Gemeinsames Studienrecht an Uni und Pädagogischen Hochschulen schafft Klarheit und vereinfacht
Verwaltung
Wien (bmb) - „Jedes Kind hat ein Recht auf exzellent ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Die Aus- und Weiterbildung
unserer Pädagoginnen und Pädagogen ist dabei ein wesentlicher Faktor für die Qualität des Unterrichts.
Nach der Implementierung der gemeinsamen Lehrerausbildung haben wir nun in einem weiteren Schritt das Studienrecht
an den jeweiligen Hochschulen und den Universitäten harmonisiert. Damit schaffen wir mehr Klarheit und Rechtssicherheit
für die Studierenden und tragen entscheidend zur Vereinfachung der Verwaltung bei“, so Wissenschaftsminister
Reinhold Mitterlehner zur Novelle des Studienrechts, die am 10.04. in Begutachtung geht. "Besonders freut
mich auch die Erweiterung des rechtlichen Rahmens, um etwa Erweiterungsstudien zu ermöglichen. Hervorzuheben
ist die auch gute Zusammenarbeit zwischen den Universitäten, den Pädagogischen Hochschulen, der ÖH
und den relevanten Stakeholdern sowie den beiden Ministerien in den vergangenen Monaten bei der gemeinsamen Erarbeitung
des Studienrechts", sagt Bildungsministerin Sonja Hammerschmid.
So wurden die Regelungen hinsichtlich der Zulassung zum Studium in der Nachfrist angeglichen. An den Pädagogischen
Hochschulen (PH) war bis dato eine Anmeldung in der Nachfrist nicht möglich, künftig ist eine Zulassung
in bestimmten Fällen wie beispielsweise bei Absolvierung eines Zivil- oder Präsenzdienstes oder bei bestandener
Matura im Herbsttermin möglich. Zudem ist nun festgelegt, dass Studierende einheitlich eine Prüfung grundsätzlich
drei Mal wiederholen dürfen. Bisher konnten Prüfungen an den PH nur zwei Mal wiederholt werden. Eine
weitere Harmonisierung gibt es bei den akademischen Graden: es ist nunmehr auch im Universitätsgesetz geregelt,
dass allen Lehramtsstudierenden einheitlich der Grad Bachelor of Education (BEd) bzw. Master of Education (MEd)
zu verleihen ist. Ebenso wurde nun das Studienjahr einheitlich geregelt und beginnt sowohl an den PH als auch an
den Universitäten am 1. Oktober und endet jeweils am 30. September. Neu ist dabei, dass die lehrveranstaltungsfreien
Zeiten nunmehr kein eigenständiger Bestandteil des Studienjahres sind, sondern dem Wintersemester und dem
Sommersemester zugerechnet werden. Darüber hinaus können nun Studierende aller Hochschulen gleichermaßen
das Angebot des Universitätssportsinstituts (USI) nutzen. Zuvor war dies nur Universitätsangehörigen
möglich.
Künftig können die Universitäten auch Erweiterungsstudien anbieten. Dabei handelt es sich um ordentliche
Studien, die dem Zweck dienen, ein bereits absolviertes Studium um zusätzliche Kompetenzen zu erweitern. Das
betrifft zum einen Lehramtsstudien, sodass Studierende ihrem Portfolio ein weiteres Unterrichtsfach hinzufügen
können. Zum anderen können aber ebenso Studierende der Romanistik, Slawistik oder Translationswissenschaften
unbürokratisch eine weitere Sprache erwerben.
Die Novelle wurde gemeinsam vom Bildungs- und Wissenschaftsministerium und unter breiter Einbindung der betroffenen
Rektorate, von Fachexpertinnen und Fachexperten der Universitäten und PH sowie der Österreichischen Hochschülerschaft
und dem Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen und Pädagogen erarbeitet.
Die 2013 beschlossene Pädagog/innenbildung NEU sieht vor, dass Lehramtsstudierende ein vierjähriges Bachelorstudium
absolvieren. Bei dem für die Fixanstellung nötigen ein- bis eineinhalbjährigen Masterstudium müssen
die PH verpflichtend mit Universitäten kooperieren. Ziel ist es, den Lehrberuf kontinuierlich aufzuwerten,
um die Lehramtsstudierenden so optimal auf ihren Beruf vorzubereiten.
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