Österreich führt 19 afghanische Staatsangehörige in einer Rückführungsaktion
nach Afghanistan zurück
Stockholm/Wien (bmi) - Am 29. März 2017 fand die erste gemeinsame EU-Rückführungsaktion unter
der Koordination von FRONTEX nach Afghanistan statt. Es konnten in den Morgenstunden 19 afghanische Staatsangehörige
aus Österreich sowie 10 aus Schweden an die afghanischen Behörden in Kabul übergeben werden. Es
handelte sich dabei für das BFA um den ersten gemeinsam koordinierten Flug nach Afghanistan seit der Unterzeichnung
der gemeinsamen Vereinbarung zwischen der EU und Afghanistan („Joint Way Forward“) im Oktober 2016.
Mit dem „Joint Way Forward“ wurde eine neue Grundlage in der Rückkehr-Zusammenarbeit geschaffen. Dabei stehen
eine sichere Rückkehr von Personen ohne Aufenthaltsrecht in der EU, Reintegrationsunterstützung sowie
Aufklärungskampagnen im Vordergrund. In Umsetzung des Abkommens fand am 27. März 2017 in Brüssel
das zweite Umsetzungstreffen der EU mit Afghanistan statt, wobei von beiden Seiten das Bekenntnis zur weiteren
Umsetzung und einer intensivierten Zusammenarbeit bei den laufenden Aktivitäten im Rückkehrbereich bekräftigt
wurde.
Das BFA hat 2016 bei afghanischen Staatsangehörigen in ca. 30 % eine schutzgewährende Entscheidung (Asyl,
subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) getroffen. Damit liegt das BFA exakt
im aktuellen Trend aller europäischen Entscheidungen bei afghanischen Staatsangehörigen.
Bei den 19 aus Österreich rückgeführten Personen nach Afghanistan handelt es sich ausschließlich
um Personen, deren Einzelfall in einem rechtstaatlichen Verfahren umfassend geprüft und rechtskräftig
negativ abgeschlossen wurde. Den Personen stand es frei, der Ausreiseverpflichtung nachzukommen und freiwillig
auszureisen sowie eine Rückkehrunterstützung in Anspruch zu nehmen. „Personen, die nicht eigenständig
ausreisen wollen, werden konsequent außer Landes gebracht. Pro Kopf gerechnet sind wir daher in Europa bei
Außerlandesbringungen Spitzenreiter. Unsere klare Rückführungspolitik ist Voraussetzung dafür,
dass wir jenen Schutz bieten können, die wirklich Hilfe brauchen“, so Innenminister Wolfgang Sobotka. Österreich
führt auf Basis des Joint Way Forward Einzelabschiebungen durch und wird sich auch in Zukunft an gemeinsamen
EU-Chartern beteiligen.
Auch den heute zwangsweise rückgeführten Personen steht nach ihrer Ankunft in Afghanistan Rückkehrunterstützung
für Verfügung. Unter dem Titel „Post Arrival Assistance“ können Unterstützungsleistungen wie
vorübergehende Unterkunft, Unterstützung beim weiteren Transport, medizinische und psychosoziale Hilfe
in Anspruch genommen werden. Die International Organization for Migration (IOM) führt dieses EU-finanzierte
Unterstützungsprogramm aus.
Allgemein hat die freiwillige Rückkehr gegenüber der zwangsweisen Rückführung weiterhin absoluten
Vorrang. Im Jahr 2016 haben insgesamt 597 afghanische Staatsangehörige die Möglichkeit der freiwilligen
Rückkehr in Anspruch genommen. Davon sind fast alle (574 Personen, 96 %) mit finanzieller Unterstützung
ausgereist.
Um die freiwillige Ausreise noch weiter zu forcieren und vor allem die Zielgruppe in den verschiedenen Sprachen
noch effektiver und mit entsprechenden zeitgemäßen Medien anzusprechen wurde am 22. März 2017 die
Informationsoffensive „Freiwillige Ausreise und Rückkehrhilfe – Ein Neustart mit Perspektiven“ gestartet.
So stehen auch afghanischen Staatsangehörigen, die während des Verfahrens oder mit einer rechtskräftigen
negativen Entscheidung freiwillig Ausreisen möchten, verschiedene Unterstützungsleistungen sowie spezielle
Reintegrationsprogramme zur Verfügung.
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