LHStv.in Prettner: Neues Kärntner Heimgesetz in heutiger Regierungssitzung beschlossen
– Damit einher geht ein nie dagewesener Qualitätsschub
Klagenfurt (lpd) - Verpflichtendes Qualitätsmanagement, Zutrittsrecht beim Verdacht von illegalen Pflegeeinrichtungen,
Bewilligung innovativer Projekte, Festsetzung von Mindeststrafen und von „empfindlichen“ Höchststrafen: Mit
dem neuen Kärntner Heimgesetz, das am 21.03. in der Regierungssitzung beschlossen wurde, ist ein wichtiger
und zukunftsweisender Schritt gelungen ist. „Die Herzstücke der Neuerungen bedeuten einen nie dagewesenen
Qualitätsschub“, sagt dazu Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner.
Tatsächlich wird mit dem neuen Kärntner Heimgesetz die verpflichtende Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
in ausnahmslos allen Kärntner Altenwohn- und Pflegeheimen vorgeschrieben. „Das heißt, dass die Freiwilligkeit
in diesem Bereich Geschichte ist“, so Prettner. Um die Qualität in den Kärntner Pflegeeinrichtungen nachhaltig
zu verbessern, hat sie bereits im Jahr 2015 eine Qualitätsoffensive gestartet. 35 Einrichtungen haben seither
ihre Qualitätsschulungen abgeschlossen, 15 Häuser sind aktuell im Schulungsprozess. Das Land fördert
diese Ausbildung mit 4.980 Euro pro Heim. „Das entspricht den Schulungskosten für zwei Prozessmanagerinnen
und -manager sowie zwei Prozessmoderatorinnen und -moderatoren“, sagt Prettner. Mit der Qualitätsoffensive
nimmt Kärnten eine österreichweite Vorreiterrolle ein.
Eine Vorreiterrolle wird Kärnten auch mit der Novelle einnehmen, die die Bewilligung von sogenannten „innovativen
Projekten“ (befristet auf fünf Jahre mit Verlängerungsoption) ermöglicht. „Fakt ist: Gerade die
Pflegewissenschaft führt laufend zu neuen Erkenntnissen und damit zu neuen Pflegekonzepten und Betreuungsformen.
Diese Innovationen möglichst unbürokratisch zu erlauben, ist Ziel dieser Novellierung“, sagt die Gesundheitsreferentin.
Eine weitere Neuerung sieht die Realisierung einer Pflegedatenbank vor: Jede Pflegeeinrichtung ist fortan verpflichtet,
ihre Belegsituation laufend in einer zentralen Datenbank bekanntzugeben. „Damit kann das Land die Pflegeversorgung
der Kärntner Bevölkerung bedarfsgerecht und kosteneffizient steuern“, meint Prettner.
Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes sind: Überprüfungsmöglichkeit einschließlich des Zutritts
durch Befehls- und Zwangsgewalt beim Verdacht auf illegal betriebene Pflegeeinrichtungen und Erhöhung der
Geldstrafen bei Verwaltungsübertretungen. Bis dato sind weder Mindeststrafen noch erhöhte Strafen im
Wiederholungsfall erlaubt. Das neue Gesetz legt nun einen Strafrahmen von mindestens 3.000 bis 30.000 Euro vor.
„Die Strafe soll sehr wohl spürbar sein, denn nur so kann sie abschreckend wirken“, ist Prettner überzeugt.
Überzeugt ist sie auch davon, dass das neue Kärntner Heimgesetz die richtigen Weichen für die Zukunft
gestellt hat.
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