Frage der Ausschuss-Zuweisung noch offen
Brüssel/Wien Wien (pk) – Das Volksbegehren gegen TTIP und CETA ist im Nationalrat eingelangt ( 1608
d.B.). "Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen
Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen
(TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen", heißt es kurz und bündig im Antragstext.
Exakt 562.379 Personen haben die Initiative unterzeichnet, mit 8,87% der Stimmberechtigten liegt es auf Rang 11
der bisher 39 Volksbegehren in der Zweiten Republik.
In der Begründung des Volksbegehrens wird unter anderem darauf hingewiesen, dass das zwischen der EU und den
USA verhandelte Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) nicht nur traditionelle Marktzugangsvorschriften
umfasst, sondern auch die Bereiche Investitionsschutz, Dienstleistungen, öffentliche Auftragsvergaben, nichttarifäre
Handelshemmnisse und handelsbezogene Regelungen. Durch die vorgesehene Liberalisierung könnte die Macht internationaler
Konzerne gegenüber der Politik zum Nachteil der BürgerInnen weiter gestärkt werden, befürchten
die UnterzeichnerInnen. Zudem kritisieren sie, dass die Europäische Kommission die Verhandlungen sowohl über
TTIP als auch über CETA hinter verschlossen Türen führt bzw. geführt hat.
Als besonders heikel werten die UnterzeichnerInnen das so genannte "Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren"
(ISDS), das ausländischen Investoren ermöglicht, Staaten bei internationalen Schiedsgerichten zu klagen.
Damit würden die Möglichkeiten von Demokratien beschnitten, ArbeitnehmerInnenrechte, Gesundheit, Umwelt
oder Menschenrechte ausreichend zu schützen, warnen sie. Auch der Regulierungsrat, die Stillstandsklausel
und die Sperrklausel sind ihnen ein Dorn im Auge. Sei einmal ein staatliches Unternehmen wie etwa die Stadtwerke
von einem privaten Investor gekauft worden, könne es nie wieder rekommunalisiert werden. Da es sich um ein
"lebendes Abkommen" handle, könnten die Verhandlungspartner von TTIP überdies Details im Nachhinein
ohne demokratische Kontrolle ausverhandeln.
In Gefahr sehen die UnterzeichnerInnen auch das Fracking-Verbot in Österreich und die ergriffenen Maßnahmen
zur Regulierung der Finanzmärkte. Zudem machen sie auf eine Prognose des Centre of Economic Policy Research
(CEPR) aufmerksam, wonach geringfügigen positiven Auswirkungen von TTIP auf das Wirtschaftswachstum der temporäre
Verlust von 430.000 bis 1,1 Millionen Arbeitsplätzen in der EU gegenübersteht.
Die weitere Behandlung des Volksbegehrens im Nationalrat ist in der Geschäftsordnung geregelt, wobei noch
nicht geklärt ist, ob ein eigener Ausschuss zur Vorberatung der Initiative eingerichtet wird. Ab Zuweisung
an einen Ausschuss hat dieser jedenfalls vier Monate Zeit, dem Nationalrat einen Bericht vorzulegen. An den Ausschussberatungen
können auch der Bevollmächtigte des Volksbegehrens, der Traisener Bürgermeister Herbert Thumpser,
sowie zwei weitere VertreterInnen der Initiative teilnehmen.
Am erfolgreichsten war das Volksbegehren im Burgenland (11,77%) und in Niederösterreich (10,47%), am schlechtesten
schnitt es in Vorarlberg (5,4%) und in Tirol (5,47%) ab.
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