83 Prozent der BurgenländerInnen sind mit der Gesundheitsversorgung sehr zufrieden bzw.
zufrieden. Darabos möchte, dass dies auch in Hinkunft so bleibt.
Eisenstadt (blms) - Gesundheitslandesrat Mag. Norbert Darabos stellte am 19.04. anlässlich einer Pressekonferenz
klar, dass die Abberufung des KRAGES Geschäftsführers René Martin Schnedl auf Basis der Empfehlung
von drei Experten (Dr. Alexander Sporn, LL.M. – Rechtsanwalt, Mag Johannes Wutzlhofer, LL.M. – Rechtsanwalt, Mag
Richard Kohlhauser – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) entschieden worden sei. Die Landesregierung hat
auf Basis dieser Empfehlung einen einstimmigen Beschluss zur Abberufung des Geschäftsführers gefasst.
Anlässlich der Eingliederung des Unternehmens in die Landesholding Burgenland führt das Land auf Basis
eines Regierungsbeschlusses eine Gebarungsprüfung (Fachbegriff: Due Diligence) durch. Bei dieser Prüfung
waren grobe Verfehlungen des Geschäftsführers zu Tage getreten.
„Ziel des raschen Handeln war es, Schaden vom Unternehmen fern zu halten“, konstatiert Gesundheitslandesrat Darabos,
der betont, dass ihm das größte Anliegen sei, dass die Menschen auch weiterhin mit der Gesundheitsversorgung
im Burgenland zufrieden seien. Bei einer kürzlich in Auftrag gegebenen Umfrage waren 83 Prozent der befragten
BurgenländerInnen mit der Gesundheitsversorgung sehr zufrieden bzw. zufrieden. Das Burgenland macht eine Gesundheitspolitik,
die sich an den Menschen orientiert. Die Gesundheit und die Lebensqualität aller Burgenländerinnen und
Burgenländer stehen für mich an erster Stelle, sagt Darabos, der betont, dass das Burgenland über
fünf wohnortnahe Krankenhäuser verfüge – und für alle fünf gebe es eine Standortgarantie,
keines dürfe mutwillig schlechter gestellt werden.
Insgesamt sind während der noch andauernden Prüfung vier Entlassungsgründe zu Tage getreten, die
in ihrer Fülle den Ausschlag zur sofortigen Abberufung gegeben haben:
1. Der Geschäftsführer hat sich selbst mehrfach Gelder ausbezahlt – Auszahlungen, die weder durch
seinen Dienstvertrag noch durch sonstige Vereinbarungen mit dem Eigentümer gedeckt waren.
2. Die Anwesenheiten des Geschäftsführers, seine Urlaubsaufstellungen und Krankenstandszeiten
sind auffällig. Die Zeitaufzeichnungen der Geschäftsführung sind mangelhaft bis nicht vorhanden.
3. Im Zuge der Prüfung wurde die Existenz von Verträgen festgestellt, die nicht erklärbar
sind und zum Nachteil der Gesellschaft abgeschlossen wurden:
- Dienstvertrag mit Dr. Duran – kein Vorgänger in dieser Position verfügt über einen derartigen
Dienstvertrag mit Dienstauto, dieser Bezugshöhe sowie einem Kündigungsverzicht seitens des Unternehmens.
- Bei der Befundung von Magnetresonanz-Untersuchungen hat der Geschäftsführer ohne Vergabeverfahren eine
Vereinbarung mit einem externen Arzt abgeschlossen, obwohl eine günstigere in-house Lösung möglich
gewesen wäre.
4. Der mittlerweile entlassene Geschäftsführer hat die Einschau durch die Prüfer zu vereiteln
versucht. Er hat die Prüfung nachweislich behindern wollen, indem er Mitarbeitern verboten hat, Unterlagen
vorzulegen. Dem Land, dem 100-Prozent-Eigentümer der KRAGES, obliegt jedoch ein uneingeschränktes Einsichtsrecht.
Außerdem hat der Geschäftsführer zwei mit ihm avisierte Gesprächstermine, die zur Aufklärung
der Situation beitragen hätten sollen, schlicht verweigert und einen zuletzt für den 3. April 2017 vereinbarten
Gesprächstermin kurzfristig abgesagt. Es gab also mehrere Terminangebote, die allesamt entweder ausgeschlagen
oder kurzfristig abgesagt wurden.
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