Landeshauptmann: "Neuregelung bringt verbesserte Teilhabe und mehr Mitsprache für
die junge Generation"
Bregenz (vlk) - Rund 1.100 Jugendliche, mehrere Jugendeinrichtungen, der Landesjugendbeirat und gut 20 Fachleute
haben an der Überarbeitung des neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetzes mitgewirkt. Am 07.04. tritt die
umfassende Neuregelung in Kraft. "Es ist ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche, das die Teilhabe-
und Mitsprachemöglichkeiten der jungen Generation weiter verbessert", sagt Landeshauptmann Markus Wallner.
Die wichtigsten Neuerungen: Bei den Ausgehzeiten für 16-Jährige entfallen bisherige Einschränkungen.
Das Rauchverbot für unter 16-Jährige umfasst nun auch E-Zigaretten, E-Shishas und sonstige verwandte
Produkte.
Die Überarbeitung des Kinder- und Jugendgesetzes erfolgte im Rahmen eines bislang einzigartigen Beteiligungsprozesses
unter engagierter Mitwirkung der Vorarlberger Jugend, fasst Wallner die innovative Entstehungsgeschichte zusammen.
"Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen und die jugendliche Handschrift ist unverkennbar", so der
Landeshauptmann. Dass es eine breite Akzeptanz für die Neuregelung gebe, hat sich für Wallner auch daran
gezeigt, dass die Vorlage vom Vorarlberger Landtag einstimmig beschlossen wurde. "In der Neuregelung zeigt
sich deutlich, dass die junge Generation mit dem Vertrauen, das in sie gesetzt wurde, sehr verantwortungsvoll umgegangen
ist. Die Kinder und Jugendlichen haben große Vernunft und Reife an den Tag gelegt", betont Wallner.
Neuerungen in breitem Beteiligungsprozess erarbeitet
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gehören die Einschränkungen bei den Ausgehzeiten für
16-Jährige der Vergangenheit an, "wobei die Vorgaben der Eltern aber natürlich andere sein können",
schränkt der Landeshauptmann ein. Unverändert geblieben sind die Ausgehzeiten bei den Altersgruppen unter
16. Damit wurde eine österreichweit einheitliche Regelung auch in Vorarlberg umgesetzt.
Ins Visier werden mit dem neuen Gesetz auch gesundheitsgefährdende Trends genommen. So umfasst das Rauchverbot
für unter 16-Jährige ab sofort auch E-Zigaretten, E-Shishas und andere verwandte Produkte. "Hier
haben die Kinder und Jugendlichen im Beteiligungsprozess besondere Verantwortung gezeigt und die Ausweitung selbst
vorgeschlagen", streicht der Landeshauptmann hervor.
Neuerungen gibt es darüber hinaus bei den Strafbestimmungen, die kinder- und jugendgerechter ausgestaltet
sind. Bei Gesetzesübertretungen wird ab sofort, statt einer unmittelbar drohenden Geldstrafe ein Informations-
und Beratungsgespräch durchgeführt. Insbesondere im Wiederholungsfall kann der Jugendliche auch zur Ableistung
von gemeinnütziger Arbeit angehalten werden. Und erst dann, als letztes Mittel, bei Nichterscheinen zum Gespräch
oder Verweigerung der Arbeit, wird eine Geldstrafe verhängt.
Zum neuen Jugendgesetz wird es außerdem eine Verordnung geben, in welcher die aha card (ehemals 360 card)
künftig als Altersnachweis gelten soll, nicht mehr nur amtliche Lichtbildausweise. Außerdem erfährt
die Kinder- und Jugendbeteiligung eine Stärkung– insbesondere auf Gemeindeebene. Kinder und Jugendliche werden
besonders bei Themen, die sie betreffen, stärker beteiligt. "Damit wollen wir die Eigenverantwortung
der Jugendlichen stärken", betont Landeshauptmann Wallner.
Das neue Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz ("Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend")
kann im Wortlaut im Rechtsinformationssystem des Bundes
(RIS) abgerufen werden.
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