Erwachsenenschutzgesetz folgt Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen
Wien (pk) - Nach dem einstimmigen Beschluss des Bundesrats vom 06.04., gegen das Erwachsenenschutzgesetz
keinen Einspruch zu erheben, ist die Reform der Sachwalterschaft nun parlamentarisch unter Dach und Fach. Die Neuregelung,
die vor allem die Autonomie der vertretungsbedürftigen Personen in den Mittelpunkt stellt, wurde von allen
Fraktionen als Paradigmenwechsel begrüßt. Justizminister Wolfgang Brandstetter versicherte auf Bedenken
der Opposition hinsichtlich der Kosten, die Finanzierung sei auf absehbare Zeit gesichert, zumal dem Ministerium
die Möglichkeit offen stehe, auf Rücklagen zuzugreifen.
Das Gesetz regelt die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder
einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen.
Angeboten werden nun vier auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittenen Modelle der Vertretung – die gerichtliche
Erwachsenenvertretung durch einen Sachwalter, die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch Angehörige, die
gewählte Erwachsenenvertretung sowie die Vorsorgevollmacht. Leitgedanke der Reform ist es dabei, die Selbstbestimmung,
soweit wie möglich aufrechtzuhalten.
Paradigmenwechsel nach dem Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen
Das Gesetz trage dem Grundsatz Unterstützen statt Entmündigen Rechnung und stelle Autonomie, Selbstbestimmung
und Entscheidungshilfe in den Mittelpunkt, unterstrich Gregor Hammerl (V/St). Ausdruck des neuen Zugangs ist es
nach Meinung des ÖVP-Bundesrates vor allem auch, dass nun vier auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte
Vertretungsarten zur Wahl stehen und keines dieser Modelle automatisch zum Verlust der Geschäftsfähigkeit
führt. Ein Paradigmenwechsel weg von der Entmündigung und hin zur Ermächtigung sei hier gelungen,
pflichtete ihm Martin Weber (S/St) bei, der zudem die regelmäßige Kontrolle der Notwendigkeit der Sachwalterschaft
sowie die Ausdehnung des Gesetzes auf Heime zur Pflege von Kindern und Jugendlichen begrüßte. Ähnlich
positiv äußerte sich auch Martin Raml (F/O), wenngleich der FPÖ-Bundesrat noch offene Fragen hinsichtlich
der Kosten ortete und vor bürokratischem Aufwand im Zusammenhang mit den regelmäßigen Kontrollen
warnte. Ewa Dziedzic (G/W) verknüpfte ihre Zustimmung ebenfalls mit der Mahnung an das Ministerium, nun für
die nötige Finanzierung zu sorgen, damit das Gesetz auch tragfähig werden könne.
Brandstetter: Finanzierung auf absehbare Zeit gesichert
Das Gesetz reagiere auf Fehlentwicklungen der letzten Jahre und stelle den Menschen in den Mittelpunkt, bestätigte
Justizminister Wolfgang Brandstetter. Die Finanzierung sei auf absehbare Zeit gesichert, der Mehraufwand könne
aus den Rücklagen des Ressorts bedeckt werden. Es liege darüber hinaus am Parlament, gegebenenfalls die
entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung zu stellen.
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