EU-Ausschuss diskutiert zwei Berichte der Kommission
Brüssel/Wien (pk) - Im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern ist noch einiges zu tun, stellten
die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats am 04.04. unisono fest. Grundlage dafür boten zwei Berichte
der EU-Kommission. Der eine befasst sich mit der Einhaltung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie. Der zweite Bericht geht auf Maßnahmen
ein, um die unverzügliche Entfernung von einschlägigem Material auf Internetseiten zu gewährleisten
und den Zugang zu Kinderpornografie zu sperren. Die genannte Richtlinie verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und
umfasst sowohl die strafrechtlichen Ermittlungen und die Strafverfolgung als auch die Unterstützung und den
Schutz der Opfer sowie die Prävention. Dies sei für die wirksame Bekämpfung derartiger Straftaten
erforderlich, so die Kommission.
Dieser Rechtsrahmen habe in den Mitgliedstaaten auch erhebliche Fortschritte erzielt, unterstreicht die Kommission
in ihren beiden Berichten. Sie sieht daher auch keinerlei Bedarf, Änderungen der Richtlinie oder etwaige ergänzende
Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Es seien Strafgesetzbücher, Strafverfahren und einschlägige Rechtsvorschriften
geändert und Verfahren gestrafft worden. Die EU-Staaten hätten auch Regelungen für die Zusammenarbeit
eingeführt oder verbessert und die Koordinierung der einzelstaatlichen Akteure effizienter gestaltet, hält
die Kommission fest.
Dennoch ortet sie noch erheblichen Spielraum, um das Potenzial der Richtlinie voll auszuschöpfen. Die Analyse
habe gezeigt, dass Präventions- und Interventionsprogramme für Straftäter, das materielle Strafrecht
sowie Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Opfer im Kindesalter zu den größten
Herausforderungen für die Mitgliedstaaten zählen. Auch sieht die Kommission noch große Probleme
im Hinblick auf die unverzügliche Entfernung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch, das im Hoheitsgebiet
der Mitgliedstaaten gehostet ist. Mängel stellt sie auch bei den Möglichkeiten der einzelnen Länder
fest, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Zugang zu Websites, die Material über sexuellen Kindesmissbrauch
enthalten, für NutzerInnen ihres Hoheitsgebiets zu sperren.
Eine Bewertung der Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten nimmt die Kommission in den beiden Berichten
nicht vor, sie skizziert nüchtern, was geschehen ist und zieht dann Resümee.
Österreich habe die Richtlinie zum Großteil umgesetzt, hieß es aus dem Justizministerium, in manchen
Bestimmungen habe man sogar eine Vorreiterrolle eingenommen - etwa was die Strafbestimmung für die Betrachtung
von Kinderpornografie im Internet betrifft. Viele europäische Länder hätten zwar oftmals die entsprechenden
Gesetze erlassen, das Problem stelle aber die Vollziehung der Bestimmungen in der Praxis dar, gab der Ressortexperte
gegenüber Bundesrat Eduard Köck (V/N) zu bedenken. Stefan Schennach (S/W) verwies seinerseits auf Regelungsbedarf
in manchen EU-Staaten. Er erinnerte daran, dass in Österreich auch ein im Ausland begangener sexueller Missbrauch
nach heimischen Bestimmungen strafbar ist und es seit einiger Zeit den Grooming-Paragraphen (Anbahnung sexueller
Kontakte) gibt. Zudem zeigte sich Schennach erfreut, dass sich in die Kampagne des Europarats "One in Five
– gegen sexuelle Gewalt" (eines von fünf Kindern wird missbraucht) schon einige Länder, wie etwa
Marokko, eingeklinkt haben. Er sprach die Hoffnung aus, dass auch Thailand diesen Schritt tun werde.
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