Die Umsetzung einer lanjährigen Forderung der Schuldenberatungen ermöglicht nun die
Entschuldung auch für Menschen, die bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren.
Wien (schuldnerberatung) - Die Novelle des Privatkonkurses wurde gestern im Ministerrat beschlossen und
geht nun an den Justizausschuss. Die Reform soll am 1. Juli in Kraft treten und bringt wesentliche Neuerungen:
Es gibt keine Mindestquote mehr für die Schuldenregelung und die Verfahrensdauer wird (in der kürzesten
Variante) auf drei Jahre verkürzt „Das ist eine immens wichtige Verbesserung im Privatkonkurs, der nun tatsächlich
erstmals allen zahlungsunfähigen Menschen eine zweite Chance gibt“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer
der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen und Mitglied der ExpertInnen-Kommission im Justizministerium.
„Auch Arbeitgeber, Gläubiger und die Volkswirtschaft profitieren davon, wenn Menschen möglichst rasch
wieder auf die Beine kommen und als KonsumentInnen aktiv am Leben teilnehmen können.“ Er rechne zudem nicht
damit, dass es in der Ausschussbegutachtung noch zu wesentlichen Änderungen kommen werde.
Ein wesentlicher Teil des Schuldenregulierungsverfahrens wurde auf Grund des Widerstandes der Wirtschaft allerdings
nicht reformiert. Beim Zahlungsplan, der derzeit das Ergebnis von rund zwei Drittel der Privatkonkurse ist, bleiben
die Fristen bei mindestens fünf, maximal sieben Jahren. „Dies wird vor allem ehemalige UnternehmerInnen treffen,
die tendenziell leichter wieder über ein pfändbares Einkommen verfügen.“ Obwohl vor allem Ex-UnternehmerInnen
im Fokus der Reform standen, wird es für viele von ihnen wohl eine Entschuldung auf fünf statt auf drei
Jahre geben.
Unerklärlich ist auch die Blockade-Haltung der Gläubigerschutzverbände, zumal sich deren Position
durch die Reform noch stärken wird: Die Auskunftsdienste der Gläubigerschützer zur Prüfung
der Bonität werden wichtiger werden, weil Gläubiger das Risiko des Ausfalls reduzieren wollen. „Hier
sprechen die Gläubigerschützer eigentlich gegen das eigene Geschäft“, so Mitterlehner.
Die nun vorliegende Reform des Privatkonkurses stellt insgesamt eine Maßnahme der Wirtschafts- und Konjunkturbelebung
dar. Zweifelsohne wird also auch die Wirtschaft davon profitieren, wenn mehr Menschen ohne die Belastung der Überschuldung
aktiv am (Konsum-)Leben teilhaben können.
Den Rückstand abarbeiten
Nach Inkrafttreten der Reform wird es darum gehen, den zehntausenden überschuldeten Menschen die Möglichkeit
zu geben, ein Privatkonkursverfahren beantragen zu können. Clemens Mitterlehner: „Da zwei Drittel der Verfahren
von den staatlich anerkannten Schuldenberatungsstellen abgewickelt werden, rechnen wir mit einem Ansturm ab Sommer.“
In dem Zusammenhang weist Mitterlehner auf die Wichtigkeit der öffentlichen Finanzierung der Schuldenberatung
hin, um auch künftig die hohe Professionalität im Sinne der betroffenen Menschen gewährleisten zu
können.
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