Teile der Reform WKO 4.0 erfordern Änderung des Wirtschaftskammergesetzes – zudem Präzisierungen
bei WK-Aufgaben und Begutachtung vorgenommen
Wien (pwk) - Die digitale Revolution hat deutliche Auswirkungen auch auf Verwaltung und Selbstverwaltung
und erfordert Veränderungen und Weiterentwicklungen, teils eine Neuaufstellung und Reorganisation auch der
Wirtschaftskammerorganisation. Um die damit verbundenen Herausforderungen in Angriff zu nehmen, hat das Wirtschaftsparlament
der WKÖ am 06.04. mit klarer Mehrheit das Reformprojekt WKO 4.0 angenommen. Etliche der beschlossenen Maßnahmen
können jedoch nicht im autonomen Bereich der Wirtschaftskammerorganisation alleine umgesetzt werden, sondern
bedürfen einer Änderung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG). Einen entsprechenden Beschluss hat das Wirtschaftsparlament
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) heute, Donnerstag, gleich im Anschluss an die Zustimmung zur Reform
WKO 4.0 mit großer Mehrheit getroffen.
Eine Änderung des WKG erfordern insbesondere Reformteile wie etwa die Änderungen bei der Kammerumlage
1 (z.B. degressive Hebesatz-Gestaltung, Freistellung von Investitionen ab 2019), die Überantwortung der Rechtsformstaffelung
in die Autonomie der Fachorganisationen, die Abschaffung der Mehrfach-Grundumlagenpflicht, die beschlossenen Erleichterungen
für Gründer bei der Grundumlage – fixiert wurde eine Befreiung im ersten Jahr. Zudem wurden im Rahmen
der jetzigen WKG-Novelle einige anderen Bestimmungen ergänzt. Herwig Höllinger, Generalsekretär-Stellvertreter
der WKÖ, nannte hier etwa Klarstellungen im Begutachtungsrecht der Wirtschaftskammerorganisation (erstreckt
sich z.B. auch auf Verordnungen sowie andere generelle Rechtsakte aus der mittelbaren Bundesverwaltung, die Interessen
bzw. Vertretungsbefugnisse der WKO betreffen). Weiters enthalten in der WKG-Novelle sind etwa eine Präzisierung
der WK-Aufgaben im Zusammenhang mit der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs und eine Anpassung der Grundlagen
der Schiedsgerichtsbarkeit.
Der nunmehr mit großer Mehrheit vom Wirtschaftsparlament abgesegneten Novelle des Wirtschaftskammergesetzes
2017 ging ein organisationsweites Begutachtungsverfahren voran. Bestehende Änderungswünsche wurden so
weit wie möglich berücksichtigt, betonte Generalsekretär Höllinger. Der Entwurf der WKG-Novelle
2017 wird nun der parlamentarischen Beschlussfassung zugeführt.
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