Mitterlehner: “Exzellente Leistungen
 müssen belohnt werden"

 

erstellt am
13. 04. 17
13:00 MEZ

Wien (bmwfw) - "Exzellente Leistungen müssen belohnt werden. Die Leistungs- und Förderungsstipendien sind ein Zeichen der Anerkennung für den hervorragenden Studienerfolg, sollen aber auch Ansporn für den weiteren Studienverlauf sein. Trotz strenger Kriterien für das Leistungsstipendium profitieren heuer 11.000 Studierende von den Förderungen. Das zeigt die hohe Qualität unserer Hochschulen", so Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Insgesamt werden dieses Jahr rund 9,6 Millionen Euro für Leistungs- und Förderstipendien investiert. Ausbezahlt werden mindestens 750 Euro pro Studierenden, die Obergrenze beträgt 1.500 Euro pro Jahr für Leistungsstipendien und 3.600 Euro für Förderungsstipendien. Im Studienjahr 2016/17 werden in Summe rund 11.000 Stipendien vergeben. An den Universitäten werden insgesamt 6,5 Millionen Euro ausbezahlt, an den Fachhochschulen 2,8 Millionen Euro und an den Privatuniversitäten werden rund 260.000 Euro aufgewendet. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulinstitutionen erfolgt nach der Zahl der Studienabschlüsse im vorangegangenen Studienjahr. Das Budget dafür wird im Mai 2017 bereitgestellt, damit die Förderungsstipendien bereits für das Sommersemester 2017 vergeben werden können.

Leistungsstipendien dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen in Prüfungen, Vorlesungen und Abschlussarbeiten und werden einmal pro Jahr ausgeschrieben. Voraussetzungen für die Zuerkennung sind unter anderem die Einhaltung der Anspruchsdauer des jeweiligen Studienabschnittes, sowie ein Notendurchschnitt von nicht schlechter als 2,0 (wobei die einzelnen Institutionen strengere Regeln festlegen dürfen). Förderungsstipendien werden jeweils im Sommer- und Wintersemester ausgeschrieben und dienen zur Anfertigung aufwändiger wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten, vor allem als Finanzierungsunterstützung von Master- und Diplomarbeiten bzw. Dissertationen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan müssen die Studierenden auch mindestens ein Gutachten einer Lehrperson vorlegen, das der Arbeit auf Grund der bisherigen Studienleistungen überdurchschnittliche Qualitätsaussicht bescheinigt.

 

 

 

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