Innenminister Wolfgang Sobotka plant die Einführung eines Verwaltungsstraftatbestandes,
um illegale Doppelstaatsbürgerschaften zu bekämpfen.
Wien (bmi) - Im Zuge des Ministerrates am 19.04. stellte Innenminister Wolfgang Sobotka Maßnahmen
für eine Bekämpfung von illegalen Doppelstaatsbürgerschaften vor. Konkret geht es um die Einführung
eines Verwaltungsstraftatbestandes, der künftig als Abschreckung dienen und Sanktionen ermöglichen soll.
"Wir können nicht länger hinnehmen, dass manche Menschen offenkundig unsere Rechtslage missachten
und illegaler Weise eine zweite Staatsbürgerschaften annehmen", sagte der Innenminister. Wer dies trotzdem
tut, müsse wie schon bisher mit dem Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft rechnen. "Es
muss klar sein, dass man damit sämtliche Rechte und Privilegien der österreichischen Staatsbürgerschaft
verliert. Zudem soll es künftig aber eine klare Meldepflicht im Falle einer doppelten Annahme sowie eine Verwaltungsstrafe
von bis zu 5.000 Euro geben", sagte Sobotka.
Dies solle vor allem der Abschreckung und Androhung von Sanktionen dienen, sagte der Innenminister. Eine intensive
Information bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft sowie der Beantragung eines Reisepasses soll zudem für
eine höhere Sensibilisierung sorgen. Auch der verbesserte Datenaustausch zwischen österreichischen Behörden
soll dafür Sorge tragen, dass illegale Doppelstaatsbürgerschaften künftig besser nachweisbar sind.
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