Klare Spielregeln bei Vermittlung bereits gesetzlich vorhanden – Leistbarkeit der Personenbetreuung
durch höhere Förderungen sicherstellen
Wien (pwk) - „Die 24-Stunden Betreuung ist der Hauptpfeiler des heimischen Betreuungssystems. Das Mobilmachen
gegen dieses gut funktionierende System geschieht willkürlich, denn über neue Regelungen der Vermittlung
und eigene Aus- und Weiterbildungsangebote wurde ein guter Weg der Qualitätssicherung gefunden“, betonte der
Leiter der Sozialpolitischen Abteilung der WKÖ, Martin Gleitsmann, am 13.04. Zudem wurde gesetzlich bereits
eine Trennung der Vermittlung von der eigentlichen Personenbetreuung beschlossen, die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen
aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenen Gewerbe "Organisation von
Personenbetreuung" zugeführt. „Im Zuge der gewerblichen Trennung wurden Ausübungs– und Standesregeln
auch für Vermittlungsagenturen geschaffen, die von Vermittlungsagenturen einzuhalten sind. So ist beispielsweise
vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages eine Erhebung des Betreuungsbedarfs und der Betreuungssituation vorzunehmen.“,
so Gleitsmann.
Was die Leistbarkeit dieser, für die Betroffenen sinnvollen Betreuung betrifft, gelte es, die Förderhöhen
der Personenbetreuung zu überdenken. „Denn vielfach kommen Familien an ihre finanziellen Grenzen, wenn der
Wunsch nach Betreuung in den eigenen vier Wänden besteht. Hier ist das Sozialministerium am Zug. Es gilt
zu einer höheren und gerechteren Förderung jener Person zu kommen, die zu Hause betreut werden“, so Gleitsmann,
der darauf verwies, dass qualifizierte Betreuung durch Fachkräfte für die Betroffenen bezahlbar bleiben
müsse, gleichzeitig aber die Tagessätze für die Personenbetreuer den Leistungen angemessen sein
müssten. Wer eine entsprechende Betreuung auf unselbständiger Basis fordere, müsse bedenken, dass
aufgrund der derzeit geltenden Arbeitszeitregelungen drei Betreuungspersonen statt einer für einen Betreuungsfall
nötig sind. "Forderungen nach verpflichtender Anstellung von BetreuerInnen würden nur dazu führen,
dass sich – vor derzeitigen Stand aus gesehen - Pflege deutlich verteuern wird. Das kann nicht im Sinne der Beteiligten
sein“, so Gleitsmann abschließend.
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