WKÖ zu Betriebsanlagen: Österreichweites
 Monitoring macht Verfahren kürzer und effizienter

 

erstellt am
14. 04. 17
13:00 MEZ

Umweltrechtsexperte Schwarzer: VK Mitterlehner setzt WKÖ-Forderung um – jetzt Anlagenrechtsreform im Parlament rasch vollenden
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die Einführung eines flächendeckenden österreichweiten Monitorings der Verfahrensdauern für Anlagengenehmigungen in den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten der Städte mit eigenem Statut. Damit wird ein Vorschlag der WKÖ umgesetzt, der sich auch schon im Regierungsprogramm 2013 fand.

Nach der Einigung mit den Bundesländern und dem Städtebund hat Vizekanzler Mitterlehner nun grünes Licht für die rückwirkende Erfassung aller Verfahrensdauern ab 1.1.2017 gegeben.

Stephan Schwarzer, Leiter der umweltpolitischen Abteilung in der WKÖ: „Das Monitoring der Verfahrensdauer ist für ein modernes Verfahrensmanagement unverzichtbar. Die Behörden müssen wissen, wie lange sie für ihre Verfahren brauchen, so können auch Engpässe und Verzögerungsfaktoren rasch beseitigt werden.“

Wie Erhebungen der WKÖ zeigen, sind die Verfahrensdauern ganz unterschiedlich: Die meisten Behörden schaffen einen Durchschnittswert von 60 Tagen, andere benötigen 90 Tage, weitere kommen mit rund 40 Tagen aus. Diese Dauer ist auch die Benchmark, die als Durchschnittswert eins Kalenderjahrs erreicht werden kann.

Das „Geheimnis“ der führenden Behörden aufzuschließen, beruht auf einigen Kernpunkten:

  • Vorabstimmung von Antragseinreichung – das erspart Verbesserungsaufträge
  • automatisierte Verhandlungsausschreibung innerhalb etwa drei Wochen, in dieser Zeit findet die Begutachtung durch Sachverständige statt
  • vorgefertigte Entwürfe von Verhandlungsschriften werden in den Verhandlungen ad hoc ergänzt
  • auch der Bescheidentwurf liegt schon bei der Verhandlung vor, erforderlichenfalls kann der Bescheid im Anschluss gleich erlassen werden.


„Das Monitoring der Verfahrensdauer gibt den Behörden ein Instrument in die Hand, mit dem sie gezielt eingreifen können, wo es notwendig ist. Der nächste Schritt muss jetzt die Verabschiedung der Anlagenrechtsreform im Wirtschaftsausschuss sein, wobei hier noch legistische Nachbesserungen zum One-Stop-Shop notwendig sind“, fordert Schwarzer.

Die Freistellung diverser Kleinanlagen von der Genehmigungspflicht ist der dritte Baustein des großen Reformwerks, sie soll KMU und Behörden gleichermaßen unnötigen Zusatzaufwand ersparen, da bei diesen Anlagen die Genehmigung nach einer Verwaltungsvorschrift (dem Baurecht) voll und ganz ausreicht. „Wir sind damit auf den letzten Metern eines Reformweges - bleibt zu hoffen, dass der gesetzgeberische Elan bis zur Erreichung der Zielflagge anhält“, so Schwarzer.

 

 

 

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