Bundesrat informiert sich über Tirols Kinder- und Jugendanwaltschaft
Wien/Innsbruck (lk) - „Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ergreift Partei für Kinder und Jugendliche,
vertritt ihre Interessen und berät kostenlos, anonym und vertraulich – dies sind die wichtigsten Aufgaben
unserer Einrichtung“, umschreibt Tirols Kinder- und Jugendanwältin Elisabeth Harasser ihre Kernkompetenzen.
Anlässlich des Besuchs des Kinderrechte-Ausschusses des Bundesrates wurden die Aufgaben und Herausforderungen
bei der Durchsetzung von Kinderrechten diskutiert.
Seit der Gründung der Kinder- und Jugendanwaltschaft (Kija) 1995 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen
verändert und die Aufgabenbereiche erweitert: „Ein Meilenstein war sicherlich die Verankerung der Kinderrechtekonvention
in der Bundesverfassung und ein Bekenntnis dazu in der Tiroler Landesordnung im Jahre 2011. Damit wurde eine langjährige
Forderung der Kinder- und Jugendanwaltschaft umgesetzt“, stellt Harasser klar, denn: „Seither müssen neue
Gesetze und Verordnungen auf ihre Kinderverträglichkeit geprüft werden“.
Steigende Bekanntheit
Der Bekanntheitsgrad und damit auch die Kontaktaufnahmen mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft steigen kontinuierlich.
Dies hat auch mit dem direkten Draht zu Kindern und Jugendlichen zu tun: Sogenannte Kija-BotschafterInnen informieren
in Schulen und Kindergärten über Jugendschutz und Kinderrechte. „Auf diese Weise wurden in den vergangenen
Jahren tausende junge Menschen in Tirol erreicht“, berichtet Harasser von diesem Erfolgsmodell, das unter anderem
der Sensibilisierung und Prävention von Kinderrechteverletzungen dient.
Neue Herausforderungen
Auch die neuen Herausforderungen, mit denen die Kinder- und Jugendanwaltschaft konfrontiert ist, wurden mit den
VertreterInnen des Kinderrechte-Ausschusses des Bundesrates besprochen: „Fälle von Cyber-Mobbing und Stalking
sowie Sexting in sozialen Netzwerken nehmen auch bei Minderjährigen zu. Diese kommen dann zu uns, um Hilfe
und Rat zu suchen“, so Harasser. Ein neues Themenfeld hat sich auch im Zuge der vermehrten Fluchtbewegung eröffnet:
Inzwischen leben über 300 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Tirol. „Hier liegt uns vor allem
die Ausbildung der jungen schutzsuchenden Menschen besonders am Herzen“, betont Harasser.
Seit 2014 ist die Kinder- und Jugendanwaltschaft mit einer externen Vertrauensperson auch Anlaufstelle für
jene Kinder und Jugendlichen, die außerhalb ihrer Familie in sozialpädagogischen Einrichtungen untergebracht
sind. Diese haben so die Möglichkeit, mit Menschen außerhalb der Einrichtungen über Probleme zu
sprechen. „Als weisungsfreie Ombudsstelle können wir die Funktion einer externen Vertrauensperson sehr gut
erfüllen“, berichtet Harasser dem Kinderrechte-Ausschuss.
Die für die Kinder- und Jugendhilfe zuständige Landesrätin Christine Baur begrüßte diesen
Informationsaustausch von Land und Bund und bedankte sich herzlich für das Engagement zugunsten von Kinderrechten.
„Eine kinderfreundliche Gesellschaft besteht aus Menschen, die wissen, dass für das Kindeswohl alle in gleicher
Weise Verantwortung tragen. Mit dem Kinderrechte-Ausschuss und der Kinder- und Jugendanwaltschaft haben wir unermüdliche
Verfechterinnen und Verfechter der Kinderrechte, die auch diese gemeinsame Verantwortung zu Recht immer wieder
einfordern“.
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