Kommunales Infrastrukturprogramm der Bundesregierung sieht direkte Prämien für Städte
und Gemeinden von 175 Millionen Euro vor
Wien (städtebund) - Der Österreichische Städtebund begrüßt das am 28.03. vom Ministerrat beschlossene Kommunale Investitionsgesetz, wonach zusätzliche Investitionen
zur Modernisierung der Infrastruktur gefördert werden. 175 Millionen Euro für kommunale Bauinvestitionen
für die Jahre 2017/2018, die gut 750 Millionen Euro an weiteren Investitionen auslösen und 8.500 neue
Arbeitsplätze bringen – das sind die Eckpunkte des heute im Ministerrat beschlossenen Kommunalinvestitionsgesetzes.
Die Prämien sollen so rasch wie möglich, also bereits für 2017 ausbezahlt werden. Die Prämien
für Kommunale Investitionen werden direkt an die Städte und Gemeinden ausbezahlt.
„Die Bundesregierung zeigt damit, wie wichtig Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind“, sagte dazu Thomas
Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. „Investitionen in die kommunale Infrastruktur
sind für Wachstum und Beschäftigung essentiell, sie kommen direkt den Klein- und Mittelbetrieben vor
Ort zu Gute. Städte und Gemeinden sind der größte öffentliche Investor. Investitionen in Infrastruktur
sind für die Bevölkerung vor Ort unmittelbar spürbar. Gleichzeitig profitiert der Wirtschaftsstandort
von den verbesserten Rahmenbedingungen“, so Weninger.
Und weiter: „Wir begrüßen diese zusätzlichen Mittel und sehen es als wichtiges Signal für
die Arbeit der BürgermeisterInnen und Bürgermeister vor Ort. Die Städte und Gemeinden sind bereit,
an der schnellen und unbürokratischen Umsetzung mitzuwirken“, so Weninger.
Welche Gemeinden gefördert werden:
- Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie durch Investitionsprojekte
ausschöpfen kann.
- Höhe der Förderungen:
- Investiert eine Gemeinde in ein neues Projekt, werden 25 Prozent der Investition
gefördert. Jede Gemeinde kann mehrere Projekte einreichen.
- Welche Projekte gefördert werden:
- Es profitieren alle Gemeinden, die zusätzliche Investitionen tätigen.
Gefördert werden also Projekte, die nach dem 31.12.2016 budgetiert wurden und Projekte, deren Bau noch nicht
begonnen wurde.
Förderwürdige Bauprojekte
- Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen
- Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen für die Seniorenbetreuung
und Betreuung von behinderten Personen
- zum Abbau von baulichen Barrieren (Abbau von Barrieren in Gebäuden sowie
deren barrierefreier Zugang)
- Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen im Eigentum
der Gemeinde o in den öffentlichen Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen)
- zur Schaffung von öffentlichem Wohnraum (sozialer Wohnbau, Flüchtlingsunterkünfte)
- Sanierung (insbesondere auch thermische Sanierung) und Errichtung von Gebäuden
im Eigentum der Gemeinde
- in Abfallentsorgungsanlagen und Einrichtungen zur Abfallvermeidung
- Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen
Wie Gemeinden an die Förderungen kommen
Anträge können zwischen 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht
werden. Die Einhaltung der Förderkriterien wird durch den/die BürgermeisterIn bestätigt. Das Finanzministerium
zahlt dann sofort aus, sodass möglichst 2017 noch Investitionen ausgelöst werden. Abgerechnet wird nach
Durchführung. Die technischen Details der Abwicklung (notwendige Unterlagen usw.) werden nun mit Städte-
und Gemeindebund erarbeitet. Ziel: Die Antragstellung soll im Sinne der Gemeinden möglichst einfach und unbürokratisch
sein.
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