Brandstetter sieht Vertrauen in Justiz durch
 EU-Barometer eindrucksvoll bestätigt

 

erstellt am
10. 04. 17
13:00 MEZ

Das Vertrauen in die österreichische Justiz steigt stetig - innerhalb von zwei Jahren rückt Österreich von Platz 11 auf Platz 3 vor!
Brüssel/Wien (bmj) - „Die Bevölkerung vertraut auf die Unabhängigkeit der österreichischen Justiz und zeigt das mit einem Zuspruch von rund 77 % klar auf. Wir drängen mit diesem Top-Zeugnis im EU-Vergleich innerhalb von nur zwei Jahren aus dem Mittelfeld ins Spitzenfeld vor. Ich deute das als ein Ergebnis sachorientierter und ausgewogener Politik im Justizressort und bin froh, dass unsere Reformen auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung ihre Wirkung zeigen“, ist Justizminister Wolfgang Brandstetter am 10.04. erfreut über den dritten Platz.

Darüber hinaus zeigt die Dauer der gerichtlichen Verfahren, dass sich Österreich im europäischen Vergleich nicht mehr verstecken muss. Für den Abschluss von Zivil-, Handels-, Verwaltungs- und sonstigen Rechtssachen benötigen Österreichs Gerichte erster Instanz weniger als zwei Monate. Das ist EU weit der 4. Platz. „Das Ergebnis zeigt, dass entgegen so manch subjektiver Wahrnehmung, die österreichischen Gerichte vergleichsweise schnell und effizient zu Abschlüssen kommen. Unsere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung werden allmählich wirksam“, sagt Wolfgang Brandstetter.

Die österreichische Justiz wird Jahr für Jahr immer weiblicher: „Der Anteil an Frauen unter den Berufsrichtern steigt jährlich. In Gerichten erster Instanz sind es bereits über 50%. Auch über diese Entwicklung bin ich durchaus zufrieden“, so Brandstetter abschließend.

Das EU-Justizbarometer wird jährlich von der EU-Kommission erhoben und beurteilt Effizienz, Qualität sowie Unabhängigkeit der Justizsysteme der EU-Staaten. Die Beurteilung erfolgt anhand einer Vielzahl von Kriterien – dazu zählen beispielsweise Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Erhebungen zur Bürgerzufriedenheit, Weiterbildung der Richterinnen und Richter sowie finanzielle und personelle Ausstattung. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz wird durch die Befragung der jeweiligen Bevölkerung erhoben.

 

 

 

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