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Frauenberger: Gesetzesentwurf zur ärztlichen |
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Wien (rk) - „Mit dem heutigem Tag wird ein Gesetzesentwurf zur Einführung der Rufbereitschaft für
ÄrztInnen in Wien in Begutachtung geschickt“, teilt Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger mit. Um
die Rufbereitschaft möglich zu machen, muss das Wiener Krankenanstaltengesetz an die bundesgesetzlichen Möglichkeiten
angepasst werden. Rufbereitschaft bedeutet, dass die ÄrztInnen während der Nacht oder an Wochenenden
nicht am Dienstort (Krankenhaus) sein müssen, sondern während der Rufbereitschaft innerhalb eines bestimmten
Zeitraums – üblicherweise in 30 bis 45 Minuten – den Dienstort erreichen müssen, erläutert Frauenberger.
„Die Rufbereitschaft wird wahrscheinlich in 15 bis 25 Prozent der klinischen Abteilungen sinnvoll sein; z.B. um
SpezialistInnen, die nur selten in der Nacht gebraucht werden, besser einsetzen zu können“, so Frauenberger. |
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