EU-Ausschuss beschließt einstimmig Mitteilung
Brüssel/Wien (pk) - Nachdem der EU-Ausschuss des Bundesrats in seiner Sitzung vom 15.03. gleich drei
Subsidiaritätsrügen zum Dienstleistungspaket - und zwar wegen der geplanten Verhältnismäßigkeitsprüfung
für reglementierte Berufe und der Einführung einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte
- nach Brüssel geschickt hat, setzten die Ausschussmitglieder am 04.04. noch eines drauf und beschlossen einstimmig
eine scharfe Mitteilung zum Richtlinienentwurf betreffend das Notifizierungsverfahren für dienstleistungsbezogene
Genehmigungsregelungen und Anforderungen. Die Vorlage stelle einen "überschießenden Eingriff in
die Subsidiarität und Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten" dar, heißt es darin, was in der
Diskussion nochmals von Ausschussvorsitzendem Edgar Mayer (V/V) und Bundesrat Stefan Schennach (S/W) bekräftigt
wurde. Eine weitere Subsidiaritätsrüge war wegen abgelaufener Fristen nicht mehr möglich.
Bundesrat: Vorhaben würde in Gesetzgebungshoheit der EU-Staaten und in Kompetenzen des Gerichtshofs der
EU eingreifen
Die Pläne der EU-Kommission hätten zur Folge, dass neue Gesetze im Entwurfsstadium von den Mitgliedstaaten
zu melden sind, dann ist eine Stillhaltefrist von 3 Monaten vorgesehen. Die Mitgliedstaaten müssten zudem
begründen, warum keine weniger einschneidenden Instrumente zur Verfügung stehen. Wie der Vertreter des
Wirtschaftsministeriums ausführte, würden sich damit die EU-Länder einer Vorabkontrolle durch die
Kommission unterziehen, die auch eine Aufhebung veranlassen könne. Das sei "schwere Medizin" und
ein zutiefst politischer Punkt. Selbstverständlich hätten alle Interesse daran, dass der Binnenmarkt
funktioniert, stellte er fest, dieses Vorhaben gehe aber zu weit.
Dem schlossen sich auch die Ausschussmitglieder an und kritisieren mit Nachdruck, dass der Vorschlag massiv in
die Gesetzgebungshoheit der Mitgliedstaaten eingreift. Im Gesetzgebungsprozess der jeweiligen Mitgliedstaaten könnten
unter Umständen wesentliche Verzögerungen entstehen, die Kommission sei an keine Fristen gebunden, die
einzelnen Länder wären im Gegensatz dazu einem engen Zeitkorsett unterworfen, so der weitere Einwand.
Grundlegende Bedenken bestehen vor allem im Hinblick auf die bindende ex-ante Beurteilung durch die Kommission
über die Konformität mit dem Unionsrecht, denn das falle eigentlich in den Kompetenzbereich des Gerichtshofs
der EU. Eine derartige bindende Beurteilung würde somit zu einer Kompetenzverschiebung vom Gerichtshof zur
Kommission führen, warnen die Ausschussmitglieder. Stefan Schennach (S/W) sieht dadurch auch das Grundvertrauen
durchbrochen. Man verletze damit sowohl die Subsidiarität als auch die Verhältnismäßigkeit,
sagte er. Zudem wären die Mitgliedstaaten für den Fall einer Bekämpfung der Entscheidung der EU-Kommission
gezwungen, Klage zu erheben, was die Länder insofern in eine schlechtere Position bringen würde, als
dann auf ihnen die Beweislast liege.
Pläne der EU-Kommission
Die Kommission begründet ihren Vorstoß damit, dass das bisherige Notifizierungsverfahren sein Ziel nicht
erreicht habe. Nach Maßgabe der Dienstleistungsrichtlinie dürfen bestimmte nationale Vorschriften, welche
die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit einschränken, keine Diskriminierung aufgrund der
Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes darstellen. Sie müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
entsprechen und durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein.
Um diese Bestimmungen besser durchsetzen zu können, müssen laut geltendem Recht die Mitgliedstaaten der
Kommission neue oder geänderte Genehmigungsregelungen bzw. Anforderungen, die unter die Richtlinie fallen,
mitteilen. Das hat in den Augen der Kommission nicht zum gewünschten Erfolg geführt, weshalb sie nun
darauf drängt, ein geändertes Notifizierungsverfahren in einer eigenen Richtlinie festzulegen, mit dem
Ziel, dass die Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie tatsächlich auch eingehalten werden.
|