Landtag beschließt Vorarlberger
 Mindestsicherungsgesetz

 

erstellt am
06. 04. 17
13:00 MEZ

Landeshauptmann spricht von notwendigen Anpassungen: "Neuregelung greift ab 1. Juli"
Bregenz (vlk) - Das geänderte Mindestsicherungsgesetz wurde am 05.04. im Vorarlberger Landtag beschlossen, informieren Landeshauptmann Markus Wallner und Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. Die Neuregelung bezeichnet Wallner als "notwendige Anpassungen". Wichtigstes Ziel sei es, die Verweildauer in der Mindestsicherung so kurz wie möglich zu halten. Mit rund drei Millionen Euro beziffert der Landeshauptmann in Zukunft das jährliche Gesamteinsparungspotenzial.

Die Kernpunkte der Änderungen lauten: Kostendämpfung durch neue Richtsätze für Wohngemeinschaften (das betrifft vor allem Flüchtlinge) und durch begrenzte Anerkennung von Wohnkosten, mehr Sachleistungen, Anpassungen im Familienbereich bei den Kinderrichtsätzen und besserer Wiedereinstieg. Die Integrationsvereinbarung wird außerdem als Bestandteil der Mindestsicherung verankert. An den grundsätzlichen Zielen der finanziellen Hilfestellung sei nichts geändert worden, so Wallner: "Nach wie vor sehen wir das vorrangige Ziel der Mindestsicherung darin, Armut zu bekämpfen bzw. zu vermeiden und soziale Ausschließung zu verhindern. Das zweite große Ziel ist der schnellstmögliche Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Der Bezug der Mindestsicherung kann kein Dauerzustand sein."

Hohes Niveau bleibt erhalten
Im Bundesländervergleich wird Vorarlberg auch künftig ein hohes Niveau in der Mindestsicherung haben", hält Landesrätin Wiesflecker fest. Bei der künftigen Umsetzung des Gesetzes werde außerdem weiterhin darauf gesetzt, einen guten direkten Kontakt und Austausch zu den NGOs und den Bezirkshauptmannschaften zu halten. Von besonderer Bedeutung sind für Wiesflecker die Bereiche Bildung, Arbeit und Wohnen. "Es sind vor allem jene vorgelagerten Systeme, in denen noch stärker anzusetzen ist", betont die Landesrätin.

Die Änderungen/Kernpunkte im Detail
Einführung eines neuen Mindestsicherungssatzes für Wohngemeinschaften mit 473 Euro, der v.a. auf die Lebenssituation von Flüchtlingen ab Anerkennung abzielt. Dieser neue Wohngemeinschaftstarif ist seit Jahresbeginn 2017 gültig. Asylberechtigte (aber auch Einheimische) in Wohngemeinschaften erhalten eine Geldleistung von 473 Euro (zuvor: 630 Euro). Die Kosten für das Zimmer trägt das Land als Sachleistung.

Begrenzung der maximal anerkannten Wohnkosten: Die Landesregierung setzt Höchstsätze für anerkannte Wohnkosten fest. Darüber hinaus gehende Wohnkosten müssen aus dem Lebensunterhalt bzw. anderen Transferleistungen finanziert werden. Somit erfolgt eine Annäherung der Mindestsicherung an die Wohnbeihilferichtlinien.

Verstärkt auf Sachleistungen setzen: Das Land Vorarlberg beschäftigt sich laufend damit, stärker auf Sachleistungen umzustellen. Die Wohnkosten werden grundsätzlich direkt bezahlt. In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Einführung der leistbaren Kinderbetreuung hinzuweisen, die frühzeitig Kinder unterstützt, auch das im letzten Jahr eingeführte fair-Ticket genannt, das zu besonders günstigen Öffi-Tarifen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, u.a. eben auch den Weg zur Arbeit oder zum Deutschkurs.

Verankerung der Integrationsvereinbarung: Integration ist die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. "Dafür braucht es klare Spielregeln, eine aktive Mitwirkung der Bleibeberechtigten sowie auch entsprechende Angebote in ausreichender Zahl wie etwa Sprachkurse u.a.", so Wallner. Flüchtlinge, die die Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnen bzw. nicht erfüllen, müssen mit einer stufenweise Kürzung der Mindestsicherung um bis zu 50 Prozent rechnen.

Änderung der Mindestsicherungssätze für Kinder: Weil die Familienbeihilfe des Bundes progressiv gestaltet ist - je mehr Kinder, desto höhere Beiträge - werden die Mindestsicherungssätze für Kinder in Zukunft gestaffelt. Sie bleiben für die ersten drei Kinder gleich wie bisher - 184 Euro indexiert - und reduzieren sich ab dem viertältesten und dann nochmals ab dem siebten Kind.

Verbesserung des beruflichen Wiedereinstiegs: Die Freibetragsregelung wird erweitert (Erhöhung von 17 auf maximal 30 Prozent) und das Case Management intensiviert.

Der neu angepasste Mindestsicherungssatz für Wohngemeinschaften ist bereits mit Jahresbeginn 2017 in Kraft getreten. Die anderen Regelungen sollen ab 1. Juli 2017 gelten. Die Änderungen im Bereich Mindestsicherung waren erforderlich geworden, nachdem ein rasanter Anstieg der Fälle bzw. Personen in der Mindestsicherung zu verzeichnen war. Die Gesamtausgaben der offenen Mindestsicherung betrugen im Jahr 2010 noch rund 18,1 Millionen Euro. Im Jahr 2016 beliefen sich die Gesamtausgaben (Land und Gemeinden) auf rund 37,5 Millionen Euro. Das war mehr als eine Verdoppelung innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes. "Land und Gemeinden haben sich deshalb geschlossen dafür ausgesprochen, die Mindestsicherung an die neuen Gegebenheiten anzupassen und entsprechend weiterzuentwickeln", so Wallner.

 

 

 

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