Entfall der Gebühren für GmbHs bei elektronischer Gründung über das Unternehmensserviceportal
– Inkrafttreten der Novelle zum GmbH-Gesetz am 1. Jänner 2018
Wien (wkw) - Weniger Bürokratie, vereinfachte Verwaltung und mehr elektronische Kommunikation - in
Zukunft werden Unternehmen mit Handysignatur oder Bürgerkarte gegründet. Sowohl Einzelunternehmen als
auch Standard-GmbHs mit Mustersatzung und nur einem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer können
mit der elektronischen Signatur über das Unternehmensserviceportal http://www.usp.gv.at
gegründet werden. Die Beiziehung eines Notars bei GmbH-Gründungen ist nicht mehr zwingend erforderlich.
Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer, den Gründungsprozess zu beschleunigen und
verbilligen, umgesetzt. Um Geldwäsche, Sozialbetrug und andere Formen von Wirtschaftskriminalität vorzubeugen,
ist für GmbH-Gründer eine physische Identifizierung im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage durch
die Banken vorgesehen.
Die weiteren Schritte im Gründungsprozess, wie etwa die Inanspruchnahme der Neugründungs- Förderung,
werden in Zukunft elektronisch über das Unternehmensserviceportal erfolgen können. Auch UID Nummern werden
automatisch geprüft und vergeben. Wer bei der Firmengründung dennoch auf einen Notar zurückgreift,
wird in Standardfällen einen deutlich geringeren Tarif zahlen. Laut Erläuterungen zum Gesetzentwurf sind
rund 38 Prozent der ca. 10.000 jährlichen GmbH-Gründungen Standard-Gründungen.
"Die Digitalisierung im elektronischen Rechtsverkehr ist nicht aufzuhalten. Die Vereinfachung der Firmengründung
ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagt Maria Smodics-Neumann, Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk
der Wirtschaftskammer Wien.
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