale des Nationalrats als auch unter den Klubs diskutiert werde. Die Resultate der Überlegungen
seien in den nächsten Tagen zu erwarten. Lopatka erinnerte zudem an die Ausschusssitzung am 14. Oktober des
Vorjahres.
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner betonte nochmals, dass er die Argumente der einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer
vorgebracht habe. Ferner habe der Rat festgestellt, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handle und damit in
den Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsse. Außerdem habe es bei den Schiedsgerichten eine weitere
Entwicklung gegeben. Damit sei die Stellungnahme des Ausschusses seiner Meinung nach erfüllt.
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