Mitterlehner: Bundeseinheitliches Monitoring
 für Verfahrensdauern kommt

 

erstellt am
13. 04. 17
13:00 MEZ

Wirtschaftsminister will Verfahren beschleunigen und Verbesserungspotenziale aufzeigen
Wien (bmwfw) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat eine Einigung mit den Bundesländern über ein bundeseinheitliches Monitoring der Verfahrensdauern im Betriebsanlagenverfahren erreicht. Auch der Städtebund konnte als Partner dafür gewonnen werden. In Zukunft werden daher die gewerblichen Anlagenverfahren nach standardisierten Kriterien beobachtet, um ein einheitliches Bild der Verfahrensdauern zu gewinnen. „Unser Monitoring soll Verfahren beschleunigen und Verbesserungspotentiale aufzeigen. Der Weg dazu führt über mehr Transparenz und einheitliche Benchmarks“, sagt Mitterlehner. Der entsprechende Erlass Mitterlehners tritt demnächst in Kraft.

Einheitliche Bewertungskriterien werden darüber Aufschluss geben, von welcher Erledigungsdauer ein Unternehmen im Schnitt ausgehen kann. „Betriebe gewinnen damit wichtige Informationen, die sie auch für zukünftige Investitionen berücksichtigen können. Damit stärken wir den Standort Österreich als verlässlichen Partner der Wirtschaft und setzen positive Anreize für schnellere Verfahren. Das sichert und schafft Arbeitsplätze im Land“, sagt Mitterlehner.

Das Monitoring erfasst die Dauern von Betriebsanlagenverfahren vom Einlangen des vollständigen Antrags bis zur Erlassung des Bescheides einheitlich nach Kalendertagen. Es schließt auch Änderungsverfahren und Anzeigeverfahren im gewerblichen Anlagenrecht ein. Besonders berücksichtigt werden die natürlichen Unterschiede von urbanen und ländlichen Gewerbelagen, daher werden die Ergebnisse für die Statutarstädte gesondert erfasst und ausgewiesen.

Die Aufnahme des bundeseinheitlichen Monitoring erfasst bereits sämtliche Verfahren ab Beginn des Jahres 2017. Das Ergebnis für dieses Jahr wird 2018 vorliegen und auf der Homepage des Wirtschaftsministerium veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt dauerhaft und wird somit in Zukunft auch einen klaren Blick auf die laufende Entwicklung der Verfahrensdauern ermöglichen.

 

 

 

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