Integration ist und bleibt eine große Herausforderung
Wien (bmeia) - Mit dem vom Ministerrat beschlossenen Integrationsgesetz wurde dazu am 28.03. ein wichtiger
Schritt in der Integrationsarbeit gesetzt. „Ab nun gibt es bessere Rahmenbedingungen für den langen und schwierigen
Weg der Integration!“, zeigte sich Bundesminister Sebastian Kurz erfreut, dass das von ihm im August vorgeschlagene
Gesetz nunmehr beschlossen werden konnte.
Das neue Integrationsgesetz regelt die zentralen Rahmenbedingungen für die Integration von Menschen, die sich
langfristig in Österreich niederlassen: Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden
braucht es klare Regeln. Der leitende Grundsatz ist dabei „Integration durch Leistung“. Menschen werden nicht danach
beurteilt, woher sie kommen, sondern was sie bereit sind, in Österreich beizutragen. Hauptziel des Gesetzes
ist, Integration zu fördern und zu fordern.
Die geschieht einerseits durch Integrationsangebote und anderseits durch die Festlegung einer Mitwirkungspflicht.
Das Gesetz regelt ein durchgängiges und bindendes System für Deutsch- und Wertekurse mittels einer verpflichtenden
Integrationserklärung, eine bundesweit einheitliche Integrationsprüfung, höhere Qualitätsstandards,
inklusive Strafen und bessere Kontrollen. Auch das Verbot der Vollverschleierung und das Verteilen von Schriften
durch radikale Gruppierungen wird im Gesetz beschlossen. Ebenso kommt es zu einer erhöhten Transparenz und
einem verbesserten Datenaustausch durch die Einführung eines Integrationsmonitorings und einer Forschungskoordinationsstelle.
Ergänzt wird das Integrationsgesetz durch ein Integrationsjahrgesetz, durch das Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte,
sowie Asylwerbende mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit zur gemeinnützigen Tätigkeit verpflichtet
werden. Dadurch soll die langfristige Arbeitsmarktintegration sichergestellt werden. Auch eine Kompetenzfeststellung,
sowie Deutsch- und Wertekurse sind Teil des Integrationsjahrs.
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