Weniger Behördenwege – mehr E-Government – UVP-Verfahren vereinfacht
Wien (pwk) - WKÖ-Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser begrüßt das am 29.03. im Nationalrat
beschlossene Deregulierungspaket. „Die Wirtschaftskammer setzt sich vehement für Entbürokratisierung
im betrieblichen Alltag ein und begrüßt daher das jetzt fixierte Gesetzespaket, weil es in einigen Punkten
wichtige Erleichterungen für die Betriebe bringt.“
Auf dem Weg zu One-Stop-Shop
Ein wichtiger Punkt sind die Vereinfachungen bei GmbH-Gründungen. Hochhauser: „Dies geht ganz klar in die
richtige Richtung, weitere Schritte müssen hier aber folgen. Deshalb treten wir für eine vollelektronische
Abwicklung von Gründungen ein, wie sie in vielen EU-Staaten bereits realisiert wurde.“
Stärkere Verankerung von E-Government
Die WKÖ steht ebenso für eine Stärkere Verankerung von E-Government. „Im Zeitalter der Digitalisierung
sollten wir flächendeckend ein Angebot von elektronischen Verwaltungsvorgängen auf Bundes- und Landesebene
aufbauen, sodass alle Unternehmer, die dies wünschen, ihre Behördenwege weitgehend elektronisch erledigen
können“, führt die WKÖ-Generalsekretärin aus.
Elektronische Behördenwege sparen Zeit und Kosten – dies wird sich besonders im Bereich der Exportwirtschaft
- insbesondere bei der Erstellung von Ursprungszeugnissen – positiv niederschlagen, wenn sich der Unternehmer den
Weg zum Amt, aber auch Reisekosten sowie Postgebühren ersparen kann.
Weniger erfreulich ist aus der Sicht der WKÖ jedoch, dass das E-Government-Gesetz eine grundsätzliche
Verpflichtung vorsieht, wonach Unternehmen elektronische Zustellungen akzeptieren müssen.
Mehr Transparenz und weniger Aufwand bei UVP
Wichtige Entlastungen für Betriebe und Verwaltung gleichermaßen kommen im Umweltbereich: Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen
(UVP) wird künftig genauer zwischen relevanten und nicht relevanten Prüfthemen unterschieden, damit die
UVP-Verfahren nicht ausufern, Investoren können sich schon im Vorfeld mit den Behörden abstimmen, um
leere Kilometer zu vermeiden.
Hochhauser: „Damit hat der Gesetzgeber zwar einen wichtigen Reformschritt gesetzt, angesichts der zahlreichen Hürden,
denen Unternehmen in Österreich begegnen, wenn sie Arbeitsplätze schaffen wollen, müssen nun aber
weitere Maßnahmen folgen. Die Fälle Westring Linz, Murkraftwerk Graz, Lückenschluss Salzburg und
Flughafen Wien, in denen Genehmigungen durch kaskadenartige Einsprüche von Projektgegnern jahrelang auf die
lange Bank geschoben werden, zeigen den dringenden Handlungsbedarf.“
Neu gefasst wurde auch das Altlastensanierungsgesetz. Dieses war bisher Schauplatz langjähriger Auseinandersetzungen
und Verfahren bis hin zu den Höchstgerichten, weil die Regelungen über die Zahlungsverpflichtung oder
Beitragsfreiheit etwa für Sekundärrohstoffe oder Zwischenlager sehr unscharf formuliert waren und sich
dadurch eine Spielwiese für völlig unterschiedliche Deutungen und Auslegungen ergab. Nun werden alle
Abgabentatbestände in klarer und verständlicher Diktion neu gefasst – ein wichtiger Schritt für
mehr Rechtssicherheit und Fairness der Abgabeneinhebung.
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