Umweltrechtsexperte Schwarzer: VK Mitterlehner setzt WKÖ-Forderung um – jetzt Anlagenrechtsreform
im Parlament rasch vollenden
Wien (pwk) - Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) begrüßt die Einführung eines
flächendeckenden österreichweiten Monitorings der Verfahrensdauern für Anlagengenehmigungen in den
Bezirkshauptmannschaften und Magistraten der Städte mit eigenem Statut. Damit wird ein Vorschlag der WKÖ
umgesetzt, der sich auch schon im Regierungsprogramm 2013 fand.
Nach der Einigung mit den Bundesländern und dem Städtebund hat Vizekanzler Mitterlehner nun grünes
Licht für die rückwirkende Erfassung aller Verfahrensdauern ab 1.1.2017 gegeben.
Stephan Schwarzer, Leiter der umweltpolitischen Abteilung in der WKÖ: „Das Monitoring der Verfahrensdauer
ist für ein modernes Verfahrensmanagement unverzichtbar. Die Behörden müssen wissen, wie lange sie
für ihre Verfahren brauchen, so können auch Engpässe und Verzögerungsfaktoren rasch beseitigt
werden.“
Wie Erhebungen der WKÖ zeigen, sind die Verfahrensdauern ganz unterschiedlich: Die meisten Behörden schaffen
einen Durchschnittswert von 60 Tagen, andere benötigen 90 Tage, weitere kommen mit rund 40 Tagen aus. Diese
Dauer ist auch die Benchmark, die als Durchschnittswert eins Kalenderjahrs erreicht werden kann.
Das „Geheimnis“ der führenden Behörden aufzuschließen, beruht auf einigen Kernpunkten:
- Vorabstimmung von Antragseinreichung – das erspart Verbesserungsaufträge
- automatisierte Verhandlungsausschreibung innerhalb etwa drei Wochen, in dieser
Zeit findet die Begutachtung durch Sachverständige statt
- vorgefertigte Entwürfe von Verhandlungsschriften werden in den Verhandlungen
ad hoc ergänzt
- auch der Bescheidentwurf liegt schon bei der Verhandlung vor, erforderlichenfalls
kann der Bescheid im Anschluss gleich erlassen werden.
„Das Monitoring der Verfahrensdauer gibt den Behörden ein Instrument in die Hand, mit dem sie gezielt eingreifen
können, wo es notwendig ist. Der nächste Schritt muss jetzt die Verabschiedung der Anlagenrechtsreform
im Wirtschaftsausschuss sein, wobei hier noch legistische Nachbesserungen zum One-Stop-Shop notwendig sind“, fordert
Schwarzer.
Die Freistellung diverser Kleinanlagen von der Genehmigungspflicht ist der dritte Baustein des großen Reformwerks,
sie soll KMU und Behörden gleichermaßen unnötigen Zusatzaufwand ersparen, da bei diesen Anlagen
die Genehmigung nach einer Verwaltungsvorschrift (dem Baurecht) voll und ganz ausreicht. „Wir sind damit auf den
letzten Metern eines Reformweges - bleibt zu hoffen, dass der gesetzgeberische Elan bis zur Erreichung der Zielflagge
anhält“, so Schwarzer.
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