Die Justizminister beraten sich zu Vorratsdatenspeicherung und Terrorbekämpfung
Brüssel/Wien (bmj) - "Österreich hat mit dem 'Quick Freeze Modell' eine Maßnahme im
Regierungsprogramm ergriffen, die im Europa-Vergleich eine Vorreiterrolle einnimmt und den Ansprüchen des
EuGH voll entspricht. Aus Anlass eines Anfangsverdachts können Telekommunikationsdaten länger gespeichert
werden und bei Erhärtung eines konkreten Tatverdachts können sie mit richterlicher Bewilligung verwendet
werden. Damit geben wir den Ermittlungsbehörden ein effektives Instrument in die Hand, das die öffentliche
Sicherheit einerseits und das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre andererseits gewährleisten kann",
so Justizminister Wolfgang Brandstetter am 28.03. "Ich finde es wichtig, dass es parallel dazu europäische
Initiativen gibt, die darauf abzielen, möglichst koordiniert in der Datenüberwachung vorzugehen. Die
Bekämpfung krimineller Handlungen ist längst nicht mehr lokal beschränkt und erfordert die Kooperation
aller Mitgliedstaaten, und da geht noch mehr", so der Justizminister.
Strafrechtlicher Umgang mit Terrorkämpfern
Thematisiert wird auch, wie man mit zurückgekehrten ausländischen Terrorkämpfern bzw. sog. Rückkehrern
umgehen soll. „Die Rechtsgrundlage in Österreich war schon immer sehr klar. Personen, die unter fremder Flagge
oder für Terrororganisationen kämpfen, müssen sich vor Gericht verantworten. Hier hat der Gesetzgeber
schon frühzeitig entsprechende Weichen gestellt. Deshalb haben wir derzeit auch rund 70 Personen mit djihadistischem
Hintergrund in Haft. Zusätzlich setzen wir auf das Sicherheitspaket im Regierungsprogramm, auf eine enge Kooperation
mit Eurojust und auf eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Staaten, um den Terrorismus zu bekämpfen",
bekräftigt Justizminister Brandstetter.
Auf der Tagesordnung stehen darüber hinaus die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die Straftaten
gegen den EU-Haushalt besser bekämpfen soll, Diskussionen zum Thema Gerichtszuständigkeit im virtuellen
Raum, Bekämpfung von Finanzkriminalität und Terrorismusfinanzierung, sowie der bessere Schutz von Hinweisgebern/Whistleblowern
zur Aufdeckung illegaler Verhaltensweisen.
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