Wien (bmwfw) - "Exzellente Leistungen müssen belohnt werden. Die Leistungs- und Förderungsstipendien
sind ein Zeichen der Anerkennung für den hervorragenden Studienerfolg, sollen aber auch Ansporn für den
weiteren Studienverlauf sein. Trotz strenger Kriterien für das Leistungsstipendium profitieren heuer 11.000
Studierende von den Förderungen. Das zeigt die hohe Qualität unserer Hochschulen", so Wissenschaftsminister
Reinhold Mitterlehner.
Insgesamt werden dieses Jahr rund 9,6 Millionen Euro für Leistungs- und Förderstipendien investiert.
Ausbezahlt werden mindestens 750 Euro pro Studierenden, die Obergrenze beträgt 1.500 Euro pro Jahr für
Leistungsstipendien und 3.600 Euro für Förderungsstipendien. Im Studienjahr 2016/17 werden in Summe rund
11.000 Stipendien vergeben. An den Universitäten werden insgesamt 6,5 Millionen Euro ausbezahlt, an den Fachhochschulen
2,8 Millionen Euro und an den Privatuniversitäten werden rund 260.000 Euro aufgewendet. Die Verteilung der
Mittel auf die einzelnen Hochschulinstitutionen erfolgt nach der Zahl der Studienabschlüsse im vorangegangenen
Studienjahr. Das Budget dafür wird im Mai 2017 bereitgestellt, damit die Förderungsstipendien bereits
für das Sommersemester 2017 vergeben werden können.
Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in Prüfungen, Vorlesungen und
Abschlussarbeiten und werden einmal pro Jahr ausgeschrieben. Voraussetzungen für die Zuerkennung sind unter
anderem die Einhaltung der Anspruchsdauer des jeweiligen Studienabschnittes, sowie ein Notendurchschnitt von nicht
schlechter als 2,0 (wobei die einzelnen Institutionen strengere Regeln festlegen dürfen). Förderungsstipendien
werden jeweils im Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger wissenschaftlicher
und künstlerischer Arbeiten, vor allem als Finanzierungsunterstützung von Master- und Diplomarbeiten
bzw. Dissertationen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan müssen die Studierenden auch mindestens ein
Gutachten einer Lehrperson vorlegen, das der Arbeit auf Grund der bisherigen Studienleistungen überdurchschnittliche
Qualitätsaussicht bescheinigt.
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