LR Schwarz: Langfristige Planung bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und kommt Steuerzahlerinnen
und Steuerzahlern zugute
St. Pölten (nlk) - Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 21.03. die Kündigung der
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Kostenersatz in den Angelegenheiten der Sozialhilfe
beschlossen. Die zuständige Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz zum Beschluss: „Wir haben die angekündigten
Maßnahmen nun rasch zur Umsetzung gebracht und heute gemeinsam beschlossen, dass das Land Niederösterreich
die viel diskutierte Vereinbarung kündigen wird, so wie es einige Bundesländer bereits getan haben. Ich
begrüße sehr, dass wir diesen Beschluss gemeinsam mit der SPÖ fassen konnten.“
Die Vereinbarung besagt, dass bei Übersiedelung in ein anderes Bundesland das „alte“ Bundesland Leistungen
der Sozialhilfe zahlen muss, sofern sich die Hilfeempfängerin bzw. der Hilfeempfänger in den letzten
Monaten vor Gewährung der Hilfe für mindestens fünf Monate hier aufgehalten hat. „Langfristiges
Denken und Planung bedeutet vor allem in Sachen Mindestsicherung einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand.
Diese Entscheidung kommt schließlich jedem einzelnen niederösterreichischen Steuerzahler zugute“, bekräftigt
Schwarz.
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